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Gefährdungsbeurteilung in der Betriebsgastronomie

Facility Management: Betriebsgastronomie » Verpflegungskonzeption » Gefährdungen

Gefährdungsbeurteilung für Mitarbeitende in der Betriebsgastronomie

Gefährdungsbeurteilung für Mitarbeitende in der Betriebsgastronomie

In der Betriebsgastronomie treten vielfältige Gefahrenquellen auf, die sich auf die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden auswirken können. Dazu gehören thermische, mechanische, elektrische, chemische sowie ergonomische Gefährdungen.

Arbeitsbereiche und Tätigkeiten

Arbeitsbereich / Tätigkeit:

Mitarbeitende in der Betriebsgastronomie sind täglich verschiedenen Gefährdungen ausgesetzt, insbesondere durch den Einsatz von Küchengeräten, die mit elektrischer oder gasbetriebener Energie arbeiten, sowie durch den Umgang mit heißen Speisen und Flüssigkeiten.

Verbrühungen

  • Spritzer von heißem Fett oder Wasser | - Nutzung von hitzebeständigen Handschuhen und Schutzschürzen

  • Vorsichtiger Umgang mit heißen Flüssigkeiten und Speisen

  • Sicherstellen, dass die Geräte stabil und korrekt aufgestellt sind | | Elektrische Gefährdung | - Defekte Kabel oder Anschlüsse

  • Feuchtigkeit in elektrischen Komponenten | - Regelmäßige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) durch eine befähigte Person

  • Sicherstellen, dass keine Feuchtigkeit in elektrische Teile gelangt

  • Defekte Kabel sofort austauschen | | Mechanische Gefährdung | - Verletzungen durch rotierende oder schneidende Bauteile (z. B. Messer, Mixer)

  • Einklemmen der Hände bei beweglichen Teilen | - Schulung der Beschäftigten im sicheren Umgang mit den Geräten

  • Nutzung von Schutzhandschuhen bei Schneidarbeiten

  • Vorsichtige Bedienung von beweglichen Teilen | | Rutsch- und Stolpergefahr | - Verschüttete Flüssigkeiten oder Lebensmittelreste auf dem Boden

  • Stolpern über Stromkabel oder unsachgemäß abgestellte Geräte | - Sofortige Reinigung und Trocknung verschütteter Flüssigkeiten

  • Kabel ordnungsgemäß verlegen oder sichern

  • Rutschfeste Matten in Arbeitsbereichen auslegen | | Ergonomische Gefährdung | - Heben schwerer Geräte oder Lebensmittelbehälter

  • Arbeiten in unbequemen Körperhaltungen | - Ergonomische Arbeitsposition sicherstellen

  • Nutzung von Hebehilfen oder Transportwagen

  • Regelmäßige Bewegungspausen zur Vermeidung einseitiger Belastung | | Chemische Gefährdung | - Kontakt mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln

  • Einatmen von Dämpfen oder Staubpartikeln | - Verwendung von Schutzbrillen und Handschuhen bei der Anwendung von Chemikalien

  • Sicherstellung einer ausreichenden Belüftung

  • Schulung der Mitarbeitenden zur sicheren Handhabung von Reinigungsmitteln | | Psychische Belastung | - Hohes Arbeitsaufkommen und Stress

  • Zeitdruck und Schichtarbeit | - Schaffung eines ergonomischen und stressreduzierenden Arbeitsumfelds

  • Förderung von Teamarbeit und Pausenregelungen

  • Klare Kommunikation und faire Arbeitszeitplanung |

Gesetzliche Vorschriften zur Wartung von Küchengeräten

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Verpflichtet den Arbeitgeber zur regelmäßigen Prüfung von Arbeitsmitteln, insbesondere elektrischer Geräte.

  • DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel): Vorgeschriebene regelmäßige Prüfung elektrischer Geräte durch eine befähigte Person.

  • Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV): Sicherstellung hygienischer Bedingungen durch regelmäßige Reinigung und Wartung von Geräten.

  • DIN 31051 (Grundlagen der Instandhaltung): Diese Norm beschreibt die Grundsätze der Wartung, ist jedoch nicht verpflichtend für die Betriebsgastronomie. Die Verpflichtung zur Wartung richtet sich nach den Vorgaben der Hersteller sowie den spezifischen Vorschriften des Arbeitsschutzes.

Maßnahmen zur sicheren Nutzung von Geräten und Arbeitsmitteln

  • Unterweisung der Beschäftigten: zum sicheren Umgang mit allen Geräten und Arbeitsmitteln (jährlich und bei Neueinstellungen).

  • Regelmäßige Prüfung: durch Fachpersonal gemäß den oben genannten gesetzlichen Vorschriften und Herstellervorgaben.

  • Bereitstellung und Nutzung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA): wie hitzebeständige Handschuhe, Schutzbrille und rutschfeste Schuhe.

  • Sofortige Meldung von Mängeln: an die verantwortliche Stelle.

  • Anbringen von Sicherheitshinweisen: direkt an den Geräten (z. B. Warnaufkleber für heiße Oberflächen oder rotierende Teile).