Standortverlagerung
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Standortverlagerung in der Betriebsgastronomie planen
Eine Standortverlagerung in der Betriebsgastronomie erfordert frühzeitige Planung und präzise Abstimmung aller Prozesse. Versorgungssicherheit, Küchenlogistik, Personalplanung und Infrastruktur müssen berücksichtigt werden. Ziel ist es, den Betrieb nahtlos fortzuführen und Qualitätsstandards beizubehalten. Die Integration neuer Versorgungskonzepte und die Anpassung an örtliche Gegebenheiten sichern einen reibungslosen Übergang und langfristige Effizienz.
Leistungsumfang
Die Betriebsgastronomie umfasst den Betrieb der Kantine bzw. Mensa für die Mitarbeitenden. Am Altstandort gab es eine werksinterne Kantine, die typischerweise Frühstück und Mittagessen anbietet. Bei 2.000 Mitarbeitenden nutzen erfahrungsgemäß 50–60 % das Angebot regelmäßig. Nehmen wir an, im Altwerk wurden ca. 1.000 Mittagessen pro Tag ausgegeben. Der Betrieb wurde von einem externen Caterer geführt, wobei das Unternehmen üblicherweise Infrastruktur und einen Zuschuss stellt. Im Neubau soll die Gastronomie auf „Hotelstandard“ gehoben werden – das heißt höhere Qualität und Vielfalt der Speisen, ansprechendes Ambiente, exzellenter Service (z.B. freundliches Bedienpersonal, ggf. Frontcooking, Live-Cooking-Stationen). Zudem soll das Angebot erweitert sein (eventuell ganztägig Snacks, Barista-Kaffee etc.), um den Mitarbeitenden ein erstklassiges kulinarisches Angebot zu bieten und Ausgehen in externe Restaurants überflüssig zu machen.
Kostenansatz Alt vs. Neu: Die Kosten der Betriebsgastronomie setzen sich i.d.R. aus dem Betreiber-Zuschuss und den Sachkosten für Bewirtschaftung zusammen. Im Altwerk sei angenommen, dass die Firma pro Mahlzeit einen Zuschuss gezahlt hat (z.B. 3 € pro Essen) und weitere Betriebskosten (Personal, Energie) teils übernommen hat. Bei ~220 Arbeitstagen und 1.000 Essen/Tag ergäbe sich ein Zuschussvolumen von 660.000 € pro Jahr. Zusätzlich könnten noch Fixkosten getragen sein (z.B. Teil der Kantinenmitarbeiter-Löhne). Insgesamt ist ~660.000 € als Nettoaufwand für das Unternehmen im Altstandort eine plausible Größenordnung. Im Neubau wird die Zahl der Essen voraussichtlich steigen – durch attraktivere Angebote könnten z.B. 1.200 Essen/Tag erreicht werden (60 % Beteiligung). Gleichzeitig könnten die Kosten pro Essen (bzw. der Zuschuss) etwas steigen, da hochwertigere Zutaten und Zubereitung eingesetzt werden (Qualitätsstandard eher „gehobene Kantine“). Nehmen wir an, der Zuschuss pro Essen erhöht sich auf ~3,50 €. Dann wären die jährlichen Kosten etwa: 1.200 Essen/Tag × 220 Tage × 3,50 € ≈ 924.000 €. Zusätzlich ist denkbar, dass durch erweitertes Angebot (z.B. kostenlose Obst- und Getränkebar, höherer Personalschlüssel für Service) weitere Kosten entstehen. Wir runden auf ~800.000 € pro Jahr im Neubau als Ansatz, unter der Annahme, dass ein Teil der Mehrkosten durch effizientere Küchentechnik oder höhere Mitarbeiterbeteiligung kompensiert wird. (Man könnte auch höhere Werte ansetzen – z.B. bei Subventionierung jedes Essens auf Hotelniveau entstünden deutlich über 1 Mio. € Kosten – jedoch nehmen wir an, dass ein Teil vom Mitarbeiter selbst bezahlt wird, so dass 800k€ netto verbleiben). Diese 800.000 € spiegeln also einen erweiterten Service (vielleicht inkl. ganztags Cafeteria) wider, sind aber nur ~20 % höher als im Altzustand, da auch weniger Raum für externe Mittagspausen bleibt und damit der Umsatz steigt.
Während des Umzugs muss die Kantine im Altwerk bis fast zum Schluss geöffnet bleiben, allerdings für immer weniger Personen:
Angebotsreduzierung: Bei sinkender Gästezahl wird das Speisenangebot verschlankt. Beispielsweise könnte man von drei Menülinien auf nur noch eine oder zwei reduzieren. Auch Sonderaktionen entfallen. Dies spart Wareneinsatz und Personal.
Schließung von Teilbereichen: Hat die Alt-Kantine mehrere Ausgabestationen oder Speisesäle, können einige geschlossen werden, sobald die Gästezahl sinkt. Man konzentriert das verbliebene Kantinenpublikum in einem Bereich, um Personal (Köche, Kassen) einzusparen und nicht mehr überall putzen zu müssen.
Anpassung der Öffnungszeiten: Gegen Ende könnte die Kantine evtl. nur noch mittags geöffnet sein (kein Frühstück mehr), falls die Belegschaft klein genug ist. Mitarbeiter im Altwerk könnten dann gebeten werden, Frühstück schon am neuen Standort einzunehmen oder andere Lösungen zu finden. Dadurch werden Personalkosten reduziert.
Personalabbau oder -versetzung: Der Catering-Dienstleister wird sein Personal schrittweise abziehen bzw. zum Neubau versetzen. Köche oder Servicekräfte, die im Altwerk nicht mehr ausgelastet sind, wechseln dann in die neue Kantine (ggf. nach einer kurzen Überschneidung zur Einarbeitung am neuen Standort).
Allerletzten Betriebstag
Die Kantine im Altstandort wird vermutlich bis zum allerletzten Betriebstag zumindest ein Grundangebot vorhalten müssen, solange dort noch eine nennenswerte Mitarbeiterzahl ist. Erst ganz zum Schluss kann sie geschlossen werden, wenn die restlichen Beschäftigten an den neuen Standort pendeln könnten.
Die neue Betriebsgastronomie nimmt den Betrieb sofort mit hoher Qualität auf, auch wenn anfangs noch weniger Gäste kommen:
Frühzeitige Inbetriebnahme: Bereits mit dem ersten größeren Umzugsschritt wird die neue Kantine eröffnet, damit die neu angekommenen Mitarbeiter versorgt werden können. Anfangs könnte man jedoch mit etwas reduzierter Kapazität starten (z.B. weniger Kassen öffnen), um nicht mit vollem Personal bei halber Gästezahl zu stehen.
Scale-up des Angebots: Im Takt des Mitarbeiterzuzugs wird das Speisenangebot ausgeweitet. Zuerst werden z.B. zwei Menüs angeboten, bei mehr Gästen dann drei usw., bis das Endniveau (inkl. aller Thekenstationen wie Salatbar, Grillstation etc.) erreicht ist. Wichtig ist, die Qualität von Anfang an hoch zu halten – lieber anfangs kleinere Auswahl, aber diese auf Top-Niveau.
Übergangsweise Pendellösungen: Sollte zu Beginn die neue Küche noch nicht für sehr wenige Gäste anwerfen, könnte man ausnahmsweise Essen vom Altwerk anliefern lassen. Praktischer ist aber, sofort die neue Küche einzufahren (zumal modernes Equipment vielleicht anderes Kochen bedingt). Daher wird das Catering-Team frühzeitig in der neuen Küche tätig, eventuell zunächst Überkapazitäten in Kauf nehmend.
Personal sukzessive aufstocken: Das Kantinenpersonal wird aus dem Altstandort nach und nach übernommen. An Tag 1 arbeitet vielleicht schon der Küchenchef und ein Grundteam im Neubau, unterstützt durch einige von Alt. Mit mehr Gästen werden weitere Köche, Ausgabekräfte und Servicepersonal hinzugefügt. Durch diesen fließenden Übergang lernt das Team die neue Umgebung quasi on-the-job kennen.
Parallelbetrieb & Mehrkosten
Die Betriebsgastronomie ist ein Bereich, wo der Parallelbetrieb sogar zu Einsparungen führen kann: Wenn weniger Leute im Altwerk essen und noch nicht alle im Neubau, braucht man z.B. an keinem Ort voll für 2.000 Leute zu kochen. Der Caterer kann also seine Kapazitäten verlagern. Unter dem Strich könnten die Kosten während der Übergangszeit sogar etwas unter denen eines Vollbetriebs liegen, da vielleicht Effizienzen genutzt werden (z.B. kein doppeltes Kochen, sondern schrittweiser Transfer des Küchenteams). Rein rechnerisch: Im 12-Monats-Szenario fielen etwa 730.000 € für die Kantine im Übergangsjahr an (Mittel aus 660k und 800k). Das ist 70.000 € weniger als die 800k im Vollbetrieb neu – hier als negative „Mehrkosten“ sichtbar. Grund: Solange nicht alle 2.000 Mitarbeiter umgezogen sind, wird etwas weniger Essen ausgegeben, was Kosten spart. Im 18-Monats-Szenario ähnlich: ~1,095 Mio. € für 1,5 Jahre, gegenüber 1,200 Mio. € (Neubau 1,5 Jahre) eine Ersparnis von ~105.000 €. Allerdings muss man berücksichtigen, dass die Firma während der Übergangszeit zwei Kantinen parallel offen hält. Diese Doppelstruktur kann anfangs ineffizient sein – z.B. geringe Auslastung in beiden. Wir gehen davon aus, dass der Caterer seine Ressourcen so bündelt, dass keine echten Doppelkosten entstehen (Personal wird umgeschichtet entsprechend Gästezahl). Es ist plausibel, dass die Firma dem Caterer einen pauschalen Mindestbetrag zahlt. Insofern rechnen wir mit keinen signifikanten Mehrkosten durch Parallelbetrieb, sondern eher einer Kostenverschiebung: Anfänglich etwas Leerkapazität im Neubau und Minderauslastung Alt kompensieren sich ungefähr. Insgesamt ist davon auszugehen, dass keine nennenswerten zusätzlichen Aufwände entstehen – möglicherweise entsteht sogar ein leichter finanzieller Vorteil, weil die teurere neue Gastronomie erst nach und nach voll zum Tragen kommt (während im Altwerk vlt. geringere Qualität und damit etwas geringerer Zuschuss pro Essen noch gilt).
Betriebsgastronomie | Annahmen (Kostenbasis) | Maßnahmen (Alt ➔ Neu) |
---|---|---|
Kosten Altbestand | ca. 660.000 €/Jahr (1.000 Essen/Tag, ~3 € Zuschuss je Mahlzeit) | Angebot und Öffnungszeiten schrittweise verringert; Personal zum Neubau verlagert; Kantine schließt erst ganz zum Schluss. |
Kosten Neubau | ca. 800.000 €/Jahr (1.200 Essen/Tag, ~3,5 € Zuschuss + Premiumangebot) | Betrieb vom Start mit hoher Qualität, aber anfänglich kleinerem Spektrum; Angebot mit steigender Gästezahl erweitert; Personal aus Altwerk übernommen. |
Kosten Parallelbetrieb 12 Monate | ca. 730.000 € (Übergangsjahr gesamt) | Anfangs zwei Kantinen parallel, aber jeweils mit Teilangebot; Caterer passt Produktionsmenge dynamisch an (geringere Gesamtkosten als bei Vollauslastung). |
Kosten Parallelbetrieb 18 Monate | ca. 1,095 Mio. € (über 1,5 Jahre) | Längere Zweigleisigkeit, aber fortlaufende Anpassung an echte Nachfrage an beiden Standorten. |
Mehrkosten durch Parallelbetrieb | 12 Monate: –70.000 € (Ersparnis)18 Monate: –105.000 € (Ersparnis) | Keine echten Mehrkosten – parallel leicht geringere Auslastung führt zu etwas niedrigeren Gesamtzuschüssen. Effiziente Verlagerung vermeidet Doppelaufwand. |