Beispielhafte Betriebsvereinbarung zur Transformation der Betriebsgastronomie
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Beispielhafte Betriebsvereinbarung zur Transformation der Betriebsgastronomie
Diese Betriebsvereinbarung regelt die Organisation und Transformation der Betriebsgastronomie als wesentlichen Bestandteil der Unternehmenskultur. Ziel ist es, die Betriebsgastronomie wirtschaftlich, nachhaltig und mitarbeiterorientiert zu gestalten. Sie dient als Grundlage für eine transparente Zusammenarbeit zwischen Unternehmensleitung, Betriebsrat und den Mitarbeitenden, um die Zufriedenheit, Gesundheit und Produktivität der Belegschaft zu fördern.
Beispielhafte Betriebsvereinbarung zur Transformation der Betriebsgastronomie
- Rahmenbedingungen
- Angebot
- Nutzung
- Personalkonzept
- Digitalisierung
- Mitbestimmung
- Anpassung
- Schlussbestimmungen
Einnahmen und Ausgaben
Die Betriebsgastronomie ist verpflichtet, ein ausgeglichenes Ergebnis zwischen Einnahmen und Ausgaben für Wareneinsatz, Personal und direkte Betriebskosten zu erzielen. Folgende Kostenverteilungen gelten:
Vom Unternehmen getragene Kosten:
Räumliche Infrastruktur, Energie und Spülbetrieb.
Investitionen in energieeffiziente Küchengeräte und digitale Systeme.
Von der Betriebsgastronomie zu deckende Kosten:
Einkauf von Waren.
Löhne und Gehälter des Kernteams und ergänzender Arbeitskräfte.
Betriebsmittel wie Reinigungs- und Verpackungsmaterialien.
Zuschüsse und Subventionen
Das Unternehmen stellt jährlich einen Dotierungsrahmen in Höhe von XXX Euro zur Verfügung. Dieser Zuschuss dient der Preisstabilität und der Subventionierung bestimmter Angebote.
Die Höhe des Dotierungsrahmens wird alle zwei Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst.
Innerhalb des Dotierungsrahmens entscheidet der Betriebsrat über Subventionen für bestimmte Personengruppen oder Speisenkategorien.
Speisen- und Getränkeangebot
Tägliches Angebot an vegetarischen, veganen und allergenfreien Speisen.
Integration von nachhaltig produzierten, regionalen und saisonalen Zutaten.
Erweiterung durch To-Go-Optionen und eine digitale Vorbestellmöglichkeit.
Preisgestaltung
Die Preise werden auf Basis der Selbstkosten kalkuliert. Subventionierte Preise für bestimmte Personengruppen (z. B. Auszubildende, Praktikant:innen) werden aus dem Dotierungsrahmen finanziert.
Der Betriebsrat wird bei der Festlegung der Preise eingebunden und erhält Einsicht in die Kalkulationsgrundlagen.
Kernteam
Das Kernteam der Betriebsgastronomie besteht aus festangestellten Mitarbeitenden, die für die Organisation, Zubereitung und den Service verantwortlich sind.
Die Küchenleitung trägt die operative Verantwortung und ist Ansprechpartner:in für den Betriebsrat und die Unternehmensleitung.
Ergänzende Arbeitskräfte
Bei Bedarf können Zeitarbeitskräfte oder externe Dienstleister für unterstützende Tätigkeiten (z. B. Spülbetrieb, Reinigung) eingesetzt werden.
Die Zusammenarbeit mit Behindertenwerkstätten wird gefördert, um einfache Tätigkeiten wie Vorbereitungsarbeiten oder Verpackung zu übernehmen.
Berichterstattung
Quartalsberichte über die wirtschaftliche und operative Lage der Betriebsgastronomie werden dem Betriebsrat und der Unternehmensleitung vorgelegt.
Diese Berichte enthalten: Wirtschaftliche Kennzahlen.
Status der Nachhaltigkeitsmaßnahmen.
Entwicklung des Speisenangebots und der Besucherzahlen.
Schlussbestimmungen
Diese Betriebsvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und gilt bis auf Weiteres. Sie kann durch eine neue Vereinbarung ersetzt oder erweitert werden, sofern sich die Rahmenbedingungen der Betriebsgastronomie ändern. Ziel bleibt es, die Betriebsgastronomie als zentralen Bestandteil der Unternehmenskultur nachhaltig und mitarbeiterfreundlich zu gestalten.