Gefährdungsbeurteilung in der Betriebsgastronomie
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Gefährdungsbeurteilung für Mitarbeitende in der Betriebsgastronomie
In der Betriebsgastronomie treten vielfältige Gefahrenquellen auf, die sich auf die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden auswirken können. Dazu gehören thermische, mechanische, elektrische, chemische sowie ergonomische Gefährdungen.
Arbeitsbereiche und Tätigkeiten
Verbrühungen
Spritzer von heißem Fett oder Wasser | - Nutzung von hitzebeständigen Handschuhen und Schutzschürzen
Vorsichtiger Umgang mit heißen Flüssigkeiten und Speisen
Sicherstellen, dass die Geräte stabil und korrekt aufgestellt sind | | Elektrische Gefährdung | - Defekte Kabel oder Anschlüsse
Feuchtigkeit in elektrischen Komponenten | - Regelmäßige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) durch eine befähigte Person
Sicherstellen, dass keine Feuchtigkeit in elektrische Teile gelangt
Defekte Kabel sofort austauschen | | Mechanische Gefährdung | - Verletzungen durch rotierende oder schneidende Bauteile (z. B. Messer, Mixer)
Einklemmen der Hände bei beweglichen Teilen | - Schulung der Beschäftigten im sicheren Umgang mit den Geräten
Nutzung von Schutzhandschuhen bei Schneidarbeiten
Vorsichtige Bedienung von beweglichen Teilen | | Rutsch- und Stolpergefahr | - Verschüttete Flüssigkeiten oder Lebensmittelreste auf dem Boden
Stolpern über Stromkabel oder unsachgemäß abgestellte Geräte | - Sofortige Reinigung und Trocknung verschütteter Flüssigkeiten
Kabel ordnungsgemäß verlegen oder sichern
Rutschfeste Matten in Arbeitsbereichen auslegen | | Ergonomische Gefährdung | - Heben schwerer Geräte oder Lebensmittelbehälter
Arbeiten in unbequemen Körperhaltungen | - Ergonomische Arbeitsposition sicherstellen
Nutzung von Hebehilfen oder Transportwagen
Regelmäßige Bewegungspausen zur Vermeidung einseitiger Belastung | | Chemische Gefährdung | - Kontakt mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
Einatmen von Dämpfen oder Staubpartikeln | - Verwendung von Schutzbrillen und Handschuhen bei der Anwendung von Chemikalien
Sicherstellung einer ausreichenden Belüftung
Schulung der Mitarbeitenden zur sicheren Handhabung von Reinigungsmitteln | | Psychische Belastung | - Hohes Arbeitsaufkommen und Stress
Zeitdruck und Schichtarbeit | - Schaffung eines ergonomischen und stressreduzierenden Arbeitsumfelds
Förderung von Teamarbeit und Pausenregelungen
Klare Kommunikation und faire Arbeitszeitplanung |
Gesetzliche Vorschriften zur Wartung von Küchengeräten
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Verpflichtet den Arbeitgeber zur regelmäßigen Prüfung von Arbeitsmitteln, insbesondere elektrischer Geräte.
DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel): Vorgeschriebene regelmäßige Prüfung elektrischer Geräte durch eine befähigte Person.
Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV): Sicherstellung hygienischer Bedingungen durch regelmäßige Reinigung und Wartung von Geräten.
DIN 31051 (Grundlagen der Instandhaltung): Diese Norm beschreibt die Grundsätze der Wartung, ist jedoch nicht verpflichtend für die Betriebsgastronomie. Die Verpflichtung zur Wartung richtet sich nach den Vorgaben der Hersteller sowie den spezifischen Vorschriften des Arbeitsschutzes.
Maßnahmen zur sicheren Nutzung von Geräten und Arbeitsmitteln
Unterweisung der Beschäftigten: zum sicheren Umgang mit allen Geräten und Arbeitsmitteln (jährlich und bei Neueinstellungen).
Regelmäßige Prüfung: durch Fachpersonal gemäß den oben genannten gesetzlichen Vorschriften und Herstellervorgaben.
Bereitstellung und Nutzung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA): wie hitzebeständige Handschuhe, Schutzbrille und rutschfeste Schuhe.
Sofortige Meldung von Mängeln: an die verantwortliche Stelle.
Anbringen von Sicherheitshinweisen: direkt an den Geräten (z. B. Warnaufkleber für heiße Oberflächen oder rotierende Teile).