Betriebsgastronomie: Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung zum Thema Betriebsgastronomie
In vielen Unternehmen gehört eine Betriebsgastronomie (Betriebskantine, Cafeteria, Kantine, Kantinenküche, Catering-Bereich) zum festen Bestandteil der betrieblichen Infrastruktur. Ob selbst betrieben oder von einem externen Catering-Dienstleister, stellen sich im Hinblick auf den Arbeitsschutz und die Lebensmittelsicherheit diverse Fragen. Unter anderem: Ist für die Betriebsgastronomie eine Gefährdungsbeurteilung notwendig? Und wenn ja, warum?
Ja, eine Gefährdungsbeurteilung für die Betriebsgastronomie ist verpflichtend, da es sich um Arbeitsplätze mit teils hohen gesundheitlichen Risiken (Hitze, scharfe Werkzeuge, Rutschgefahr, Umgang mit Gefahrstoffen, Zeitdruck) handelt. Typische Gefährdungen sind Verbrennungs-, Verbrühungs-, Schnitt-, Rutsch- und Sturzunfälle, Kontakt mit Reinigungschemikalien, Brand- und Explosionsgefahren, psychische Belastungen. Wesentliche Maßnahmen sind Technische Schutzmaßnahmen (rutschhemmende Böden, Brandschutz, Absauganlagen), organisatorische Regelungen (Hygiene- und Reinigungspläne, Unterweisungen, Wartungen), persönliche Schutzmaßnahmen (PSA, Gesundheitsvorsorge).
Die Betriebsgastronomie ist ein eigenständiger Arbeitsbereich, in dem vielfältige Gefährdungen (Hitze, Schnittverletzungen, Rutschgefahr, Reinigungschemikalien, Brandrisiken) auftreten können. Gemäß § 5 ArbSchG und ArbStättV sowie den DGUV-Vorschriften muss daher eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und fortgeschrieben werden. Eine durchdachte Einbindung von HACCP-Konzepten und Arbeitsschutz-Vorgaben sichert nicht nur die gesundheitliche Unversehrtheit der Küchenteams, sondern dient auch der Qualität der Speisen und dem positiven Image der Betriebsgastronomie.