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Keine Ausbildung im Nichtkerngeschäft

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Unternehmenspolitik „Keine Ausbildung im Nichtkerngeschäft“

Unternehmenspolitik „Keine Ausbildung im Nichtkerngeschäft“

Trotz der Unternehmenspolitik, die eine Ausbildung im Nichtkerngeschäft ausschließt, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sozialverantwortlich zu handeln und wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben. Die Zusammenarbeit mit Berufsförderungswerken, Werkstätten für behinderte Menschen und anderen sozialen Trägern ermöglicht es, benachteiligte Gruppen zu unterstützen und gleichzeitig qualifiziertes Personal zu gewinnen. Durch gezielte interne Weiterbildungsmaßnahmen und attraktive Arbeitsbedingungen können Quereinsteiger langfristig an das Unternehmen gebunden werden. Zudem bieten staatliche Förderprogramme finanzielle Unterstützung für soziale Beschäftigungsmodelle. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, eine nachhaltige, inklusive und wirtschaftlich tragfähige Betriebsgastronomie zu etablieren – ohne gegen die Unternehmenspolitik zu verstoßen.

Zusammenarbeit mit Berufsförderungswerken (BFW)

Berufsförderungswerken

  • Praxisstation für Umschüler: Berufsförderungswerke suchen regelmäßig Unternehmen, in denen Umschüler praktische Erfahrungen sammeln können. Diese Personen werden vollständig von den BFW betreut und begleitet, sodass das Unternehmen keine Ausbildungsfunktion übernehmen muss.

  • Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen: Die Betriebsgastronomie kann sich an speziellen Fortbildungsprogrammen beteiligen, die den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern.

  • Direkte Übernahme nach Abschluss der Umschulung: Nach der erfolgreichen Umschulung können die besten Absolventen in feste Arbeitsverhältnisse übernommen werden.

Kooperation mit Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

  • Integration von Mitarbeitenden mit Behinderungen: In Zusammenarbeit mit einer WfbM können Arbeitskräfte für leichte Tätigkeiten in der Gastronomie übernommen werden, ohne dass das Unternehmen eine Ausbildung anbieten muss.

Zusammenarbeit mit weiteren sozialen Trägern

  • Integration von Langzeitarbeitslosen: In Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit können Arbeitslose gezielt für Gastronomie-Tätigkeiten qualifiziert werden.

  • Förderung von Geflüchteten: Über Programme wie „Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ kann die Betriebsgastronomie Menschen mit Migrationshintergrund eine berufliche Perspektive bieten.

  • Unterstützung von Frauen im Wiedereinstieg: Frauen, die nach der Familienpause in den Beruf zurückkehren möchten, können durch flexible Beschäftigungsmodelle integriert werden.

Nutzung von Fördermitteln für soziale Projekte

  • Förderprogramme der Bundesagentur für Arbeit: Unternehmen können Zuschüsse erhalten, wenn sie Menschen mit besonderen Herausforderungen in den Arbeitsmarkt integrieren.

  • Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF): Der ESF unterstützt Projekte zur Eingliederung von sozial benachteiligten Gruppen in den Arbeitsmarkt.

  • Fördergelder für barrierefreie Arbeitsplätze: Falls das Unternehmen Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen schafft, können staatliche Zuschüsse beantragt werden.