Arbeitsrechtliche Vorschriften: Die Arbeitszeit der Mitarbeiter der Betriebsgastronomie muss gemäß den arbeitsrechtlichen Vorschriften angepasst werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Arbeitszeitgesetze eingehalten werden und Überstunden vermieden werden.
Vereinbarungen im Arbeitsvertrag: Wenn im Arbeitsvertrag der Mitarbeiter feste Arbeitszeiten vereinbart sind, müssen Änderungen der Öffnungszeiten mit dem betreffenden Mitarbeiter besprochen und gegebenenfalls vertraglich festgehalten werden.
Kommunikation mit den Mitarbeitern: Es ist wichtig, dass die Mitarbeiter der Betriebsgastronomie über die Änderungen der Öffnungszeiten informiert werden. Hierbei sollten auch Fragen der Mitarbeiter berücksichtigt werden.
Kundeninformationen: Es ist wichtig, dass auch Kunden und Gäste der Betriebsgastronomie über die neuen Öffnungszeiten informiert werden. Hierzu können verschiedene Kommunikationskanäle genutzt werden, wie z.B. Aushänge, E-Mails oder soziale Medien.
Planung der Arbeitsabläufe: Durch die Änderung der Öffnungszeiten kann es zu Veränderungen der Arbeitsabläufe in der Betriebsgastronomie kommen. Diese sollten im Vorfeld geplant werden, um reibungslose Abläufe sicherzustellen.
Hygiene- und Sicherheitsvorschriften: Auch bei der Änderung der Öffnungszeiten müssen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Hierbei sind insbesondere die Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit zu berücksichtigen.