Technische Betriebsführung und Instandhaltung in der Betriebsgastronomie
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Technische Betriebsführung rechtskonform und sorgfältig organisieren
Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung
In der Betriebsgastronomie spielen die technische Betriebsführung und Instandhaltung eine entscheidende Rolle für die Gewährleistung von Betriebssicherheit, Effizienz und Zuverlässigkeit der technischen Anlagen und Ausrüstungen.
Eine effektive technische Betriebsführung umfasst regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, um sicherzustellen, dass die Geräte und Anlagen ordnungsgemäß funktionieren und sich in einwandfreiem Zustand befinden. Dies trägt dazu bei, die Lebensdauer der Ausrüstung zu verlängern und unerwartete Ausfälle und Stillstände zu vermeiden. Zudem verbessert sie die Energieeffizienz und reduziert die Leistungsaufnahme, was zu Einsparungen bei den Energiekosten führen kann.
Eine effektive technische Betriebsführung trägt auch zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter bei und fördert ein sicheres Arbeitsumfeld.
Durch die Einhaltung dieser grundlegenden Dokumentationspflichten wird sichergestellt, dass küchentechnische Anlagen sicher und funktionsfähig betrieben werden.
Relevante Gesetzliche Grundlagen:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Enthält grundlegende Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Regelt die Sicherheit von Arbeitsmitteln und Anlagen.
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): Konkretisieren die Anforderungen der BetrSichV.
Sicht- und Funktionsprüfungen
Diese Prüfungen dienen der frühzeitigen Erkennung von sichtbaren Mängeln und Funktionsstörungen und müssen regelmäßig durchgeführt und dokumentiert werden. Alle Arbeiten müssen von fachkundigen Personen durchgeführt werden, deren Qualifikation und Schulung dokumentiert sein muss. Dokumentation kann digital erfolgen, mit Maßnahmen zur Sicherstellung der Datenintegrität und -verfügbarkeit. Dokumentationspflichten sollten in das betriebliche Qualitätsmanagementsystem integriert werden, um die Betriebssicherheit und Effizienz der Anlagen kontinuierlich zu verbessern.
Regelmäßigkeit und Art der Prüfungen:
Erstprüfung: Vor der ersten Inbetriebnahme und nach jeder wesentlichen Änderung der elektrischen Anlagen und Geräte.
Wiederholungsprüfung: Mindestens alle vier Jahre, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung. Bei Geräten mit hoher Beanspruchung können kürzere Intervalle erforderlich sein.
Dokumentationsanforderung Prüfprotokoll:
Geräteidentifikation: Eindeutige Bezeichnung und Standort.
Prüfdatum und -zeitraum: Datum und Zeitraum der Prüfung.
Prüfperson: Name und Qualifikation der prüfenden Person.
Prüfverfahren: Beschreibung der Prüfmethoden.
Ergebnisse: Messergebnisse und Bewertung der Prüfparameter.
Mängel und Maßnahmen: Festgestellte Mängel und Maßnahmen zur Beseitigung.
Unterschriften: Prüfer und ggf. verantwortlicher Betriebsleiter.
Regelmäßigkeit
Inspektionen erfolgen regelmäßig, basierend auf Herstellerangaben und betrieblichen Anforderungen, z.B. monatlich, vierteljährlich oder jährlich.
Dokumentationsanforderung Inspektionsbericht:
Anlagenidentifikation: Eindeutige Bezeichnung und Standort.
Inspektionsdatum und -zeitraum: Datum und Zeitraum der Inspektion.
Inspektionsperson: Name und Qualifikation.
Inspektionsumfang: Beschreibung des Inspektionsumfangs.
Ergebnisse: Festgestellte Mängel und empfohlene Maßnahmen.
Unterschriften: Inspektionsperson und ggf. Betriebsleiter.
Regelmäßigkeit
Wartungen erfolgen gemäß Herstellerangaben und betrieblichen Anforderungen, z.B. monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.
Dokumentationsanforderung Wartungsprotokoll:
Anlagenidentifikation: Eindeutige Bezeichnung und Standort.
Wartungsdatum und -zeitraum: Datum und Zeitraum der Wartung.
Wartungsperson: Name und Qualifikation.
Wartungsumfang: Beschreibung der durchgeführten Arbeiten.
Ergebnisse: Wartungsergebnisse und festgestellte Mängel.
Verwendete Ersatzteile: Auflistung der verwendeten Ersatzteile.
Unterschriften: Wartungsperson und ggf. Betriebsleiter.
Dokumentationsanforderung Instandsetzungen
Anlagenidentifikation: Eindeutige Bezeichnung und Standort.
Instandsetzungsdatum und -zeitraum: Datum und Zeitraum der Instandsetzung.
Instandsetzungsperson: Name und Qualifikation.
Instandsetzungsumfang: Beschreibung der Arbeiten.
Ergebnisse: Instandsetzungsergebnisse und festgestellte Mängel.
Verwendete Ersatzteile: Auflistung der verwendeten Ersatzteile.
Unterschriften: Instandsetzungsperson und ggf. Betriebsleiter.