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Technische Betriebsführung und Instandhaltung in der Betriebsgastronomie

Facility Management: Betriebsgastronomie » Verpflegungskonzeption » Aufbauorganisation und Schnittstellen » Technische Betriebsführung

EINE EFFIZIENTE TECHNISCHE BETRIEBSFÜHRUNG UND INSTANDHALTUNG IST VON GROSSER BEDEUTUNG FÜR DEN ERFOLG EINER VERPFLEGUNGSEINRICHTUNG

EINE EFFIZIENTE TECHNISCHE BETRIEBSFÜHRUNG UND INSTANDHALTUNG IST VON GROSSER BEDEUTUNG FÜR DEN ERFOLG EINER VERPFLEGUNGSEINRICHTUNG

Küchentechnische Anlagen gehören in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zur Kostengruppe 471 gemäß der DIN 276. Diese Gruppe umfasst die technischen Anlagen für die Küchentechnik, einschließlich der Kühl- und Tiefkühlgeräte, Kochgeräte, Spültechnik und sonstige Küchengeräte sowie Einrichtungen zur Zubereitung, Lagerung und Ausgabe von Speisen und Getränken.

Überprüfung und Wartung der technischen Anlagen sind entscheidend, um Ausfälle und Unterbrechungen zu vermeiden. Durch eine effektive technische Betriebsführung lässt sich die Lebensdauer der technischen Anlagen verlängern und Kosten sparen. Die Auswahl geeigneter Wartungspartner und -prozesse spielt dabei eine entscheidende Rolle für den erfolgreichen Betrieb der Technik.

Technische Betriebsführung rechtskonform und sorgfältig organisieren

Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung

Gewährleistung der Anlagenleistung und Verbesserungen

Umfassende Inspektion, Wartung, Reparatur und Verbesserung

In der Betriebsgastronomie spielen die technische Betriebsführung und Instandhaltung eine entscheidende Rolle für die Gewährleistung von Betriebssicherheit, Effizienz und Zuverlässigkeit der technischen Anlagen und Ausrüstungen.

Eine effektive technische Betriebsführung umfasst regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, um sicherzustellen, dass die Geräte und Anlagen ordnungsgemäß funktionieren und sich in einwandfreiem Zustand befinden. Dies trägt dazu bei, die Lebensdauer der Ausrüstung zu verlängern und unerwartete Ausfälle und Stillstände zu vermeiden. Zudem verbessert sie die Energieeffizienz und reduziert die Leistungsaufnahme, was zu Einsparungen bei den Energiekosten führen kann.

Eine effektive technische Betriebsführung trägt auch zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter bei und fördert ein sicheres Arbeitsumfeld.

Durch die Einhaltung dieser grundlegenden Dokumentationspflichten wird sichergestellt, dass küchentechnische Anlagen sicher und funktionsfähig betrieben werden.

Relevante Gesetzliche Grundlagen:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Enthält grundlegende Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer.

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Regelt die Sicherheit von Arbeitsmitteln und Anlagen.

  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): Konkretisieren die Anforderungen der BetrSichV.

Sicht- und Funktionsprüfungen

Diese Prüfungen dienen der frühzeitigen Erkennung von sichtbaren Mängeln und Funktionsstörungen und müssen regelmäßig durchgeführt und dokumentiert werden. Alle Arbeiten müssen von fachkundigen Personen durchgeführt werden, deren Qualifikation und Schulung dokumentiert sein muss. Dokumentation kann digital erfolgen, mit Maßnahmen zur Sicherstellung der Datenintegrität und -verfügbarkeit. Dokumentationspflichten sollten in das betriebliche Qualitätsmanagementsystem integriert werden, um die Betriebssicherheit und Effizienz der Anlagen kontinuierlich zu verbessern.

Regelmäßigkeit und Art der Prüfungen:

  • Erstprüfung: Vor der ersten Inbetriebnahme und nach jeder wesentlichen Änderung der elektrischen Anlagen und Geräte.

  • Wiederholungsprüfung: Mindestens alle vier Jahre, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung. Bei Geräten mit hoher Beanspruchung können kürzere Intervalle erforderlich sein.

Dokumentationsanforderung Prüfprotokoll:

  • Geräteidentifikation: Eindeutige Bezeichnung und Standort.

  • Prüfdatum und -zeitraum: Datum und Zeitraum der Prüfung.

  • Prüfperson: Name und Qualifikation der prüfenden Person.

  • Prüfverfahren: Beschreibung der Prüfmethoden.

  • Ergebnisse: Messergebnisse und Bewertung der Prüfparameter.

  • Mängel und Maßnahmen: Festgestellte Mängel und Maßnahmen zur Beseitigung.

  • Unterschriften: Prüfer und ggf. verantwortlicher Betriebsleiter.

Aufbewahrungsdauer:

  • Prüfprotokolle müssen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden, jedoch mindestens vier Jahre. Längere Aufbewahrungspflichten können bestehen.

Regelmäßigkeit

Inspektionen erfolgen regelmäßig, basierend auf Herstellerangaben und betrieblichen Anforderungen, z.B. monatlich, vierteljährlich oder jährlich.

Dokumentationsanforderung Inspektionsbericht:

  • Anlagenidentifikation: Eindeutige Bezeichnung und Standort.

  • Inspektionsdatum und -zeitraum: Datum und Zeitraum der Inspektion.

  • Inspektionsperson: Name und Qualifikation.

  • Inspektionsumfang: Beschreibung des Inspektionsumfangs.

  • Ergebnisse: Festgestellte Mängel und empfohlene Maßnahmen.

  • Unterschriften: Inspektionsperson und ggf. Betriebsleiter.

Aufbewahrungsdauer:

  • Inspektionsberichte sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

Regelmäßigkeit

Wartungen erfolgen gemäß Herstellerangaben und betrieblichen Anforderungen, z.B. monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.

Dokumentationsanforderung Wartungsprotokoll:

  • Anlagenidentifikation: Eindeutige Bezeichnung und Standort.

  • Wartungsdatum und -zeitraum: Datum und Zeitraum der Wartung.

  • Wartungsperson: Name und Qualifikation.

  • Wartungsumfang: Beschreibung der durchgeführten Arbeiten.

  • Ergebnisse: Wartungsergebnisse und festgestellte Mängel.

  • Verwendete Ersatzteile: Auflistung der verwendeten Ersatzteile.

  • Unterschriften: Wartungsperson und ggf. Betriebsleiter.

Aufbewahrungsdauer:

  • Wartungsprotokolle sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

Durchführung

Instandsetzungen müssen umgehend bei Feststellung von Mängeln durchgeführt werden.

Dokumentationsanforderung Instandsetzungen

  • Anlagenidentifikation: Eindeutige Bezeichnung und Standort.

  • Instandsetzungsdatum und -zeitraum: Datum und Zeitraum der Instandsetzung.

  • Instandsetzungsperson: Name und Qualifikation.

  • Instandsetzungsumfang: Beschreibung der Arbeiten.

  • Ergebnisse: Instandsetzungsergebnisse und festgestellte Mängel.

  • Verwendete Ersatzteile: Auflistung der verwendeten Ersatzteile.

  • Unterschriften: Instandsetzungsperson und ggf. Betriebsleiter.

Aufbewahrungsdauer:

  • Instandsetzungsberichte sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.