Betriebsgastronomie: Brandschutz
Brandschutz in der Betriebsgastronomie
Die Betriebsgastronomie in Unternehmen (Kantinen, Werksrestaurants, Großküchen) zeichnet sich durch hohe Belegungszahlen, vielfältige Zubereitungsverfahren und vorwiegend offene Küchenkonzepte aus. Dies führt zu besonderen Brandrisiken (insbesondere Fettbrände der Brandklasse F) sowie hohen Anforderungen an Personalverkehr und Evakuierung (z. B. Stoßzeiten mit 200–800 Personen). Im Ergebnis muss ein integriertes Brandschutzkonzept entlang der drei Säulen – baulich, anlagentechnisch und organisatorisch – erstellt werden, das sowohl für Neubau als auch Bestand gilt. Es bezieht neben allgemeinen Vorgaben (z.B. Bauordnungen, Brandschutzgesetze) spezifische Küchenaspekte ein (Haubenlöschanlagen, Abluftschächte, Fettabscheider etc.) und ist rechtskonform nach deutschem und EU-Recht. Ziel ist eine praxisnahe Handlungshilfe für FM-Teams mit Checklisten, Prozessen und Best-Practice-Beispielen.
Ein wirksamer Brandschutz für Betriebsgastronomie erfordert ganzheitliche Integration von Bau-, Anlagen- und Organisationsmaßnahmen. Schlüssel sind: konsequente Einhaltung der eben genannten Normen und Vorschriften, klare Verantwortlichkeiten (Brandschutzbeauftragte, Evakuierungs-Teams) und laufende Kontrolle (Checklisten, Audits). Automatisch auslösende Löschanlagen (Haube/Sprinkler) in der Küche, gekoppelt mit Gas-/Elektro-Not-Aus, verringern Brandausbreitung. Die häufigen Fettbrände betonen die Reinigungsdisziplin – normenkonforme Abluftreinigung und Schulung sind unverzichtbar. Der Einsatz moderner Techniken (z.B. KI-gestützte Überwachung von BMA-Alarme, linear-thermische Detektoren) ist vielversprechend für die Zukunft. Letztlich sorgt ein praxisorientiertes Brandschutzkonzept, das alle Normanforderungen dokumentiert, für minimierte Risiken und schnelle Wiederaufnahme des Betriebs nach einem Ereignis (inkl. klarer Prozedur zur Instandsetzung).