Verträge und Vereinbarungen in der Betriebsgastronomie
VERTRÄGE UND VEREINBARUNGEN SIND EIN WICHTIGER BESTANDTEIL DER WIRTSCHAFTLICHKEITSSTEUERUNG DER BETRIEBSGASTRONOMIE
Bei der Zubereitung von Sonderspeisen (zum Beispiel für Veranstaltungen oder auf Veranlassung des Unternehmens) müssen diese separat berechnet und der Betriebsgastronomie intern gutgeschrieben werden. Diese Vorgehensweise trägt zur Verbesserung der Küchenwirtschaftlichkeit bei, da die Kosten für diese Speisen von den veranlassenden Abteilungen oder Kostenstellen getragen werden.