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Amt für Lebensmittelsicherheit und seine Bedeutung für die Betriebsgastronomie

Facility Management: Betriebsgastronomie » Verpflegungskonzeption » Aufbauorganisation und Schnittstellen » Lebensmittelsicherheit

Amt für Lebensmittelsicherheit und seine Bedeutung für die Betriebsgastronomie

Amt für Lebensmittelsicherheit und seine Bedeutung für die Betriebsgastronomie

Das Amt für Lebensmittelsicherheit (oder entsprechende Landes- und Kommunalbehörden) ist eine zentrale Institution, die die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit und Hygiene in der Gastronomie überwacht. Für die Betriebsgastronomie ist das Amt ein wichtiger Partner, um sicherzustellen, dass die angebotenen Speisen und Getränke den höchsten Qualitäts- und Hygienestandards entsprechen. Verstöße gegen die Vorgaben können nicht nur zu rechtlichen Konsequenzen führen, sondern auch das Vertrauen der Mitarbeitenden und Gäste beeinträchtigen. Eine enge Zusammenarbeit mit der Behörde, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die Sensibilisierung der Mitarbeitenden sind wesentliche Bausteine für den Erfolg. Durch eine vorausschauende und gut dokumentierte Betriebsführung können nicht nur rechtliche Konsequenzen vermieden, sondern auch die Qualität und das Vertrauen der Gäste in die Betriebsgastronomie gestärkt werden.

Amt für Lebensmittelsicherheit: Höchste Standards für Ihre Verpflegung

Überwachung und Kontrolle

  • Regelmäßige Inspektionen von gastronomischen Betrieben, einschließlich Betriebsgastronomien, zur Einhaltung der Lebensmittelhygienevorschriften.

  • Kontrolle der gesamten Produktionskette, vom Wareneingang bis zur Ausgabe der Speisen.

  • Überprüfung der Lagerung, Zubereitung und Ausgabe von Lebensmitteln gemäß geltenden Vorschriften.

Beratung und Information

  • Unterstützung von Betrieben durch Schulungen und Informationsmaterialien zu Lebensmittelsicherheit, HACCP und aktuellen gesetzlichen Anforderungen.

  • Beratung zu neuen gesetzlichen Entwicklungen oder besonderen Hygienemaßnahmen.

Probenentnahme und Analyse

  • Entnahme von Proben aus Lebensmitteln, Getränken und Oberflächen zur mikrobiologischen Untersuchung.

  • Überprüfung auf Kontaminationen wie Salmonellen, Listerien oder chemische Rückstände.

Durchsetzung gesetzlicher Vorgaben

  • Erteilung von Auflagen bei Mängeln, z. B. Nachbesserung der Hygiene oder Schulung des Personals.

  • Verhängung von Bußgeldern oder Betriebsschließungen bei schwerwiegenden Verstößen.

Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene:

  • Regelungen zur guten Hygienepraxis, Lagerung, Zubereitung und Ausgabe von Lebensmitteln.

  • Einführung des HACCP-Systems (Hazard Analysis and Critical Control Points) als Standard.

Verordnung (EG) Nr. 178/2002:

  • Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit und Lebensmittelsicherheit.

  • Verpflichtung, nur sichere Lebensmittel in den Verkehr zu bringen.

Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

  • Nationale Regelungen zur Lebensmittelsicherheit in Deutschland, die die EU-Verordnungen ergänzen.

  • Grundsatz: Schutz der Gesundheit der Verbraucher vor unsicheren Lebensmitteln und Täuschung.

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

  • Anforderungen an das Gesundheitszeugnis für Mitarbeitende, die mit Lebensmitteln arbeiten.

  • Meldepflicht bei bestimmten Infektionskrankheiten, z. B. Salmonelleninfektionen.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

  • Vorgaben zur Einrichtung und Ausstattung von Arbeitsplätzen, einschließlich Küchen und Lagerbereichen.

Hygiene

  • Einhaltung des HACCP-Konzepts.

  • Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Arbeitsflächen, Geräten und Räumen.

  • Persönliche Hygiene der Mitarbeitenden, einschließlich Tragen geeigneter Schutzkleidung.

Lagerung

  • Kontrolle der Temperaturen in Kühl- und Tiefkühlräumen.

  • Trennung von rohen und verzehrfertigen Lebensmitteln.

  • Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Waren.

Zubereitung und Ausgabe

  • Prüfung der Temperaturen während der Zubereitung und Ausgabe.

  • Vermeidung von Kreuzkontaminationen (z. B. durch getrennte Arbeitsbereiche).

  • Einhaltung der Lager- und Haltbarkeitsdaten.

Abfallmanagement

  • Hygiene bei der Entsorgung von Speiseresten und Verpackungsmaterial.

  • Trennung von Abfallströmen und regelmäßige Leerung.

Auflagen und Bußgelder

  • Bei geringfügigen Mängeln: Aufforderung zur Beseitigung innerhalb einer bestimmten Frist.

  • Verhängung von Bußgeldern bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen.

Veröffentlichung von Beanstandungen

  • Im Rahmen der Transparenzregelungen (z. B. Hygiene-Barometer in einigen Bundesländern) können Mängel öffentlich gemacht werden.

Betriebsschließung

  • Bei akuten Gesundheitsgefahren kann die Betriebsgastronomie vorübergehend oder dauerhaft geschlossen werden.

Vorbereitung auf Kontrollen

  • Implementierung eines wirksamen HACCP-Systems.

  • Schulung der Mitarbeitenden in Hygieneregeln und Verhaltensweisen bei Inspektionen.

  • Führung vollständiger Dokumentationen, z. B. Temperaturprotokolle, Reinigungspläne.

Proaktive Kommunikation

  • Zusammenarbeit mit den Behörden, z. B. durch freiwillige Prüfungen oder Beratungen.

  • Zeitnahe Meldung von Problemen oder Verdachtsfällen (z. B. verdorbene Ware, Krankheitsausbrüche).

Integration in den Betrieb

  • Regelmäßige interne Audits zur Sicherstellung der Einhaltung aller Vorschriften.

  • Austausch mit Lieferanten über Lebensmittelsicherheitsanforderungen.

Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden

  • Grundlagen der Hygiene: Richtiger Umgang mit Lebensmitteln, persönliche Hygiene, Reinigung.

  • HACCP-Schulungen: Identifikation von Gefahrenpunkten und Umsetzung von Kontrollmaßnahmen.

  • Infektionsschutz: Prävention und Umgang mit meldepflichtigen Krankheiten.