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Gefährdungsbeurteilung Kochgeräte

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Gefährdungsbeurteilung für Küchengeräte und Anlagen in der Betriebsgastronomie

Gefährdungsbeurteilung für Küchengeräte und Anlagen in der Betriebsgastronomie

Diese Gefährdungsbeurteilung betrifft sämtliche stationären und mobilen Küchengeräte und -anlagen im Einsatz in der Betriebsgastronomie. Ziel ist es, mögliche Gefährdungen zu identifizieren, geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten und den rechtskonformen Betrieb unter Berücksichtigung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 3 sicherzustellen. Sie kann an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden.

Praxisbasierte Feststellungen

Sicherheitsmanagement und Wartung in der Kücheninfrastruktur

  • Die eingesetzten Geräte zeigen im täglichen Küchenbetrieb keine sicherheitsrelevanten Mängel.

  • Treten Mängel auf, werden diese unverzüglich beseitigt. Ist dies nicht möglich, wird das betroffene Gerät bis auf weiteres außer Betrieb genommen.

  • Eine tägliche Sicht- und Funktionskontrolle durch das Küchenpersonal ist etabliert.

  • Es bestehen keine Herstellerangaben, die eine regelmäßige technische Wartung vorschreiben.

  • Die elektrische Sicherheit der Geräte wird durch die regelmäßige Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 durch befähigte Personen nachgewiesen.

Typische Gerätegruppen und Gefährdungen

Gerätetyp

Mögliche Gefährdungen

Beobachtungen / Maßnahmen im Alltag

Beobachtungen / Maßnahmen im Alltag

Verbrühung, Verbrennung, Stromschlag, Rutschgefahr durch Kondensat

Sichtkontrolle auf Dampfentwicklung, Funktionstüchtigkeit der Dichtung, Standfestigkeit

Fritteusen

Verbrennung durch Öl, Fettbrand, Rutschgefahr, Stromschlag bei Reinigung

Beobachtung des Ölstands, der Temperaturanzeige, sofortige Reinigung bei Leckagen

Elektroherde / Kochfelder

Verbrennungen, Stromschlag

Kontrolle der Regelung, des Aufheizverhaltens, Kabelzustand

Gasgeräte

Gasaustritt, CO-Gefahr, Verpuffung, Verbrennung

Flammenbildkontrolle, Lüftung prüfen, bei Gasgeruch sofortiger Stopp und Meldung

Mikrowellen / Wasserkocher

Verbrühung, Stromschlag, Fehlbedienung

Türverriegelung prüfen, Displayverhalten beobachten

Kühlschränke / Tiefkühlräume

Stromschlag, Rutschgefahr, Einsperrgefahr

Kontrolle von Temperaturanzeige, Türdichtungen, Funktion des Notöffners

Geschirrspülanlagen

Verbrühung, Stromschlag, Chemikalienkontakt

Beobachtung der Dampfabgabe, Kontrolle der Klarspülerdosierung, Türverriegelung

Mixer / Kutter / Schneidgeräte

Schnitt- und Quetschverletzungen, Stromschlag

Kontrolle der Schutzhauben, Unregelmäßigkeiten beim Anlauf oder Betrieb

Kaffeemaschinen / Heißwasserspender

Verbrühung, Undichtigkeiten, Stromschlag

Sichtprüfung auf Lecks, Wasseraustritt, elektrische Funktion

Lüftung / Dunstabzüge

Brandgefahr durch Fett, verminderte Luftqualität

Filterkontrolle, Sichtkontrolle auf Ablagerungen, Meldung bei Geruchs- oder Leistungsabweichung

Elektrische Prüfpflicht (DGUV Vorschrift 3)

Alle elektrischen Geräte werden entsprechend ihrer Nutzungshäufigkeit und Gefährdungspotenziale regelmäßig durch eine zur Prüfung befähigte Person auf ihren sicherheitstechnischen Zustand geprüft. Die Prüfung umfasst u. a. Isolations- und Schutzleiterwiderstand und wird dokumentiert.

Diese Prüfungen decken sämtliche Anforderungen an die elektrische Sicherheit ab.

Sicht- und Funktionskontrolle durch das Küchenpersonal

  • Geräusche, Laufverhalten und Regelverhalten

  • Veränderungen im Heizen, Kühlen, Schließen, Dichtverhalten

  • Auffälligkeiten wie Dampf, Gerüche, Flüssigkeitsaustritte

Meldungspflicht: Mitarbeitende sind verpflichtet, Unregelmäßigkeiten sofort zu melden. Die Geräte werden im Bedarfsfall sofort außer Betrieb genommen.

Bewertung der Wartungserfordernisse

  • keine sicherheitsrelevanten Mängel im Regelbetrieb festgestellt werden,

  • die Geräte im Alltag funktionell überwacht werden,

  • keine Herstellerwartungsvorgaben existieren,

  • und die elektrische Sicherheit durch DGUV V3 geprüft wird, wird auf die Einführung eines gesonderten technischen Wartungsplans verzichtet.

Die vorgenannten Maßnahmen werden als ausreichend und wirksam im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung bewertet.

Überprüfung und Aktualisierung

  • bei Einführung neuer Geräte,

  • bei wesentlichen Änderungen in Arbeitsabläufen,

  • nach Störfällen oder besonderen Vorkommnissen.