Betriebsgastronomie: Inklusion & Barrierefreiheit
Facility Management: Betriebsgastronomie » Strategie » Betreiberverantwortung » Inklusion & Barrierefreiheit

Inklusion und Barrierefreiheit in der Betriebsgastronomie
Inklusion und Barrierefreiheit in der Betriebsgastronomie sind ein Gewinn für alle Beteiligten. Aus Sicht des FM bedeutet dies, die Kantine als zentralen sozialen Ort des Unternehmens so zu gestalten, dass jeder Mitarbeitende ohne Hindernisse teilhaben kann – sei es beim gemeinsamen Mittagessen, beim kurzen Kaffeeplausch oder bei Betriebsveranstaltungen in der Kantine. Niemand darf aufgrund von Behinderung von Angeboten ausgeschlossen werden. Alle Nutzungsaspekte einer Kantine – von Zugangswegen über Orientierung, Möblierung, Essensausgabe, Sanitär bis hin zu Akustik und Kommunikation – müssen geplant und optimal realisiert werden. Etwa abgesenkte Theken und unterfahrbare Tische für Rollstühle, taktile Leitlinien und kontrastreiche Beschriftungen für Sehbehinderte, Induktionsschleifen und visuelle Signale für Hörbehinderte, intuitive Beschilderung und einfache Abläufe für kognitiv Beeinträchtigte. Lösungsvielfalt ist ein zentrales Prinzip: Vielfalt macht die Kantine anpassungsfähig und flexibel für alle Eventualitäten. Im Neubau kann man Barrierefreiheit am effizientesten realisieren. Ohne Rückendeckung der Führung sind viele Maßnahmen schwer umzusetzen. Da die Beschäftigten der Kantine mit Herz und Verstand inklusiv handeln, wird sich wirklich jeder willkommen fühlen.
Barrierefreiheit kommt nicht nur Menschen mit schweren Behinderungen zugute, sondern allen Mitarbeitern – sei es der rutschfeste Boden, auf dem auch niemand ohne Behinderung stürzt, die gute Akustik, die Gespräche für jeden angenehmer macht, oder die automatischen Türen, die auch mit vollen Händen komfortabel sind. Barrierefreiheit ist für 10 % der Menschen unerlässlich, für 30–40 % notwendig und für 100 % komfortabel. Eine barrierefreie Kantine ist also eine komfortable, sichere und freundliche Kantine. Inklusion in der Kantine entfaltet große symbolische Kraft: Denn wenn alle zusammen essen, wird Teilhabe tatsächlich alltäglich greifbar. Die Kantine ist kein „Sonderfall“, sondern ein Ort, an dem Barrierefreiheit gelebte Normalität ist – im Sinne von Vielfalt, Gleichstellung und sozialer Nachhaltigkeit.
Inklusion und Barrierefreiheit in der Betriebsgastronomie
- Rechtliche
- Zugänglichkeit
- Wegeführung
- Essensausgabe
- Möblierung
- Sanitäranlagen
- Zahlungssysteme
- Akustik
- Kommunikation
- Schulung
- Herausforderungen
Rechtliche und normative Grundlagen
Eine barrierefreie Gestaltung der Arbeitsumgebung ist in Deutschland in einer Reihe von Gesetzen und Normen verankert.
Im Folgenden werden die wichtigsten Bestimmungen skizziert:
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): Als völkerrechtlicher Vertrag, den Deutschland 2009 ratifiziert hat, verpflichtet die UN-BRK den Staat und mittelbar auch öffentliche und private Arbeitgeber, „gleiche Teilhabe“ für Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen sicherzustellen. Art. 9 UN-BRK fordert die Zugänglichkeit der physischen Umgebung, der Transportmittel, Information und Kommunikation sowie anderer Einrichtungen und Dienste. Diese Konvention hat die deutsche Gesetzgebung maßgeblich beeinflusst, indem sie Inklusion als Leitprinzip etabliert.
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Das BGG definiert in § 4 den Begriff Barrierefreiheit verbindlich. Danach sind „bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche“ dann barrierefrei, „wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“. Dieses Prinzip – Nutzung in üblicher Weise, ohne fremde Hilfe – bildet den Maßstab für alle weiteren Regelungen. Das BGG richtet sich primär an Träger öffentlicher Gewalt (Bundesbehörden etc.), setzt aber auch gesamtgesellschaftliche Standards. So besteht z. B. die Pflicht zur barrierefreien Gestaltung für öffentliche Gebäude des Bundes und der Länder und für digitale Angebote der öffentlichen Hand (ergänzt durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, BITV 2.0). Private Unternehmen sind vom BGG direkt nicht verpflichtet, doch fungiert es als Orientierungsrahmen, insbesondere wenn öffentlich zugängliche Bereiche gestaltet werden.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Das AGG verbietet die Diskriminierung wegen einer Behinderung im Arbeitsleben und im allgemeinen Geschäftsverkehr. Im Beschäftigungskontext verpflichtet es Arbeitgeber, für Chancengleichheit zu sorgen. Eine mittelbare Diskriminierung könnte beispielsweise vorliegen, wenn Menschen mit Behinderung faktisch vom Kantinenangebot ausgeschlossen werden, weil bauliche Barrieren bestehen. Arbeitgeber sind daher gehalten, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um Benachteiligungen zu verhindern. Zwar begründet das AGG kein unmittelbares einklagbares Recht auf Umbau eines Gebäudes, doch im Zusammenspiel mit SGB IX (s.u.) ergibt sich die Pflicht, Arbeitsbedingungen – einschließlich Kantinennutzung – so zu gestalten, dass niemand wegen einer Behinderung benachteiligt wird. Positive Maßnahmen zugunsten behinderter Menschen (z. B. gezielte Anpassungen) sind ausdrücklich zulässig und erwünscht.
Sozialgesetzbuch IX (SGB IX): Das SGB IX regelt die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, mindestens 5 % der Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen (§ 154 SGB IX) – anderenfalls wird eine Ausgleichsabgabe fällig. Um dieser Beschäftigungspflicht nachzukommen, müssen Arbeitsplätze geeignet und „behindertengerecht“ gestaltet werden. § 164 SGB IX schreibt vor, dass Arbeitgeber Arbeitsplätze organisatorisch und technisch so einrichten, dass schwerbehinderte Beschäftigte ihre Arbeit leisten können. Dazu zählen alle erforderlichen Anpassungen des Arbeitsumfeldes (z. B. spezielle Arbeitsmittel, barrierefreie Wege und Einrichtungen). Schwerbehinderte haben einen Rechtsanspruch auf solche Anpassungen, soweit sie für die Ausübung der Tätigkeit notwendig und dem Arbeitgeber zumutbar sind. Zwar bezieht sich dieser Anspruch primär auf den konkreten Arbeitsplatz, doch Einrichtungen wie die Kantine gehören zum arbeitsplatznahen Umfeld und müssen zugänglich sein, wenn ein schwerbehinderter Mensch dort arbeitet. Außerdem soll die Nutzung betrieblicher Gemeinschaftseinrichtungen (Kantinen, Sanitärräume etc.) für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt möglich sein. Inklusionsvereinbarungen (§ 166 SGB IX) zwischen Arbeitgeber und Interessenvertretungen konkretisieren oft, welche Maßnahmen zur Barrierefreiheit im Betrieb ergriffen werden.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Als zentrales Regelwerk für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten enthält die ArbStättV ebenfalls Bestimmungen zur Barrierefreiheit. § 3a Abs. 2 ArbStättV verpflichtet Arbeitgeber, bei Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen die Arbeitsstätte barrierefrei einzurichten und zu betreiben, wobei „die besonderen Belange dieser Beschäftigten“ berücksichtigt werden müssen. Dies gilt insbesondere für Arbeitsplätze selbst sowie zugehörige Türen, Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Treppen, Orientierungssysteme, Waschgelegenheiten und Toilettenräume. Praktisch bedeutet das: Sobald ein Mitarbeiter mit Behinderung im Betrieb arbeitet (oder absehbar arbeiten wird), müssen alle relevanten Bereiche – einschließlich Kantinenwege, Kantinenraum, Ausgabetheken und Sanitäranlagen – so angepasst sein, dass sie sicher und autonom nutzbar sind. Für bestehende Arbeitsstätten gelten diese Anforderungen eingeschränkt; können im Bestand nicht alle Barrieren beseitigt werden, sind zumindest ausreichende Vorkehrungen zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Betroffenen zu wahren. Diese Verpflichtung macht deutlich, dass Barrierefreiheit nicht nur „nice to have“, sondern Bestandteil des Arbeitsschutzes ist, sobald behinderte Beschäftigte vorhanden sind. Im Sinne eines präventiven Facility Managements ist es jedoch ratsam, Arbeitsstätten von vornherein barrierefrei zu planen, statt erst nach Einstellung einer Person mit Behinderung nachzurüsten.
Technische Regeln für Arbeitsstätten – ASR V3a.2: Zur Konkretisierung der ArbStättV wurden die technischen Regeln formuliert. Die ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“ übersetzt die allgemeinen Anforderungen in konkrete Maßgaben. Sie definiert z. B. Mindestmaße (wie Türbreiten, Bewegungsflächen), technische Ausstattungen (z. B. visuelle Alarmierung) und ergonomische Details, die einzuhalten sind, um eine Arbeitsstätte barrierefrei im Sinne der ArbStättV zu gestalten. Die ASR V3a.2 verweist für viele Punkte auf die einschlägigen DIN-Normen (DIN 18040 etc.) und spiegelt damit den „Stand der Technik“ wider. Rechtlich sind die ASR zwar keine Gesetze, aber wenn man sie einhält, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, die ArbStättV-Vorgaben zu erfüllen (Vermutungswirkung). Somit sind ASR V3a.2 und DIN-Normen wichtige Leitlinien für das barrierefreie Einrichten von Kantinen und Aufenthaltsräumen.
Landesbauordnungen und DIN-Normen (insb. DIN 18040-Reihe): Neben dem Arbeitsrecht gibt es baurechtliche Vorgaben. Die Landesbauordnungen schreiben je nach Bundesland vor, wann und in welchem Umfang Gebäude barrierefrei sein müssen. So heißt es in der Musterbauordnung (§ 50), dass Gebäude, die öffentlich zugänglich sind, „barrierefrei errichtet werden“ müssen, wenn sie bestimmten Nutzungen oder Größen entsprechen (z. B. Versammlungsstätten, Bildungsstätten, Bürobauten für Publikumsverkehr etc.). Eine Betriebskantine innerhalb eines Unternehmens ist zwar primär für Mitarbeitende und nicht für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich. Jedoch können Unternehmensgebäude, insbesondere wenn sie Kundenverkehr haben oder als Büro- und Verwaltungsgebäude gelten, unter diese Kategorie fallen. In der Praxis orientiert man sich bei Neubauten an den Planungsnormen der DIN 18040, um Barrierefreiheit sicherzustellen. Die Normenreihe DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ ist dreigeteilt: Teil 1 für öffentliche Gebäude, Teil 2 für Wohnungen und Teil 3 für den öffentlichen Verkehrs- und Freiraum. Eine Kantine in einem Bürogebäude fällt typischerweise unter die Kriterien von Teil 1 (öffentliche bzw. allgemein zugängliche Bereiche), zumindest was deren Haupträume und Zugangswege betrifft. DIN 18040-1 (Ausgabe 2010) enthält detaillierte Anforderungen an Zugänge, Wege, Türen, Treppen, Aufzüge, Sanitäranlagen, Beleuchtung, etc. in öffentlich zugänglichen Gebäuden. Diese Norm nennt jeweils Schutzziele und konkrete Maße – zum Beispiel Mindestdurchgangsbreiten für Türen, maximale Schwellenhöhen oder erforderliche Bewegungsflächen für Rollstuhlnutzer. Sie legt u. a. fest, dass „Treppen in öffentlich zugänglichen Gebäuden als einzige vertikale Verbindung unzulässig“ sind – ein Aufzug oder eine Rampe muss also als Alternative vorhanden sein. Für Rampen wird z. B. eine maximale Steigung von 6 % empfohlen, um ohne fremde Hilfe nutzbar zu sein. DIN 18040-1 behandelt zudem Anforderungen an Orientierungshilfen (z. B. taktile Leitsysteme, visuelle und akustische Informationen, Zwei-Sinne-Prinzip – dazu unten mehr) und an die Ausstattung von Sanitär- und Gasträumen (z. B. unterfahrbare Tische). DIN 18040-2 (für Wohnungen) ist in einer Betriebsgastronomie nur bedingt relevant, liefert aber z. B. Anhaltspunkte für Küchenzeilen (die in Mitarbeiter-Teeküchen Anwendung finden können) und generell für barrierefreie Nutzbarkeit im kleinen Maßstab (z. B. Höhen von Bedienelementen). DIN 18040-3 (öffentlicher Verkehrs- und Freiraum) gibt Vorgaben für Außenanlagen, Wege und Parkplätze, die wichtig sind, wenn es um Zuwegung zur Kantine, Außenwege oder ggf. Außenbestuhlung geht. So enthält DIN 18040-3 Maße für Gehwege, Anforderungen an Oberflächen (rutschfest, erschütterungsarm) und Informationen zur Orientierung im Freien (z. B. Bodenindikatoren, Beschilderung). Wichtig ist hier das Konzept der barrierefreien Wegeketten: Alle Abschnitte vom Parkplatz oder Gebäudeeingang bis zum Kantinentisch müssen durchgängig barrierefrei sein.
DIN EN 17210 (Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung): Diese europäische Norm aus 2021 formuliert funktionale Mindestanforderungen und Empfehlungen für die barrierefreie gebaute Umwelt auf europäischer Ebene. Sie dient als Rahmen, der mit bestehenden nationalen Normen (wie DIN 18040) harmonisiert werden soll. DIN EN 17210 beschreibt Grundprinzipien wie z. B. den „Zwei-Sinne-Prinzip“, fordert Schlüsselbereiche der Barrierefreiheit (darunter äußere Zugangsmöglichkeiten, interne Wege, Einrichtungen wie Toiletten etc.) und strebt eine einheitliche Mindestqualität in ganz Europa an. In Deutschland ist diese Norm als DIN EN 17210:2021 übernommen worden. Sie hat (Stand 2025) keine unmittelbare Gesetzeskraft, beeinflusst aber die Fortschreibung der DIN 18040-Reihe. Für das Facility Management bedeutet dies, dass mittelfristig die Anforderungen weiter präzisiert und angehoben werden könnten, z. B. hinsichtlich Akustik, Beleuchtung oder Sensorik, um europaweit vergleichbare Standards zu erreichen. Schon jetzt sollte man sie als Best-Practice-Leitfaden ansehen.
Weitere Normen und Richtlinien: Je nach Detailaspekt sind zusätzliche Normen relevant. Beispielsweise behandelt DIN 32984 die taktilen Bodenindikatoren im öffentlichen Raum (Leitstreifen, Aufmerksamkeitsfelder) und kann analog auch im Gebäude angewandt werden (z. B. Leitstreifen vom Eingang zur Kantine für blinde Menschen). DIN 32975 gibt Hinweise zur Gestaltung visueller Informationen (Kontraste, Schriftgrößen) – wichtig für Beschilderung und Anzeige in der Kantine. DIN 18041 („Hörsamkeit in Räumen“) regelt die Raumakustik und enthält Kriterien für Nachhallzeiten in Versammlungs- und Aufenthaltsräumen; speziell verlangt sie in Räumen >50 m², die von Menschen mit Hörbeeinträchtigung genutzt werden, um 20 % kürzere Nachhallzeiten als üblich. Auch die VDI-Richtlinie VDI 6000 Blatt 3 (Ausstattung von Sanitärräumen) bietet Anhaltswerte für barrierefreie Toiletten (z. B. Anzahl in Abhängigkeit von der Personenanzahl, Anordnung innerhalb von Toilettenanlagen).
Die rechtlichen Vorgaben verpflichten mindestens im Falle behinderter Beschäftigter zur Herstellung von Barrierefreiheit in allen relevanten Bereichen der Arbeitsstätte. Unabhängig von einer direkten Rechtspflicht besteht ein starkes empfohlenes Niveau durch Normen und anerkannte Regeln der Technik, das Unternehmen – gerade aus Managementsicht – erfüllen sollten, um nicht nur gesetzlichen Mindestansprüchen, sondern auch den Erwartungen an eine moderne, inklusive Unternehmenskultur gerecht zu werden. Im nächsten Schritt werden die einzelnen Nutzungsaspekte der Betriebsgastronomie detailliert beleuchtet und anhand der genannten Grundlagen mit konkreten Maßnahmen unterlegt.
Zugänglichkeit der Räumlichkeiten (Zugang, Wege, Türen, Boden, Höhenunterschiede)
Die bauliche Zugänglichkeit bildet die Grundlage dafür, dass Mitarbeiter*innen die Kantine überhaupt erreichen und betreten können. Hier geht es um alle Elemente vom Außenbereich bis ins Innere: Wege, Eingänge, Türen, Bodenbeläge, Treppen, Aufzüge und Rampen. Aus Facility-Management-Sicht ist darauf zu achten, frühzeitig bei Planung oder Umbau mögliche Barrieren auszuschließen und ein stimmiges Erschließungskonzept zu entwickeln.
Im Folgenden werden typische Anforderungen und Lösungen aufgeführt, geordnet nach den Bedarfen verschiedener Personengruppen:
Mobilitätseingeschränkte Personen (Rollstuhlfahrer*innen, Gehbehinderte, Personen mit Rollator): Für sie ist eine stufenlose Erreichbarkeit essenziell. Im Außenbereich bedeutet das, dass vom Parkplatz oder Werkstor bis zum Kantineneingang alle Wege schwellenlos und mit geringer Steigung sein müssen. Bordsteine sollten abgeflacht oder über Rampe überwindbar sein; Parkplätze für Menschen mit Behinderung in Kantinennähe sind breiter auszuführen (mind. 3,50 m) und eben verbunden. Der Haupteingang der Kantine (oder des Gebäudes, in dem sich die Kantine befindet) muss ohne Stufen zugänglich sein – entweder ebenerdig oder über eine Rampe bzw. einen Aufzug. Die Rampe darf maximal 6 % Steigung haben (besser weniger), bei längeren Rampen sind Zwischenpodeste (Ruhepodeste) einzuplanen. Türen müssen ausreichend breit sein: 90 cm lichte Durchgangsbreite gelten als Minimum für Rollstuhlfahrer; Doppeltüren sollten mindestens einen Flügel mit 90 cm nutzbarer Breite haben. Türschwellen sind möglichst zu vermeiden – wenn unvermeidlich, höchstens 2 cm hoch und abgeschrägt. Türen sollten leicht zu öffnen sein; ideal sind automatische Türantriebe oder zumindest elektronische Türöffner (z.B. per Knopfdruck oder Sensor) an schweren Türen. Im Innenbereich benötigen Rollstühle gewisse Bewegungsflächen: Grundsätzlich 150 × 150 cm als Wendekreis an Knotenpunkten und vor wichtigen Einrichtungen (z.B. vor Aufzügen, vor dem Eingang zur Kantine, an Kassenschaltern). Gänge und Flure auf dem Weg zur Kantine sollten nicht zu schmal sein – mindestens 120 cm Breite, damit auch zwei Personen (oder eine Person mit Rollstuhl und eine zu Fuß) aneinander vorbeikommen. Engstellen sind zu vermeiden; wenn sie baulich bestehen, müssen ggf. Vorfahrtsregeln oder Ausweichbuchten geschaffen werden. Treppen sind für Rollstuhl- oder Rollatornutzer unüberwindbar – daher gilt: alle Höhenunterschiede müssen alternativ per Rampe, Hebebühne oder Aufzug überbrückbar sein. Insbesondere darf die Kantine nicht ausschließlich über eine Treppe erreichbar sein (z.B. im Obergeschoss ohne Aufzug), da dies gegen DIN 18040-1 verstößt und betroffene Personen komplett ausschließen würde. Ein Personenaufzug sollte so dimensioniert sein, dass ein Rollstuhlfahrer mit Begleitperson hineinpasst (nach DIN mindestens Kabinenmaß ca. 110 × 140 cm, Türbreite 90 cm). Außerdem: Vor Aufzugtüren ist eine Wartefläche von 150 × 150 cm freizuhalten. Bodenbeläge auf Wegen und in Räumen müssen rutschhemmend, eben und fest verlegt sein, damit man sich mit Gehhilfe oder Rollstuhl sicher bewegen kann. Stolperstellen wie lose Teppiche, hochstehende Platten oder Kabel auf dem Boden sind zu eliminieren. Bei Veränderungen des Bodenmaterials (z.B. draußen Pflaster, drinnen Fliesen) sollten Höhenabgleiche sauber ausgeführt sein. Schließlich ist an Türen die Durchgangshöhe (für Personen mit Stehhilfen oder großgewachsene) und Türgriffe zu beachten: Türdrücker sollten in ca. 85–105 cm Höhe liegen und als Hebelgriff (kein runder Knauf) leicht zu bedienen sein. Drehkreuze oder schmale Zugangsschleusen an Kantineneingängen sind zu vermeiden – falls Zugangskontrolle nötig, dann über breite Durchgänge (evtl. Sensor oder Schranke) oder Personalregelung.
Personen mit Sehbehinderung oder Blindheit: Für diese Gruppe steht die taktil und visuell erkennbare Wegeführung im Vordergrund. Wege und Eingänge sollten klar strukturiert und gut markiert sein. Im Außenbereich können z.B. taktil erfassbare Leitstreifen oder unterschiedliche Bodenbeläge helfen, den Weg zur Kantine zu finden (z.B. ein breiter, glatter Weg in kontrastierender Farbe im Vergleich zur Umgebung). Auch die Ausleuchtung des Weges ist wichtig: gleichmäßiges, blendfreies Licht, um Kontraste erkennen zu können. Türen und Eingänge sollen farblich kontrastierend zur Fassade gestaltet sein, damit sie für Sehbehinderte hervorstechen (z.B. Türrahmen in einer Signalfarbe). Auf Glasflächen (Eingangstüren, Glaswände) müssen Markierungen angebracht werden (in Augenhöhe und tiefer), damit sie als Hindernis wahrgenommen werden und niemand dagegen läuft. Im Innenbereich helfen kontrastierende Bodenbeläge oder Kantenmarkierungen, z.B. an Stufenkanten (wenn es doch Stufen gibt, müssen diese mit kontrastfarbigen Streifen und taktilen Rippen an der ersten und letzten Stufe versehen sein). Lange Flure sollten durch kontrastreiche Orientierungsstreifen am Boden oder an der Wand begleitet werden, an denen man sich mit dem Langstock führen kann. Beschilderung (Thema im nächsten Abschnitt) muss auch tastbar oder in Brailleschrift vorhanden sein, aber schon auf der Wegeebene können tastbare Hinweise eingebaut werden, etwa Bodenindikatoren, die auf Abzweigungen oder Türen hinweisen (DIN 32984 liefert hierfür Vorgaben). Eine oft angewandte Lösung ist ein taktiles Leitsystem: z.B. vom Haupteingang des Gebäudes mit einem Bodenleitstreifen zur Kantine. Bei automatischen Türen ist eine akustische Signalisation sinnvoll (ein sich wiederholender Ton, der anzeigt, dass hier ein Eingang ist – viele Aufzüge nutzen z.B. Klingeltöne zum Auffinden). Schwellen und Hindernisse sind speziell für Blinde gefährlich: alles was über den Boden ragt (wenige cm hoch) und nicht mit dem Stock ertastet wird, sollte vermieden werden. Absenkungen oder einzelne Stufen müssen unbedingt durch Geländer oder tastbare Rampen ersetzt werden. Wo Niveauunterschiede bleiben, immer beidseitig Handläufe anbringen – an Handläufen können taktile Brailleschrift-Hinweise angebracht werden (z.B. „Kantine 1. OG“ am Treppenhandlauf). Beleuchtung spielt ebenfalls eine Rolle für Sehbehinderte: Ausreichende Helligkeit (Orientierungsbeleuchtung nachts, Tageslichtnutzung am Tag ohne Blendung) erleichtert das Zurechtfinden. Blendfreie Lampen, keine irritierenden Spiegelungen auf Böden (hochglänzende Böden können spiegeln und irritieren), all das ist zu bedenken. Zusammengefasst: Für Menschen mit Seheinschränkung müssen Wege auffindbar und erkennbar sein – mit Kontrasten, taktilen Hilfen und ggf. akustischen Signalen (→ Zwei-Sinne-Prinzip, siehe nächster Abschnitt).
Personen mit Hörbehinderung oder Gehörlosigkeit: Ihnen bereitet insbesondere das Fehlen akustischer Informationen Probleme. Bei der baulichen Zugänglichkeit bedeutet das: Alle sicherheitsrelevanten Signale, die üblicherweise akustisch erfolgen, müssen zusätzlich optisch angezeigt werden. Ein Beispiel ist die Brandalarmierung: In Kantinen und Fluren sollten optische Blitzlichter (Alarmblinkleuchten) installiert sein, damit auch Gehörlose gewarnt werden. Ebenso könnten Durchsagen (z.B. „Kantine schließt in 5 Minuten“) als Laufschrift oder Anzeigetafel sichtbar gemacht werden – das gehört zur Kommunikation, wird aber schon in der Infrastruktur angelegt (Leitungen, Displays). Für den Zugang selbst ist bei Hörbehinderung relevant, dass Gegensprechanlagen an Eingangstüren oder Schranken nicht alleine genutzt werden können; daher entweder Video-Funktion (Gebärdensprachdolmetsch per Video) vorsehen oder gleich alternative Zugangsmethoden (Schlüsselchip, Code) anbieten, die kein Hören erfordern. Rein baulich sind breite, offen einsehbare Wege vorteilhaft, weil sie visuelle Kommunikation erleichtern (Menschen mit Hörverlust orientieren sich viel über Sicht – sie müssen z.B. Blicke oder Körpersprache von anderen erkennen können). Deshalb sollten z.B. Ecken und Nischen auf Wegen möglichst vermieden oder transparent gestaltet werden (Glaswände, Spiegel an toten Winkeln), damit niemand „wie aus dem Nichts“ auftaucht, was für jemanden, der auf Sichtkontakt angewiesen ist, erschreckend sein kann. Akustische Hinweise wie Klingeln an Türen sollten, falls wichtig, ein visuelles Pendant haben (z.B. Lichtsignal zusätzlich). Generell ist für Hörbehinderte im Wegesystem vor allem die gute Sichtbarkeit von Informationen entscheidend. Ein spezifisches bauliches Element sind Induktionsschleifen an Anlaufpunkten (z.B. am Empfang oder Info-Terminal auf dem Weg) – diese gehören eher zur Ausstattung/Technik, erleichtern aber das Verstehen (ein Hörgerät kann darüber Audiosignale empfangen ohne Störgeräusche). Im Zugangskonzept spielt außerdem die Akustik (siehe weiter unten) eine Rolle: Hallige Gänge oder laute Automatiktüren (Quietschen, Knallen) erzeugen Lärm, der für Schwerhörige besonders ungünstig ist, weil er das Restgehör überlagern kann. Daher sind Geräuschdämmung und leise Türantriebe auch hier indirekt relevant.
Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen (Lernbehinderung, geistige Behinderung, Autismusspektrum): Für sie ist Einfachheit und Übersichtlichkeit das oberste Gebot. Die bauliche Umgebung sollte keine Überforderung darstellen. Das beginnt mit einer klaren Wegeführung: idealerweise direkte, leicht verständliche Wege zur Kantine (z.B. farbige Linien an der Wand oder am Boden, die man nur zu folgen braucht). Labyrinthische Gänge oder zu viele unterschiedliche Abzweigungen verwirren – daher ist eine möglichst lineare Orientierung gut (z.B. „blauer Streifen führt zur Mensa“). Beschilderung in leichter Sprache bzw. mit eindeutigen Symbolen hilft (z.B. ein Piktogramm „Messer&Gabel“ für Kantine). Gebäude mit mehreren Kantinen oder Bereichen sollten diese klar unterscheiden (ggf. farblich codiert: roter Speisesaal, grüner Speisesaal, usw.). Komplexe architektonische Gestaltung (z. B. viele verschiedene Ebenen, Versprünge, Spiegelwände, die irritieren) ist zu vermeiden, weil sie die Orientierung erschwert. Eine Übersichtstafel (Lageplan) in einfacher Darstellung kann helfen, sofern die Person damit umgehen kann. Für einige Betroffene (z.B. Menschen mit Autismus) sind reizreduzierte Umgebungen wichtig – d.h. keine grelle Beleuchtung, keine flackernden Neonröhren, gedämpfte Farben – was im Zugang berücksichtigt werden kann (z.B. Flure nicht knallbunt gestalten mit zu vielen visuellen Reizen). Auch Ruhebänke oder Sitzgelegenheiten am Weg helfen Menschen mit verminderter Konzentration oder schneller Ermüdung, den Weg in Etappen zurückzulegen. Schließlich sollte an Türsystemen bedacht werden: komplizierte Türmechanismen oder Zutrittskontrollen (z.B. man muss erst an einem Terminal scannen, dann eine Tür drücken etc.) können kognitive Anforderungen stellen – hier wären vereinfachte Systeme besser (z.B. die Tür öffnet automatisch, nachdem man einen leicht erkennbaren großen Knopf gedrückt hat). Insgesamt gilt: Die bauliche Zugänglichkeit muss so gestaltet sein, dass die Kantine intuitiv gefunden und betreten werden kann, ohne dass umfangreiche Erklärung nötig ist.
Es gewährleistet ein barrierefreier Zugang, dass alle Mitarbeiter den Weg zur Kantine problemlos bewältigen können. Im Neubau wird man dies durch sorgfältige Planung (Ebenerdigkeit, großzügige Dimensionierung von Türen und Fluren, Installation von Aufzügen etc.) von Anfang an sicherstellen. Im Bestandsbau können Nachrüstungen wie Rampen oder Hebelifte, Türverbreiterungen, Schwellenrampen und Markierungen wesentlich zur Verbesserung beitragen. Wichtig aus Facility-Management-Sicht: Diese Maßnahmen müssen dauerhaft gepflegt werden (eine Rampe nützt nichts, wenn sie z.B. im Winter nicht geräumt wird oder wenn automatische Türen außer Betrieb sind). Barrierefreiheit beginnt bei der baulichen Zugänglichkeit – alle weiteren Aspekte (Innenraumgestaltung, Service) bauen hierauf auf.
Wegeführung, Orientierung und Beschilderung
Eine klare Wegeführung und Orientierung innerhalb der Betriebsgastronomie ist entscheidend, damit sich alle Nutzer zurechtfinden. Während der vorherige Abschnitt den baulichen Zugang behandelte, geht es nun um die Orientierung im Raum und um visuelle/akustische/taktile Informationssysteme. Ein integraler Bestandteil ist auch die Beschilderung – von Wegweisern bis Türschildern – sowie ggf. Leitmarkierungen. Hier müssen die Prinzipien des sogenannten „Zwei-Sinne-Prinzips“ beachtet werden: Informationen sollten mindestens über zwei verschiedene Sinneskanäle erfassbar sein (z.B. visuell und taktil, oder visuell und akustisch), damit Personen mit Einschränkungen in einem Sinn trotzdem Zugang zur Information haben.
Im Folgenden wird dargestellt, wie eine barrierefreie Orientierung umgesetzt werden kann, wiederum gegliedert nach Nutzergruppen:
Mobilitätseingeschränkte Personen: Für diese Gruppe ist die Orientierung meist weniger über Sinneswahrnehmungen eingeschränkt, aber sie profitieren von guter Sichtbarkeit und Auffindbarkeit genauso. Ein wichtiger Punkt ist: Wegweiserschilder und Raumpläne sollten in einer Höhe angebracht sein, die auch für Rollstuhlfahrende gut einsehbar ist (ca. 120–140 cm über Boden, nicht ausschließlich hoch oben). Außerdem sollten sie nicht zu weit entfernt oder hinter Hindernissen montiert sein (eine Person im Rollstuhl kann z.B. Schilder über einer hohen Theke oder hinter einer Pflanze nicht sehen). Leitsysteme am Boden (z.B. Linien) müssen auch für Rollstuhlnutzer passierbar sein – ein etwa 3 mm erhabener Leitstreifen ist aber i.d.R. kein Problem für Räder, sofern die Kanten abgeflacht sind. Wichtig ist auch, dass Orientierungspunkte (z.B. ein Infopunkt oder Übersichtsplan) stufenlos erreichbar sind. Eine Rollstuhlfahrerin kann z.B. einen Wandplan nur lesen, wenn sie nah genug heranfahren kann – daher vor solchen Tafeln Freiraum lassen. Für Personen, die zur Orientierung öfters Pausen brauchen (z.B. ältere Menschen mit Gehbeschwerden), sollten Sitzgelegenheiten entlang der Wege vorhanden sein – z.B. eine Bank im Flur, wo man sich kurz ausruhen und umschauen kann, wo es weitergeht. Wegeführungen sollten so gestaltet sein, dass unnötig lange Strecken vermieden werden (besonders für Gehbehinderte wichtig) – wenn die Kantine etwa weitläufig ist, könnten Abkürzungen oder direkte Verbindungen geschaffen werden, die Menschen mit Mobilitätseinschränkung nutzen dürfen (z.B. eine interne Tür, die sonst geschlossen ist). Ein Sonderaspekt: Flucht- und Rettungswege – diese müssen ebenfalls für Behinderte auffindbar sein; im Orientierungssystem sollte markiert sein, wo z.B. barrierefreie Notausgänge sind oder Rettungsstützpunkte (z.B. ein horizontaler Fluchtabschnitt, in dem Rollstuhlfahrer auf Hilfe warten können). Solche Hinweise werden idealerweise auf Orientierungsplänen mit Symbolen kenntlich gemacht (z.B. Rollstuhlsymbol bei bestimmten Ausgängen).
Personen mit Sehbehinderung/Blindheit: Diese Gruppe stellt die größten Anforderungen an Orientierungshilfen. Hier kommen taktil erfassbare und visuell kontrastreiche Leitsysteme ins Spiel. Ein etabliertes Mittel sind Bodenleitsysteme: geriffelte Leitstreifen am Boden, die mit dem Blindenstock oder den Füßen erfühlt werden können, sowie Aufmerksamkeitsfelder (Noppenplatten), die vor Gefahrenzonen oder Entscheidungspunkten liegen. In einer Kantine könnte z.B. vom Eingang ein Leitstreifen zur Essensausgabe und weiter zu den Sitzbereichen führen. An Stellen, wo man abbiegen muss oder wo Infos sind, liegen Aufmerksamkeitsfelder (z.B. vor dem Speiseplan-Aushang oder vor der Kasse). Beschilderung: Alle wichtigen Türen und Räume sollten taktil beschriftet sein. Das heißt, Türschilder mit erhabener tastbarer Schrift und Brailleschrift (Blindenschrift) anbringen, z.B. an der Eingangstür zur Kantine, an der Tür zur Behindertentoilette, ggf. an Ausgangstüren. Wichtig ist, dass diese in einer standardisierten Höhe (ca. 1,40 m) und Griffnähe montiert sind, damit ein Blinder sie systematisch finden kann (oft werden sie auf der Türgriffseite des Türrahmens angebracht). Zusätzlich können Taktilpläne oder Übersichtspläne in Reliefform hilfreich sein: Beispielsweise ein taktiler Orientierungsplan der Kantine am Eingang, der die Hauptbereiche zeigt (Türen, Theke, Sitzbereiche, Toiletten). In Kombination mit Klarschrift und Braille kann so ein Plan auch von Sehbehinderten genutzt werden (mit starker Vergrößerung oder durch Tasten). Das Zwei-Sinne-Prinzip bedeutet hier auch: visuelle Informationen (Schilder mit Schrift) müssen durch tastbare oder akustische ergänzt werden. Umgekehrt sollten akustische Signale (z.B. ein Pausengong oder Lautsprecherdurchsagen) visuell/taktil angekündigt oder unterstützt werden, damit niemand rein auf Hören angewiesen ist. Akustische Orientierung: In großen Kantinen kann auch beschallungsbasierte Orientierung eine Rolle spielen – z.B. könnte ein markantes Geräusch (Brunnen, leise Musikquelle) an einem zentralen Punkt aufgestellt sein, dem man nach Gehör folgen kann. Allerdings sind Kantinen oft schon laut, daher lieber nicht noch mehr Geräusche hinzufügen. Eine sinnvollere akustische Hilfe sind Durchsagesysteme mit Sprachausgabe, etwa ein automatischer Hinweis „Willkommen in der Kantine – rechts geht es zur Ausgabe, links sind die Sitzplätze“ beim Eingang, der per Bewegungsmelder für erkennbar Blinde abgespielt wird (solche Ansagen gibt es z.B. in musealen Einrichtungen für taktile Touren). Visuelle Kontraste bleiben wichtig für Sehbehinderte, die noch etwas sehen: Hier gilt, alle Orientierungselemente sollten sich farblich abheben – Schilder mit hohem Kontrast (z.B. weiße Piktogramme auf schwarzem Grund), klare große Schrift (mind. 15–20 mm Schrifthöhe für Überschriften), und keine verschnörkelten Fonts. Auch die Beleuchtung ist Teil der Orientierung: Wichtige Hinweisschilder (z.B. Notausgänge, Toilettensymbole) sollten beleuchtet oder beleuchtbar sein. Blendfreie, aber helle Ausleuchtung der Wegweiser ist sinnvoll. Gegebenenfalls können technische Hilfen wie Beacons (Bluetooth-Sender) oder Apps eingesetzt werden, die Blinden per Smartphone den Weg lotsen – das zählt zu digitalen Systemen (siehe weiter unten), aber erfordert eine vorbereitete Infrastruktur (Anbringen der kleinen Sender an Orten, Einpflegen der Daten). Zusammengefasst muss eine Person mit Sehbehinderung in der Lage sein, selbstständig den Weg zur Kantine zu finden, sich drinnen zu orientieren (zur Ausgabe, zum Tisch, zur Toilette) und wieder hinaus zu finden. Dies gelingt nur durch ein integrales Orientierungssystem aus Tastbarem, Sichtbarem und ggf. Hörbarem.
Personen mit Hörbehinderung/Gehörlosigkeit: Die Orientierung für diese Gruppe ist vor allem eine visuelle Aufgabe. Beschilderung und sichtbare Hinweise sind hier absolut zentral, denn Audio-Durchsagen oder akustische Alarme helfen nicht. Deshalb sollte in einer inklusiven Kantine auf redundante optische Informationen geachtet werden. Beispiele: Wenn es üblich ist, dass per Lautsprecher Durchsagen gemacht werden („Buffet schließt in 10 Minuten“), sollte dies parallel auf Bildschirmen oder LED-Laufbändern angezeigt werden. Wenn Gäste akustisch aufgerufen werden (z.B. Abholnummern bei Essensausgabe), braucht es Anzeigetafeln mit den Nummern oder Vibrations-Pager. Wegweiser und Piktogramme sollten selbsterklärend sein, damit auch ohne Nachfragen klar ist, wohin man gehen muss. Für Gehörlose ist sprachliche Barrierefreiheit wichtig: selbst perfekte Beschilderung nützt wenig, wenn sie die Sprache nicht verstehen (z.B. gehörlose Menschen haben teils Schwierigkeiten mit komplizierten schriftlichen Anweisungen, da Gebärdensprache ihre Erstsprache ist). Daher können Symbole und einfache Begriffe helfen (statt „Zu den Sanitärobjekten“ einfach „WC“ mit Symbol). Auch Farbmarkierungen (z.B. grüner Pfeil auf dem Boden Richtung Kasse) können den Informationsgehalt ohne Worte vermitteln. Eine gut sichtbare Raumstruktur ist ebenfalls relevant: weil jemand, der weniger hört, sich mehr auf visuelle Eindrücke stützt, sollte der Raum nicht unübersichtlich vollgestellt sein, sodass man z.B. den Ausgang auf den ersten Blick sieht oder Beschilderung leicht ins Auge fällt. Ein oft übersehener Aspekt ist die Beleuchtung und Sicht in Bezug auf Kommunikation: Menschen mit Hörverlust lesen oft von den Lippen oder brauchen Gesichtsausdrücke. Daher ist es hilfreich, wenn die Beleuchtung Gesichter gut ausleuchtet (nicht von hinten, sonst sieht man nur Silhouetten) – z.B. keine extrem grelle Gegenlichtsituation an Infopunkten. Auch sollten Infotheken oder Kassen so gestaltet sein, dass der/die Mitarbeitende auf Augenhöhe und im Blickfeld sitzt/steht, damit ein gehörloser Kunde ggf. Mundbild oder Gestik sehen kann. Digitale Orientierungshilfen können Gehörlosen ebenfalls dienen: z.B. interaktive Infoterminals, an denen man einen Gebäudeplan abfragt (solange die Informationen visuell aufbereitet sind und nicht nur als Audio). Letztlich gilt: Alle Information, die andere akustisch nebenbei aufnehmen (z.B. „hier um die Ecke klappert Geschirr, da muss die Kantine sein“), muss im Zweifel durch klar sichtbare Signale ersetzt werden (z.B. ein Schild „Kantine“ mit Pfeil an der Ecke).
Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen: Orientierung für kognitiv beeinträchtigte Personen heißt Einfachheit und Eindeutigkeit. Die Beschilderung sollte in leichter Sprache formuliert sein (z.B. „Kasse“ statt „Zahlstelle“), möglichst zweisprachig in Text und Bild (Text plus Symbol). Farbleitsysteme sind sehr hilfreich: Man kann bestimmten Bereichen Farben zuordnen – etwa blauer Weg = Richtung Kantine, gelber Weg = Richtung Ausgang. Bodenmarkierungen oder farbige Wandleisten könnten diese Farben durchgehend zeigen. Auch die Kantine selbst kann intern Zonen haben, die farblich gekennzeichnet sind (z.B. roter Bereich = Essensausgabe, blauer Bereich = Getränke, grüner Bereich = Salatbar). So lernen Nutzer leichter, wohin sie müssen. Wichtig ist, dass nicht zu viele Informationen auf einmal präsentiert werden: Ein Orientierungsplan z.B. sollte nicht überfrachtet sein mit Detail, sondern nur die groben Punkte zeigen (im Zweifel lieber mehrere kleine Schilder an Zwischenstationen als einen komplizierten Gesamtplan). Symbole/Piktogramme: Hier bietet es sich an, bekannte und intuitive Symbole zu nutzen – z.B. das international gebräuchliche Teller-Besteck-Symbol für Essbereich, das WC-Symbol, ein €-Zeichen für Kasse usw. Diese sollten konsistent im ganzen Gebäude verwendet werden, damit man sie wiedererkennt. Wegeführung: Ideal ist eine lineare Wegführung ohne viele Abzweige. Falls das nicht geht, helfen Markierungen auf dem Boden oder an der Wand (z.B. ein durchgezogener farbiger Streifen oder Pfeile, denen man nur zu folgen braucht). Für Personen mit Demenz oder starken Verständnisproblemen kann es auch sinnvoll sein, persönliche Leitsysteme einzurichten, z.B. individuelle Markierungen („Herr X folgt immer dem grünen Punkt“). Solche Lösungen sind aber eher in speziellen Einrichtungen üblich, in einer allgemeinen Betriebsgastronomie würde man eher auf universelle Einfachheit setzen. Akustische Orientierung (wie Durchsagen) ist hier mit Vorsicht zu betrachten – komplexe Ansagen könnten überfordern; besser sind visuelle Hilfen. Allerdings kann ein gewisses Maß an Routine in der Umgebung kognitiv helfen: Wenn zum Beispiel immer um 12:00 ein Glockensignal ertönt, wissen alle „jetzt öffnet die Kantine“. So eine Regelmäßigkeit kann unterstützend wirken – sollte aber ergänzt werden durch visuelle Hinweise (die Uhrzeit vielleicht auf einer großen Uhr oder Display angezeigt, etc.). Grundsätzlich sollte die Umgebung möglichst reizarm orientieren: also nicht zehn verschiedene Schilder an einem Punkt (überfordert die Auswahl), sondern vielleicht nacheinander an sinnvollen Stellen. Und Personalassistenz als Teil der Orientierung nicht vergessen: geschultes Personal (dazu später) kann Menschen mit kognitiven Schwierigkeiten im Zweifel persönlich abholen oder begleiten, aber im Alltag sollte das Ziel sein, dass die Beschilderung und Gestaltung so intuitiv wie möglich ist.
Es geht es bei Orientierung und Beschilderung darum, eine Umgebung zu schaffen, in der sich jede*r schnell zurechtfindet. Ein gut durchdachtes Leit- und Informationssystem in der Betriebsgastronomie erhöht nicht nur für Menschen mit Behinderung den Komfort, sondern für alle Beschäftigten – gerade neue Mitarbeiter oder fremdsprachige Gäste profitieren von klaren, selbsterklärenden Wegweisern. Facility Manager sollten daher bereits in der Planungsphase Grafikdesigner und Barrierefreiheitsexperten einbeziehen, um verständliche Leitsysteme zu entwickeln. Moderne Lösungen kombinieren häufig analoge Mittel (Schilder, Bodenmarkierungen) mit digitalen Hilfen (wie Apps oder interaktiven Displays) – solange diese barrierefrei gestaltet sind, ergänzen sie sich ideal. Wichtig ist, dass das System konsistent und vollständig ist: Der beste taktile Leitstreifen nützt nichts, wenn er plötzlich endet, und das beste Schild hilft nicht, wenn es von einer Pflanze verdeckt wird. Hier ist laufende Kontrolle und Pflege nötig (Beschilderung aktuell halten, Abnutzung ersetzen, Beleuchtung überprüfen etc.). Orientierung ist kein einmaliges Projekt, sondern eine Daueraufgabe im Facility Management.
Essensausgabe (Höhen, Erreichbarkeit, Kommunikation, Sichtbarkeit der Speisen)
Der Bereich der Essensausgabe – also Theken, Buffets, Ausgabestationen für Speisen und Getränke – ist das Herzstück jeder Kantine. Hier entscheidet sich, ob wirklich alle Mitarbeitenden ihr Essen selbstständig auswählen und erhalten können. Barrierefreiheit in diesem Kontext bedeutet, dass Höhen und Distanzen passend sind, dass man sehen, hören und verstanden werden kann und dass eventuell notwendige Hilfeleistungen organisiert sind, ohne die Autonomie zu untergraben.
Dieser Abschnitt beleuchtet, wie die Ausgabebereiche gestaltet sein müssen und welche unterstützenden Maßnahmen es gibt, um den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden:
Mobilitätseingeschränkte Personen (Rollstuhlnutzer, Kleinwüchsige, Personen mit eingeschränkter Armkraft): Für sie sind höhen- und zugangsbezogene Aspekte zentral. Ein Rollstuhlfahrer sitzt in ca. 50–55 cm Höhe; viele herkömmliche Ausgabetheken in Kantinen sind jedoch 90–100 cm hoch (Stehtresen) – viel zu hoch, um bequem etwas entgegenzunehmen oder auf die Thekenoberfläche zu schauen. Daher muss mindestens ein Teil der Ausgabe auf abgesenkter Höhe verfügbar sein: Idealerweise wird ein Thekenbereich auf ca. 75–85 cm Höhe eingerichtet, der für sitzende Personen erreichbar ist. In diesem Bereich können z.B. Tabletts ausgegeben oder Beilagen angereicht werden. Falls die Ausgabe als Selbstbedienungsbuffet organisiert ist, sollten Tabletts in greifbarer Höhe (max. 85 cm) ausliegen und die Speisen so platziert sein, dass auch von vorne im Rollstuhl alles erreicht werden kann (nicht z.B. ganz hinten auf einer tiefen Theke). Unterfahrbarkeit ist ein Stichwort: Wo möglich, sollte unter Tresen ein Freiraum für die Beine des Rollstuhlfahrers vorhanden sein (nach DIN 18040 etwa 90 cm Breite und 55 cm Tiefe frei unter der Theke), damit man dicht heranfahren kann. Buffetmöbel können z.B. zweistufig gestaltet sein: vorne eine niedrigere Ablage mit Speisen für Rollstuhlfahrer, hinten eine höhere für stehende Personen – oder man nutzt höhenverstellbare Elemente. Wichtig ist, dass Bedienelemente wie Speisenausgaben, Zapfhähne, Kaffeemaschinen auch aus Sitzposition erreichbar und bedienbar sind. Ein Kaffeevollautomat mit Touchscreen in 1,60 m Höhe ist z.B. ungeeignet; hier müsste ein niedrigeres Gerät oder eine alternative Ausgabe (z.B. Servicepersonal bringt Kaffee) vorhanden sein. Für Menschen mit geringer Armkraft oder Greifschwierigkeiten sollten Ergonomie-Hilfen vorgesehen werden: z.B. rutschfeste Unterlagen unter Tellern (damit sie nicht wegschieben, wenn man mit nur einer Hand schöpft), Tellerhalter oder Geschirr mit Griff, damit man es leichter fassen kann. Tablettwagen oder Abstellflächen in der Nähe ermöglichen es, sich in Ruhe Essen zu nehmen, ohne ständig das Tablett halten zu müssen. Einige Kantinen statten Ausgaberouten mit Tablett-Abstellbrettchen aus, auf denen man das Tablett kurz ablegen kann, um z.B. die Geldbörse zu zücken. Diese müssen in passender Höhe sein (ca. 80 cm für Rollstuhl). Besonders herausfordernd ist das Tragen des Essens: Wer am Stock geht oder im Rollstuhl sitzt, kann oft kein volles Tablett balancieren. Hier kann das Facility Management organisatorische Lösungen schaffen: z.B. Essensausgabe-Personal, das bei Bedarf das Tablett zum Tisch bringt (eine kleine, aber wichtige Servicegeste, auf die mobilitätseingeschränkte Gäste angewiesen sein können). Alternativ könnten Hilfsmittel wie Tablettwagen oder Halter angeboten werden. Auch Selbstbedienungsinseln (für Salat, Nachtisch etc.) müssen so gestaltet sein, dass sie im Sitzen zugänglich sind: also Schüsseln nicht zu hoch anordnen, Greifzangen mit Verlängerung bereitstellen oder Personalhilfe. Ein konkretes Beispiel: In einigen modernen Kantinen sieht man zweigeschossige Theken, bei denen ein Teil bewusst niedriger ist (oft mit Rollstuhlsymbol gekennzeichnet) – dort kann ein Rollstuhlfahrer bequem drunterfahren, bestellen und seine Speisen sehen. Solche Lösungen sollten Standard werden. Zusätzlich sollten Bodenbeläge vor der Theke rutschfest sein und auf ausreichend Bewegungsfläche geachtet werden: mind. 150 cm Manövrierraum, damit auch jemand mit Rollstuhl seitlich an der Theke drehen kann, um wegzufahren, ohne andere anzustoßen. Gedrängesituationen sind für Gehbehinderte oder Rollstuhlfahrer schwierig – Markierungen oder organisatorische Maßnahmen (z.B. Stoßzeiten entzerren, ggf. priorisierter Zugang für Behinderte) könnten Abhilfe schaffen. Schließlich sollte auf Erreichbarkeit der Speisen geachtet werden: z.B. transparente Vitrinen so wählen, dass auch im Sitzen einsehbar, oder Speisen beschriften (für Sehbehinderte, s.u.). Für Kleinwüchsige gelten ähnliche Anforderungen wie für Rollstuhlfahrer hinsichtlich Höhe – eventuell noch ausgeprägter, da sie oft auch nicht so weit in die Tiefe greifen können. Hier kann Personal beim Anreichen helfen oder man plant die Möblierung mit Trittstufen (die aber für viele aus Sicherheitsgründen nicht optimal sind). Besser ist mit der Höhe nach unten zu gehen, anstatt Hilfsmittel nach oben.
Sehbehinderte und blinde Personen: Bei der Essensausgabe stehen Übersicht und Kommunikation im Vordergrund. Eine zentrale Herausforderung: Erkennen der Speisen. Sehbehinderte können oft nicht auf einen Blick erkennen, was in den Auslagen liegt oder was die Tagesgerichte sind – hierfür sind Beschriftungen in gut lesbarer Schrift nötig, idealerweise mit hohem Kontrast (schwarzer Text auf weißem Grund, mindestens 16 Punkt Schrift, klare Schriftart). Oft arbeiten Kantinen mit Tagesmenütafeln oder digitalen Bildschirmen für die Menüanzeige; diese müssen groß genug und kontrastreich gestaltet sein. Zusätzlich sollten mündliche Ankündigungen bzw. Hilfestellungen angeboten werden: Das Personal an der Ausgabe sollte darauf vorbereitet sein, einem sehbehinderten Gast auf Nachfrage alle Gerichte und Inhalte zu beschreiben. Für blinde Gäste kann ein Speiseplan in Brailleschrift oder als digital barrierefreies Dokument (z.B. per E-Mail oder Intranet abrufbar mit Screenreader) bereitgestellt werden. So könnten diese schon vorab wissen, was es gibt, und an der Ausgabe gezielt danach fragen. An der Theke selbst helfen taktile Markierungen oder Guides: z.B. könnte die Front der Theke unterschiedliche taktile Symbole haben („S“ für Suppe, „H“ für Hauptgericht, etc.), um grob die Stationen zu fühlen – realistischer ist aber, dass das Personal navigiert („Das Fleischgericht steht rechts, das vegetarische links, ich reiche Ihnen das zum Riechen“). Geruch und Temperatur können auch Indikatoren sein – etwa warme Dampftröge, aber darauf allein sollte man nicht vertrauen. Wichtiger: Zwei-Sinne-Prinzip anwenden – visuelle Speisenauslage kombinieren mit sprachlicher Kommunikation. Das erfordert, dass die Mitarbeitenden geschult sind und Zeit haben, Details zu erläutern (z.B. „Das heutige Menü: Putenschnitzel mit Soße, links daneben ist das vegetarische Curry“). Dabei sollten sie dem Gast zugewandt sprechen und nicht hastig. Eine gute Beleuchtung über der Essensausgabe ist ebenfalls relevant für Sehbehinderte: blendfreie, helle Ausleuchtung der Speisen ermöglicht es Personen mit Restsehen, Konturen und Farben besser zu erkennen (z.B. rotes Fleisch vs. grünes Gemüse). Falls es eine Glas- oder Plexiglasbarriere (Hustenschutz) über dem Buffet gibt, muss darauf geachtet werden, dass keine irritierenden Spiegelungen auftreten und dass sie den Blick nicht zusätzlich erschwert (möglicherweise hilft eine matte Folierung). Ein spezielles Thema ist die Menügestaltung: Hier geht es nicht um den Raum, sondern um inhaltliche Barrierefreiheit – Rezepturen und Bezeichnungen sollten im Idealfall leicht verständlich sein („Hähnchencurry mit Reis“ statt fantasievolle, unbekannte Namen). Für Blinde kann man auch taktiles Feedback an der Ausgabe schaffen: z.B. indem man ihnen erlaubt, eine stabile Schale oder Verpackung zu ertasten, falls das hygienisch machbar ist, um eine Vorstellung der Speisegröße zu bekommen. Meist wird dies aber durch verbale Beschreibung ersetzt werden müssen. Abläufe sollten so gestaltet sein, dass ein blinder Gast nicht in Gefahr läuft, in falscher Reihenfolge oder an falscher Stelle zu stehen: Eine klare Linie mit tastbarem Bodenindikator bis vor den Ausgabeplatz kann hier helfen (siehe Orientierung). Personal kann proaktiv dezent eingreifen („Ich helfe Ihnen mal bis zur Kasse“), falls nötig. Schließlich muss man an Tragen und Transport denken: Ein Sehbehinderter kann durchaus ein Tablett tragen, aber z.B. Stufen oder Hindernisse dabei nicht sehen. Daher sollten zwischen Ausgabe und Sitzbereich keine Stufen oder abrupten Niveauwechsel sein. Wenn es doch welche gibt (z.B. kleine Podeste), muss Personal oder Kollegen unterstützen. Allgemein sollte das Servicepersonal anbieten, das Essen zum Tisch zu tragen für alle, die unsicher sind – das schließt Sehbehinderte ein.
Hörbehinderte und gehörlose Personen: Hier ist der Schwerpunkt Kommunikation an der Essensausgabe. In einer lauten Kantine mit vielen Hintergrundgeräuschen (Klirren von Geschirr, Stimmen) haben Schwerhörige Probleme, den Dialog mit dem Ausgabepersonal oder Kassierer zu verstehen. Das kann dazu führen, dass sie z.B. Rückfragen („Mit oder ohne Fleisch?“) nicht mitbekommen. Daher sind mehrere Maßnahmen sinnvoll: Erstens Lärmreduzierung (siehe Akustik-Kapitel) – je leiser der Umgebungslärm, desto besser können Hörgeschädigte Sprache verstehen. Zweitens visuelle Unterstützung: Preistafeln oder Menüschilder sollten nicht nur oberhalb der Theke hängen (wo man evtl. nach oben schauen muss, weg vom Mundbild des Sprechers), sondern vielleicht auch auf Augenhöhe einsehbar sein. Moderne Ausgabetheken haben manchmal Displays, die Bestellungen oder Preise anzeigen. Wenn nicht, könnten einfache Schilder mit den Gerichten und Preisen an jedem Posten stehen, so dass man nicht alles erfragen muss. Für Gehörlose, die Gebärdensprache nutzen, ist es hilfreich, bildliche Darstellungen von Gerichten zu haben (z.B. Fotos oder Icons), auf die sie zeigen können, um zu kommunizieren was sie möchten. Auch schriftliche Kommunikationstools können helfen: Etwa ein kleiner Whiteboard-Tafel am Buffet, auf der das Personal Schlüsselwörter schreiben kann („Scharf?“, „Kartoffeln oder Reis?“), falls die Verständigung stockt. Der Kassenvorgang wird im nächsten Abschnitt betrachtet, überschneidet sich aber: Der Betrag sollte visuell angezeigt werden. Ein weiterer Aspekt ist Gestik und Mimik: Das Ausgabepersonal sollte sich dessen bewusst sein, deutlich zu artikulieren und Blickkontakt zu halten. Wenn hinter einer Mund-Nasen-Maske gesprochen wird (wie zeitweise in Pandemiezeiten), ist dies eine Barriere für Gehörlose – hier müsste man transparente Masken erwägen oder schriftlich kommunizieren. Induktive Höranlagen könnten an der Theke schwer umsetzbar sein wegen der offenen Situation, aber an definierten Plätzen (z.B. am Kassenpunkt oder am Info-Schalter) lohnen sie sich. Gehörlose Mitarbeiter oder Gäste könnten auch im Vorhinein über digitale Kanäle (App, Intranet) ihre Bestellung aufgeben und dann nur abholen – solche Order-Apps gibt es (z.B. QR-Code-Bestellung, siehe auch digitale Systeme). Dies umgeht kommunikative Hürden an der Theke. Letztlich soll niemand wegen Hörproblemen z.B. ein falsches Essen bekommen oder missverständliche Interaktionen erleben. Es hilft auch, Routinefragen zu standardisieren: z.B. könnte an der Salattheke ein Schild stehen „Wählen Sie ein Dressing: [Liste]“ statt dass jeder gefragt wird – so können Hörgeschädigte einfach zeigen oder auswählen ohne akustischen Dialog.
Menschen mit kognitiven Einschränkungen: An der Essensausgabe können viele gleichzeitige Reize und Entscheidungen anfallen – das kann überfordernd wirken. Man stelle sich eine typische Kantine vor: mehrere Menülinien, man muss eventuell zwischen Komponenten wählen, dazu Lärm, dahinter vielleicht Eile. Für jemanden mit Lernschwierigkeiten oder Autismus ist dies schwierig. Folgende Ansätze können helfen: Vereinfachte Menüauswahl: Z.B. klare Menünummern oder -farben (Menü 1 rot, Menü 2 blau etc.), sodass man einfach „Ich nehme blau“ sagen oder zeigen kann, statt komplex zu erklären. Bilder der Gerichte (als sog. Bildmenü) können helfen, eine Wahl zu treffen – z.B. ein großes Foto neben jedem Gerichtnamen. Leichte Sprache in den Beschreibungen: keine komplizierten Bezeichnungen („Mailänder Schnitzel auf Provençale-Gemüsebett“ könnte jemanden irritieren – besser „Schnitzel mit Gemüse“). Das Personal sollte geduldig und in einfachen Sätzen sprechen („Möchten Sie das? Ja oder nein?“ statt schnelle komplexe Fragen). Eventuell kann man Hilfspersonen zulassen: Einige Arbeitnehmer mit kognitiver Behinderung haben einen Betreuer oder Kollegen als Unterstützung – die Kantine sollte für solche Assistenz offen sein (z.B. sollte niemandem verwehrt werden, dass ein Betreuer mit hinter die Theke geht, um etwas zu erklären, falls nötig). Strukturierung der Ausgabezone: Übersichtlich anordnen, z.B. in der Reihenfolge: Tablett nehmen → Hauptgericht → Beilagen → Salat → Getränk → Kasse. Und diese Schritte könnten mittels Piktogrammen angezeigt werden, damit man sie nacheinander abarbeiten kann. Menschen mit Autismus schätzen oft Routine und feste Abläufe – hier kann das Kantinenmanagement unterstützend wirken, indem man möglichst gleichbleibende Prozesse hat (z.B. immer gleiche Platzierung der Speisen, nicht täglich anders). Reizreduktion: Wenn jemand schnell überreizt, könnte man ihm anbieten, etwas vor der Stoßzeit essen zu kommen, wenn es ruhiger ist – das ist zwar eine individuelle Lösung, aber eine inklusive Unternehmenskultur würde z.B. flexible Pausenzeiten erlauben, damit Betroffene den Andrang meiden können. An der Ausgabetheke selbst sollte nichts unnötig verwirren: Klare Beschriftungen, vielleicht eine Person vom Personal, die sich speziell Zeit nimmt, falls jemand nicht zurechtkommt. Für Beschäftigte mit z.B. Down-Syndrom oder geistiger Behinderung, die einfach mehr Zeit brauchen, muss das System tolerant sein – also nicht drängeln, notfalls an die Seite bitten und in Ruhe weiterhelfen. Barrierefreie Kommunikation heißt hier vor allem: langsam, deutlich, visuell unterstützt und in kleinen Schritten. Digitale Tools wie einfache Bestellterminals mit Bildern (so ähnlich wie in Fast-Food-Restaurants) könnten auch entlasten, wenn gut gestaltet – sie erlauben dem Nutzer in Ruhe auszuwählen ohne sozialen Druck, und man bekommt dann einen Bon, den man nur noch vorzeigt. Allerdings müssten solche Terminals wiederum barrierefrei sein (siehe dort).
Es erfordert die barrierefreie Gestaltung der Essensausgabe bauliche, technische und personelle Maßnahmen zugleich. Baulich/ergonomisch: Höhenanpassung, Platz für Rollstühle, übersichtliche Anordnung. Technisch: z.B. visuelle Anzeigen, Induktionsschleifen, eventuell Hebehilfen oder spezielle Geschirrformen. Personal: freundliche Assistenz, Kommunikationstraining, Servicebereitschaft (z.B. Tragehilfen anbieten). Es hat sich gezeigt, dass z.B. eine abgesenkte Ausgabetheke in der Praxis sehr positiv wirkt – nicht nur für Rollstuhlnutzer, sondern auch für z.B. schwangere Mitarbeiterinnen oder Personen mit temporären Verletzungen (Gipsarm), denn niedrigere Höhen sind leichter zugänglich. Barrierefreie Ausgabebereiche fördern somit generell den Komfort. Im Idealfall werden schon beim Küchenausbau variable Höhen vorgesehen (es gibt z.B. Thekensysteme, die höhenverstellbar sind). Sollte dies nicht umsetzbar sein, kann man auch mit organisatorischen Lösungen viel erreichen: z.B. Servicekräfte, die mobil durch die Kantine gehen und Bestellungen aufnehmen oder Hilfestellung leisten – insbesondere in Betrieben mit Inklusionsmitarbeitern ist dies gängig. Letztlich soll jeder Mitarbeitende sein Mittagessen auswählen und genießen können, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein – doch wo Hilfe nötig ist, muss sie unauffällig und wertschätzend angeboten werden.
Möblierung und Sitzbereiche (Flexibilität, Bewegungsräume, integrative Sitzgestaltung)
Der Speiseraum und die Sitzbereiche der Kantine sind der Ort, wo sich die Belegschaft zum Essen und Austausch zusammenfindet. Eine barrierefreie Möblierung und Anordnung der Sitzplätze sorgt dafür, dass wirklich alle dort zusammen sitzen können – und nicht manche außen vor bleiben müssen. Unter Facility-Management-Gesichtspunkten bedeutet dies, die Auswahl der Möbel (Tische, Stühle, Bänke etc.), deren Anordnung und ggf. flexible Anpassbarkeit so zu gestalten, dass verschiedene Bedürfnisse berücksichtigt sind. Hier spielen insbesondere ausreichende Bewegungsflächen zwischen Möbeln, die Anpassung von Tischhöhen, das Vorhalten spezifischer Plätze sowie allgemein ein integratives Design eine Rolle.
Die wichtigsten Punkte nach Nutzergruppen:
Mobilitätseingeschränkte Personen (Rollstuhl, Gehhilfen, etc.): Für sie ist es entscheidend, dass ausreichend Platz zum Manövrieren und Sitzen vorhanden ist. Zwischen den Tischreihen sollten Gänge von mindestens 90–120 cm Breite frei bleiben, damit ein Rollstuhlfahrer durchfahren kann, ohne anzustoßen. Besser sind breitere Hauptgänge (150 cm), damit ggf. zwei Rollstühle sich passieren können oder ein Rollstuhl wenden kann. An einzelnen Tischen muss bedacht werden: Ein Rollstuhl benötigt eine Stellfläche von ca. 70 × 120 cm am Tisch sowie ggf. einen Wendekreis von 150 cm neben dem Tisch, um einparken zu können. Daher sollten an strategischen Stellen Rollstuhlplätze vorgesehen werden – also z.B. Tische, an denen an einer Kopfseite oder Längsseite ein Stuhl fehlt, sodass dort ein Rollstuhl unterfahren kann. DIN 18040-1 fordert die Unterfahrbarkeit von Tischen mit 90 cm Breite und 55 cm Tiefe (Beinfreiheit) für Rollstuhlnutzer. Außerdem wird empfohlen, bei fester Bestuhlung Stellflächen für Rollstühle freizuhalten. Das heißt, wenn man z.B. feste Bänke oder Booths hat, muss es auch freie Enden oder Lücken geben, wo ein Rollstuhl platziert werden kann. Tischhöhe: Standardesszimmertische sind ca. 72–75 cm hoch, was grundsätzlich rollstuhlgerecht ist, solange die Unterkante (Traverse, Zargen) hoch genug liegt (mind. 67 cm) und tief genug zurückgesetzt ist (damit die Knie nicht anstoßen). Alle Tische sollten nach Möglichkeit diese Kriterien erfüllen (viele moderne Kantinentische sind das ohnehin). Wenn Hochsteher-Tische (Stehtische) angeboten werden, sollten alternative normale Tische in gleicher Nähe vorhanden sein, damit Rollstuhlfahrer nicht ausgeschlossen sind. Flexible Möblierung ist sehr hilfreich: Leicht verschiebbare Stühle und Tische ermöglichen es, bei Bedarf Raum für einen Rollstuhl zu schaffen oder Tische zusammenzustellen, ohne großen Aufwand. Deshalb empfiehlt sich lose Bestuhlung gegenüber fest montierten Sitzgruppen. In der Praxis kann man z.B. Stapelstühle und Tische nutzen, die man variieren kann. Stühle für Gehbehinderte: Menschen, die zwar laufen, aber schwer aufstehen, schätzen Stühle mit Armlehnen – diese ermöglichen ein Abstützen beim Aufstehen. Es ist sinnvoll, einen Teil der Sitzmöbel mit Armlehnen auszustatten (oder Mischbestuhlung vorzusehen). Ebenso kann eine etwas erhöhte Sitzhöhe (ca. 50 cm statt 45 cm) manchen das Aufstehen erleichtern – ggf. ein paar Stühle in dieser Art bereitstellen. Für Personen mit sehr eingeschränkter Beweglichkeit (die evtl. einen Pfleger dabeihaben) sollte zumindest ein Sitzplatz mit extra Freifläche vorhanden sein, wo z.B. ein Pfleger neben dran stehen oder spezielle Geräte (Sauerstoffgerät, Rollator) abgestellt werden können. Barrierefreiheit heißt auch, Hindernisse unter Tischen zu vermeiden – also z.B. keine Querstreben unten, über die man mit Rollstuhl nicht kommt. Hierauf sollte man bei Möbelkauf achten (es gibt z.B. Rollstuhltische mit einem zentralen Mittelfuß statt vier Beine, damit seitlich gut angefahren werden kann). Integrative Anordnung: Wichtig ist, dass die Plätze für Rollstuhlfahrer nicht isoliert irgendwo „extra“ sind, sondern mitten unter den anderen. Das erreicht man z.B., indem an langen Tischreihen an den Enden immer ein Platz für Rollstuhl offengelassen wird. Oder man hat an jedem Tisch mind. einen flexiblen Platz. In größeren Kantinen ist es ratsam, mehrere Optionen zu bieten: etwa sowohl Tische mit festen Bänken (die aber dann eine Seite offen lassen) als auch einzelne Stühle. Damit kann jeder nach Komfort wählen. Rollator-Nutzer benötigen Platz, um ihren Rollator abzustellen – dafür können Parkzonen neben Sitzbereichen eingerichtet werden (ähnlich wie Garderobe, aber für Gehhilfen). Im Zweifelsfall sollte das Personal hier Hilfestellung leisten (den Rollator weg- und wieder herbringen). Bodenbeschaffenheit: Teppiche oder Matten in Sitzbereichen können für Rollstühle hinderlich sein (Widerstand beim Rollen) – glatte, harte Böden sind leichter. Wenn Teppich zur Schallminderung genutzt wird, sollte er dünnflorig und fest verklebt sein, damit Räder gut drübergehen. Insgesamt muss die Sitzordnung so flexibel sein, dass ein Mitarbeitender mit Behinderung nicht das Gefühl hat, „Sonderplätze“ einnehmen zu müssen, sondern sich selbstverständlich hinzugesellen kann. Eine konkrete Kennzahl aus der Praxis: Pro 20 Sitzplätze sollte mindestens 1 barrierefrei anfahrbarer Platz eingeplant werden, besser mehr, je nach Behindertenquote.
Sehbehinderte/Blinde: Die Möblierung sollte so gestaltet sein, dass sie erkannbar und sicher ist. Ein Problem für Sehbehinderte sind etwa schlecht sichtbare Tischkanten oder Stuhlbeine, an denen man sich stößt. Daher ist auf Kontraste zu achten: Möbel sollten sich farblich vom Boden abheben. Z.B. dunkle Stuhlbeine auf hellem Boden oder umgekehrt. Wenn der ganze Raum einheitlich farbig ist, kann man z.B. kontrastfarbige Streifen an Tischkanten oder Tischbeine in Signalfarbe vorsehen. Tischanordnung: Klare, lineare Anordnungen sind für Blinde leichter mit dem Langstock zu erkunden als ein unregelmäßiges Durcheinander. Beispielsweise in Reihen oder in einem regelmäßigen Raster aufgestellte Tische erleichtern das mental Mapping. Wenn immer an bestimmten Stellen Gänge frei sind, kann man diese zählen („dritter Gang links = mein üblicher Tisch“). Wichtig ist, dass keine Gegenstände in den Verkehrswegen stehen: ausladende Stuhlbeine, herumstehende Hocker oder gar Deko wie große Pflanzentöpfe können zur Stolperfalle werden. Daher sollte um die Hauptwege herum ausreichend Abstand zu Mobiliar sein (lieber weniger Tische, dafür geordneter). Markierung von Stufen (falls es verschiedene Ebenen im Speiseraum gibt) muss kontrastierend und taktil erfolgen – ideal ist ein niveaugleicher Speiseraum, aber manchmal gibt es Podeste o. ä. Sollten z.B. einzelne Sitznischen höher liegen, müssen diese deutlich gekennzeichnet sein. Beleuchtung an den Sitzplätzen: Sehbehinderte, die noch lesen können, brauchen gutes Licht, um z.B. das Tablett oder Dokumente zu sehen. Pendelleuchten über Tischen können blendfreie Zonen schaffen. Blinde Personen benötigen eventuell spezielle Plätze, z.B. gerne in einer Ecke oder an der Wand (weil man dort Orientierungspunkte hat und es ruhiger ist, keine laufenden Leute im Rücken). Man sollte daher Sitzplätze an Wänden freihalten, die man blinden Mitarbeitenden anbieten kann, wenn sie das wünschen. Zudem könnten taktil erkennbare Platznummern oder Kennzeichnungen an Tischen helfen (das wäre aber sehr spezielles Feature, meistens orientieren sich Blinde an der Begleitung oder Routine). Sinnvoller: Das Personal kann beim ersten Mal einem blinden Kollegen einen guten Platz zeigen (z.B. am Rand, wo nicht mitten im Durchgang) und beschreiben, wo er sitzt (Bezugspunkte: „links von Ihnen ist die Wand, rechts 2 Stühle bis zum Gang“). Möbeloberflächen sollten matt sein (vermeiden von Blendungen) und möglichst mit haptischem Unterschied zum Boden (z.B. Holzstuhl vs. Fliesenboden) – ein Blinder kann dann mit Hand/Fuß spüren, aha hier fängt der Stuhl an. Perfide sind gläserne Möbel, die quasi unsichtbar sind – diese sollte man absolut meiden in barrierefreien Bereichen. Chaos vermeiden: Stühle sollten immer an den Tisch zurückgestellt werden, wenn jemand fertig ist – herumstehende oder schräg hinausgezogene Stühle sind gefährlich für sehschwache Personen. Hier kann das Personal regelmäßig „aufräumen“ helfen oder man wählt Stühle, die eine automatische Rückstellung haben (Feder, die sie an den Tisch zieht). Insgesamt gilt: Das Mobiliar soll für Sehbehinderte gut auffindbar und nicht im Weg sein – klare Linien, Kontrast, keine Überraschungen auf Kopfhöhe (z.B. keine tief hängenden Lampen, die man nicht sieht und gegen den Kopf stößt; wenn doch, dann auffällig gestalten). Als Fenstermarkierungen gelten auch im Speiseraum: große Glasflächen brauchen Aufkleber oder Muster, damit man sie erkennt und nicht dagegen läuft.
Hörbehinderte: Die Anforderungen an Möbel sind hier indirekter Natur. Zentral ist die Akustik, und die wird von der Einrichtung beeinflusst. Zum Beispiel begünstigen gepolsterte Stühle oder Sitzbänke mit Stoffbezug die Schallabsorption – was wiederum dem Lärmpegel entgegenwirkt und Unterhaltungen erleichtert. Auch Raumteiler oder Nischen können für Hörgeschädigte vorteilhaft sein, da sie kleinere Schallräume schaffen, in denen man Gespräche führen kann ohne das Großraumgewirr. Eine inklusionsfreundliche Kantine bietet eventuell ruhigere Zonen an: z.B. eine Ecke mit Trennwänden oder Bücherregal als Schallschlucker, wo Mitarbeiter, die lärmempfindlich sind, sitzen können. Hier könnte man bewusst mehr Schallschutz (Deckensegel, Wandpaneele, Teppich) integrieren, um einen „Silent“ Bereich zu schaffen. Für Hörbehinderte ist es auch wichtig, andere gut sehen zu können – d.h. runde Tische oder Sitzordnungen, bei denen man sich gegenübersitzt, sind hilfreich (so kann man Lippenlesen oder Gestik wahrnehmen). Sehr lange Tafeln, wo man nur nebeneinander sitzt, sind schwieriger für sie (Kommunikation nur zu den Seiten möglich). Daher eventuell gemischte Tischformen anbieten. Das Mobiliar sollte Gespräche unterstützen: nicht zu dicht gepackt (sonst vermischen sich die Gesprächsfetzen). Tische mit Schallabsorption (es gibt spezielle Tischplatten mit schallschluckender Unterseite) könnten eingesetzt werden. Farben oder Kennzeichnungen spielen für Hörbehinderte im Möbelbereich kaum eine Rolle – aber falls visuelle Alarmsignale (z.B. Blitzlicht bei Feueralarm) angebracht sind, muss deren Sichtfeld nicht durch hohe Möbel verbaut sein. Also ggf. keine deckenhohen Schränke, die Blinklichter verdecken. Grundsätzlich ist die Sitzwahl für Hörgeschädigte oft: Sie setzen sich gern an den Rand, Rücken zur Wand, um den Schall von hinten zu reduzieren und alle im Blick zu haben. Daher ist es gut, solche Plätze (Wandplätze) auch mit guter Beleuchtung zu versehen, damit sie bei ihren Tischnachbarn Mundbilder erkennen können. Stühle: Hier vielleicht der Hinweis, dass Stühle keine quietschenden oder knarrenden Geräusche machen sollten (für Hörgeräte-Nutzer sind solche Geräusche extrem störend, weil sie vom Gerät verstärkt werden). Hochwertige Stühle mit Filzgleitern unten reduzieren Störgeräusche. Summiert: Offene Sitzlandschaften sind akustisch anspruchsvoll; es lohnt sich, bei Möblierung und Raumgestaltung Rückzugsinseln oder kleinere Einheiten zu schaffen, die auch Hörgeschädigten ein Gespräch erlauben.
Kognitive Beeinträchtigungen: Für diese Gruppe ist es wichtig, dass die Sitzbereiche sozial integrativ und überschaubar gestaltet sind. Menschen mit kognitiven Einschränkungen (etwa Lernbehinderungen) kommen oft besser zurecht, wenn die Umgebung bekannt und strukturiert ist. Daher sollten Möbel nicht ständig umgestellt werden (eine gewisse Konstanz im Layout hilft Orientierung und Routine). Einfache Möblierung – keine extravaganten Designs, die ablenken oder unklar sind (z.B. ein Stuhl, der aussieht wie ein Kunstwerk, könnte verwirren – lieber klassisch definierte Stühle). Die Sitzordnung sollte Kommunikation fördern: z.B. runde Tische können Gemeinschaftsgefühl stärken. Integrativ heißt hier auch: keine separaten „Behindertentische“. Das Facility Management kann jedoch darauf achten, dass Mitarbeitende mit kognitiven Herausforderungen nicht isoliert werden. Z.B. kann man flexible Bestuhlungen wählen, die Gruppenbildungen erleichtern (statt fester Zweiertische, die isolieren). Visuelle Klarheit: Wie schon teils erwähnt, Farbzonierungen können für das Verständnis beitragen. Wenn z.B. jeder Bereich (Ausgabe, Sitzplätze, Rückgabestation) farblich oder symbolisch markiert ist, finden sich auch Leute mit geringerem Abstraktionsvermögen zurecht (z.B. rotes Schild über Geschirrrückgabe = hier kommt Tablett hin). In den Sitzbereichen selbst könnten Tischnummern sichtbar angebracht sein, falls die Person Hilfe holt („Ich sitze an Tisch 5“) – das ist aber eher relevant, wenn es Bedienservice gäbe. Reizarme Gestaltung: Für Personen im Autismusspektrum sollten die Sitzbereiche nicht zu bunt oder unruhig sein. Manche Autisten meiden visuelle Überladung und Lärm. Hier kann man eventuell anbieten, dass sie z.B. an einem ruhigeren Tisch in der Ecke sitzen, wo weniger Durchgangsverkehr ist. Auch abschirmende Maßnahmen wie Pflanzen oder halbhohe Paravents um ein oder zwei Tische können diesen eine ruhigere Atmosphäre geben, was manchen zugute kommt, ohne dass sie gleich separiert im anderen Raum essen müssen. Flexibilität: Personen mit Demenz (seltener im Betrieb, aber möglich) brauchen manchmal spezielle Sitzposition (z.B. zur Toilettennähe oder zum Ausgang orientiert). Die Möblierung sollte so flexibel sein, dass solche individuellen Bedürfnisse bedient werden können. Generell gilt: eine einladende, unaufdringliche Atmosphäre hilft Menschen mit kognitiven Schwierigkeiten, sich zu entspannen. Möbel, die komfortabel und sicher wirken, tragen dazu bei. Praktisch: stabile Stühle (wackelige Möbel könnten Angst machen), runde Ecken statt scharfe Kanten (Verletzungsgefahr, falls jemand unkoordiniert läuft), und keine Stolperfallen. Visuelle Hilfen: Eventuell können an den Wänden Piktogramme hängen, die z.B. den Ablauf darstellen („1. Essen holen, 2. Platz nehmen, 3. essen, 4. Tablett zurückbringen“ in Form von Bildern) – das ist eher teil des Orientierungskonzepts, aber kann im Sitzbereich nochmal zur Erinnerung dienen.
Es muss die Möblierung vielfältig und flexibel sein, um unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden. In der Praxis hat es sich bewährt, verschiedene Sitzarten zu kombinieren: z.B. ein Bereich mit Tischen und Stühlen in Standardhöhe (rollstuhlgeeignet), ein Bereich mit einigen erhöhten Sitzgelegenheiten (für spontane Steh-Snacks, aber auch mit Barhockern mit Lehne für Leute, die höher sitzen wollen), einige Bänke (für Gruppen, wobei darauf geachtet wird, dass ein Rollstuhl ans Bankende passt), evtl. sogar ein paar Loungemöbel in einer Ecke (für entspannte Kaffeepausen – die sind dann eher niedrig, aber diese eher nicht für stark körperbehinderte, da tiefe Sessel schwer aufstehbar sind, es sei denn mit Aufstehhilfe). Integrative Sitzgestaltung meint auch, das Miteinander zu fördern: also nicht separieren nach „Behindertentisch“ oder so, sondern die Umgebung so gestalten, dass Hilfsmittel wie Rollstühle oder Blindenführhunde einfach mitten unter den Kollegen Platz finden können. Ein Blindenhund braucht z.B. Platz neben dem Tisch, ohne dass jemand drüber stolpert – d.h. man könnte an Tischen am Rand Bodenplatz einkalkulieren. Das Facility Management sollte diese Feinheiten bedenken und das Personal ebenfalls instruieren, hier ggf. helfend einzugreifen (z.B. Stuhl wegräumen um Platz zu schaffen).
Aus Sicht der Normung fordern DIN und ASR ausreichende Flächen und unterfahrbare Tische wie erwähnt. Es geht aber darüber hinaus um Atmosphäre: Ein barrierefreier Speiseraum signalisiert allen: Ihr seid willkommen, ohne Sonderbehandlung. Dazu gehört, dass z.B. nicht alle Tische hoch sind (Rollifahrer ausgeschlossen) oder alle Stühle ohne Lehne (schlecht für Gehbehinderte). Vielfalt ist hier der Schlüssel: Wie eine Studie es formulierte, soll Möblierung „das Miteinander von Menschen ohne und mit verschiedenen Einschränkungen unterstützen“. So entsteht ein inklusiver Treffpunkt, in dem keiner aufgrund der Einrichtung ausgeschlossen oder benachteiligt wird.
Sanitäranlagen
Barrierefreie Sanitäranlagen sind ein unverzichtbarer Bestandteil eines inklusiven Gesamtkonzepts. Auch im Kontext der Betriebsgastronomie müssen Toiletten, Waschgelegenheiten und ggf. Umkleidemöglichkeiten so gestaltet sein, dass Menschen mit Behinderung sie sicher und ohne fremde Hilfe nutzen können. Oft befinden sich Toilettenräume in der Nähe der Kantine oder werden im Rahmen der Gebäudenutzung mit der Kantine assoziiert (Pausenbereich). Die Arbeitsstättenverordnung nennt explizit, dass „Waschgelegenheiten und Toilettenräume“ barrierefrei gestaltet sein müssen, wenn Menschen mit Behinderungen beschäftigt sind. In öffentlich zugänglichen Gebäuden verlangen die Landesbauordnungen in der Regel mindestens eine barrierefreie Toilette pro Sanitäranlage oder pro Geschoss, je nach Besucherzahl.
Im Folgenden betrachten wir die Ausgestaltung barrierefreier WCs und zugehöriger Sanitäreinrichtungen für die verschiedenen Bedürfnisgruppen:
Personen mit Mobilitätseinschränkungen (Rollstuhlfahrer*innen, Gehbehinderte): Für sie muss mindestens eine Toilette nach Rollstuhlnorm vorhanden sein. Diese ist meist ein separater Raum (Unisex-Toilette), der größer bemessen ist als Standardkabinen. Typische Anforderungen: eine Grundfläche von ca. 150 × 220 cm, damit ein Rollstuhl rangieren kann, beidseitig neben dem WC mindestens 90 cm Freiraum (oder alternativ einseitig 90 cm, wenn beidseitig nicht möglich, dann aber zweite barrierefreie Toilette seitenverkehrt in der Nähe). Das WC-Becken selbst in erhöhter Sitzhöhe (46–48 cm Sitzhöhe, was das Umsetzen erleichtert). Beidseitig am WC sind Stützklappgriffe anzubringen, die hochklappbar sind und im heruntergeklappten Zustand auf beiden Seiten festen Halt bieten. Falls aus Platzgründen nur einseitig anfahrbar, sollte zumindest auf der Nicht-Anfahrseite ein Wandgriff (möglichst in Winkelform) montiert sein. Ein Notrufsystem ist Pflicht: Ein Notrufknopf oder eine Reißleine, die bis zum Boden reicht, damit eine gestürzte Person Hilfe rufen kann. Dieses Notrufsignal muss optisch und akustisch an einer ständig besetzten Stelle (z.B. Pforte oder Betriebsleitstand) auflaufen. Waschbecken im barrierefreien WC: unterfahrbar (d.h. Oberkante ca. 80 cm, Unterkante mind. 67 cm frei), flach und nicht zu weit ausladend, damit man im Rollstuhl nahe genug herankommt. Armaturen am besten Einhebelmischer oder berührungslose Sensorarmaturen (letztere nehmen ggf. Feinmotorikprobleme ab). Spiegel so angebracht, dass man im Sitzen sich sehen kann (Kippspiegel oder ein bodennaher Spiegel, Oberkante max. 100–110 cm). Zubehör wie Seifenspender, Handtuchspender, Trockner und Papierkörbe müssen in einer Höhe von 85–110 cm montiert sein, gut erreichbar vom WC und vom Waschbecken aus. Wichtig auch: Türen zu barrierefreien WCs müssen nach außen aufschlagen (damit man nicht drinnen blockiert, falls man stürzt) und mit einem Horizontalgriff auf 85 cm Höhe innen zum Zuziehen ausgestattet sein. Die Klinke außen sollte abschließbar, aber im Notfall von außen entriegelbar sein. Bewegungsflächen: Vor WC und Waschbecken sind jeweils 150 × 150 cm Freiraum wünschenswert, diese dürfen sich auch überlappen. In gemeinschaftlichen Toilettenanlagen (also getrennte Herren/Damen) ist häufig statt Einzelraum eine rollstuhlgerechte Kabine integriert. Diese erfordert entsprechend mehr Platz als Standardkabinen (meist werden zwei normale Plätze zusammengelegt). Der Zugang dort muss mindestens 90 cm breit sein, und Kabinentür nach außen aufgehend. Bei Aufteilung auf Geschlechter sollte mindestens je eine barrierefreie Kabine pro Geschlecht vorhanden sein, sofern die Anlage groß ist; oft wird aber auch ein Unisex-Rollstuhl-WC gebaut, nutzbar für alle, zusätzlich zu normalen WCs. Für Gehbehinderte, die keine Rollstühle nutzen, sind vor allem Haltegriffe und Sitzgelegenheiten wichtig: z.B. ein angebrachter Klappsitz in großen Toilettenräumen oder zumindest im Vorraum, um sich kurz hinzusetzen. Auch an Urinale kann man denken: Wenn es ein Urinal gibt, sollte mindestens eins tiefer gesetzt sein (für Rollstuhlfahrer meistens irrelevant, aber für Kleinwüchsige oder Personen mit geringer Körpergröße). Urinale können auch mit Haltegriffen an der Seite ausgestattet werden. Duschen sind in einer Betriebskantine selten erforderlich, es sei denn es handelt sich um einen kombinierten Umkleide-/Duschbereich (z.B. in Betrieben mit Schichtarbeit). Falls vorhanden, muss eine Dusche stufenlos befahrbar, mit Sitz und Haltegriffen ausgestattet sein. Summiert: Die Zugänglichkeit zur Toilette ist wesentlich – d.h. der Weg von der Kantine zur nächstgelegenen barrierefreien Toilette sollte möglichst kurz, gut ausgeschildert (mit Rollstuhlpiktogramm) und natürlich ebenfalls barrierefrei sein (Breite Türen, keine Schwellen). Im Idealfall ist direkt in oder neben der Kantine eine solche Toilette untergebracht.
Sehbehinderte/Blinde: In Sanitärbereichen haben sie spezielle Anforderungen an Sicherheit und Orientierung. Kontraste sind wieder entscheidend: Boden und Wände sollten kontrastieren, damit man Ecken erkennt; Sanitärobjekte (WC, Waschbecken) sollten sich farblich vom Hintergrund abheben (z.B. weißes Becken vor dunkler Wand oder umgekehrt). Gerade bei eingeschränktem Sehvermögen ist ein rein weißer Sanitärraum problematisch (alles verschwimmt). Daher empfehlenswert: farbige Akzente – z.B. eine andersfarbige WC-Brille oder zumindest ein farbiger Fliesenspiegel hinter dem Waschbecken. Taktile Markierungen: Bei einer Reihe von Kabinen sollte die barrierefreie (also größere) Kabine taktil auffindbar sein – z.B. Braille- und erhabene Schrift "WC" am Türschild; auch die Unterscheidung Damen/Herren sollte taktil erfolgen (z.B. unterschiedliche fühlbare Symbole). Innerhalb eines größeren Toilettenraums kann ein Bodenleitstreifen vom Eingang zur barrierefreien Kabine und zum Waschbecken gelegt werden, oder zumindest kontrastierende Fliesenstreifen. Armaturen und Ausstattung sollten einfach sein – für Blinde sind sensorbetriebene Armaturen manchmal irritierend, weil man sie nicht ertasten kann, also lieber Einhebelmischer mit klarer Position. Eine gute Idee sind taktil markierte Armaturen (z.B. Heiß/Kalt mit fühlbaren Symbolen). Auch an Seifenspendern kann ein taktiler Punkt hinweisen "Hier drücken". Spiegel sind potenziell irritierend (Verwechslung mit weiterem Raum) – aber in Toiletten unvermeidbar; man kann hier einen Rahmen oder seitliche Streifen anbringen, die im Sehfeld anzeigen "hier ist Spiegel". Beleuchtung muss ausreichend hell sein (auch mal Make-up kontrollieren etc.), aber ohne harte Reflexionen – matten Boden wählen, keine blendenden Spots auf Augenhöhe. Für vollblinde Personen gilt: Der Raum sollte so gestaltet sein, dass alles am erwartbaren Platz ist – also konsistente Anordnung (WC immer gegenüber der Tür z.B., Waschbecken rechts daneben etc.), damit ertastendes Suchen Erfolg hat. Offene Abfalleimer sollten vermieden werden (Verletzungsgefahr mit Stock; lieber an der Wand hängende geschlossene Eimer). Falls eine taktil erfassbare Beschilderung für Damen/Herren existiert, sollte diese in Braille und Profilschrift an der Tür angebracht sein. In Unisex-Toiletten kann man blindengerechte Elemente anbringen wie z.B. eine Leine, die man beim Reingehen anfasst und die zum WC führt – das ist aber unüblich. Besser: Standard etablieren und durch Schulung der Person selbst oder Kollegen sicherstellen, dass sie den Raum "kennen". Notruf: Der Alarm sollte auditiv und visuell ausgegeben werden (für Sehbehinderte eher auditiv – ist Standard mit Klingelton). Falls der Notrufschalter tastet sein muss, sollte er sich deutlich fühlbar abheben (z.B. rote Kordel). Barrierefreiheit im WC ist nicht nur für Rollstuhlfahrer da, sondern auch für z.B. ältere Mitarbeiter mit beginnender Sehschwäche – hier zahlen sich kontrastreiche Gestaltungen allgemein aus.
Hörbehinderte/Gehörlose: Hauptthema hier: Alarmierung und Hinweise. In abgeschlossenen Toilettenräumen hört man evtl. den Feueralarm oder andere Durchsagen nicht. Daher sind optische Alarmgeber (Blitzleuchten) in zumindest einer barrierefreien Toilette wichtig, ggf. in allen (abhängig von Vorschrift – oft wird gefordert, dass Alarm optisch in lauten Umgebungen oder bei vermutlich isolierten Personen, also WCs, angezeigt wird). Wenn also ein Feueralarm ausgelöst wird, sollte im WC ein Blitzlicht aufblinken, damit ein Gehörloser merkt, dass etwas los ist. Das ist Teil des allgemeinen Sicherheitskonzepts. Sonst betrifft die Toilette Hörbehinderte weniger, da sie dort alleine sind. Kommunikationshindernisse können aber bei gemeinsamen Toilettenbereichen auftreten – zum Beispiel ein Durchsage „Wasser wird abgestellt“ oder „Reinigung in 5 min“ würde eine gehörlose Person nicht mitbekommen. Hier hilft nur, solche Infos auch schriftlich bekannt zu machen (z.B. Aushang). Für Schwerhörige ist in den Fliesen oft viel Nachhall, das kann Schall erschweren – insofern wäre ein bisschen Schallabsorption (z.B. abgehängte Decke) in einem Behinderten-WC auch positiv, aber kein Muss. Summarum: Wichtig ist der optische Alarm, damit im Notfall niemand eingeschlossen bleibt, und dass Personal beim Evakuieren weiß, ob drinnen jemand sein könnte (dafür gibt es Notruf und Kennleuchten).
Personen mit kognitiven Einschränkungen: Barrierefreie WCs sind meist intuitiv gestaltet, aber manche Elemente könnten verwirren. Beispielsweise automatische Spülsysteme oder Armaturen ohne sichtbaren Griff könnten irritierend sein – hier wären klassische, leicht verständliche Bedienelemente besser. Piktogramme an der Tür (Mann/Frau/Behindertensymbol) sollten eindeutig sein; evtl. zusätzlich in leichter Sprache („Toilette“) falls man das für sinnvoll hält (im Betrieb aber eher unüblich). Leichte Sprache in Beschilderungen innerhalb (z.B. „Notruf – drücken bei Hilfe“ statt langem Text) kann helfen. Für Menschen mit Autismus oder psychischen Beeinträchtigungen sind öffentliche Toiletten oft Stressorte – ein gut beleuchteter, sauberer, einzelner behindertengerechter WC-Raum kann hier angenehm sein, weil er Privatsphäre bietet. Wichtig wäre, dass kein Übermaß an Reizen dort ist – z.B. keine grelle Musterung der Fliesen, keine blinkenden Lichter außer Alarm und auch keine lauten plötzlichen Geräusche (manche automatischen Raumsprays oder Trockner können erschrecken). Trockner sind überhaupt so eine Sache: ein leistungsstarker Warmlufttrockner macht Lärm, was Leute mit sensorischen Problemen stören kann – vielleicht zusätzlich Papierhandtücher anbieten, damit man die Wahl hat. Orientierung in größeren Toilettenräumen: Menschen mit geistiger Behinderung könnten Probleme haben, in einem großen Sanitärraum den Ausgang wiederzufinden oder ihre Kabine etc. Hier hilft es, klare Symbole (z.B. ein großes Ausgangsschild) oder Farbmarkierungen (jede Kabine hat eine andere Farbe) zu haben. In der barrierefreien Einzeltoilette ist das kein Problem, in getrennten Anlagen jedoch denkbar. Begleitung: Manche Personen mit kognitiven Einschränkungen haben Anspruch auf Begleitung, auch unterschiedlichen Geschlechts. Daher ist eine Unisex-Behindertentoilette praktisch, wo ein Betreuer (egal ob m/w) mit hinein kann. Diese sollte entsprechend groß sein (Rollstuhlplatz plus 2. Person, also eher 180 × 220 cm o.ä.). Das Thema Liege: In den letzten Jahren wird teils gefordert, auch an größere Liegen (Pflegeliegen) für Erwachsene zu denken, damit z.B. Personen mit schwerer Behinderung gewickelt oder versorgt werden können. Im Arbeitsumfeld kommt das selten vor, wäre aber theoretisch im Sinne der Inklusion (z.B. wenn ein Arbeitnehmer mit schwerer körperlicher Behinderung angestellt ist, der Windeln trägt, dann bräuchte es im Sanitärbereich eine Liege). VDI 6000 Blatt 5 und einige Landesvorschriften empfehlen in stark publikumsfrequentierten Bauten sog. „Toiletten für alle“ mit Liege und Lifter. In einer normalen Betriebsgastronomie ist das eher Ausnahme, aber man könnte zumindest räumlich vorsehen, dass eine Liege aufgestellt werden könnte. Platzbedarf etwa 2,20 × 2,20 m plus Deckenliftermöglichkeit. Für die meisten Betriebe reicht aber ein Standard-Rollstuhl-WC.
Eine vollständig barrierefreie Kantine beinhaltet zwingend zumindest eine barrierefreie Toilette. Diese sollte nicht als Alibi im Keller versteckt sein, sondern gut erreichbar und offen zugänglich (keine Besetzung als Abstellkammer!). Im Neubau wird man sie integraler Bestandteil der Sanitärbereiche vorsehen. Bei Umbauten muss man vielleicht Platz suchen – eventuell wird eine bestehende Kabine vergrößert oder ein angrenzender Raum umgewidmet. Normativ gibt DIN 18040-1 dazu genaue Maßtabellen und auch VDI 6000 hilft. Wichtig ist, dass im Betrieb alle wissen, wo diese Toilette ist und dass z.B. ein Euro-Schlüssel (ein europaweiter Schließsystem-Schlüssel für Behindertentoiletten) vorhanden ist, falls abgeschlossen. Aus FM-Sicht muss auch die Unterhaltung beachtet werden: z.B. regelmäßige Kontrolle des Notrufsystems, Auffüllen von Verbrauchsmaterial in dieser Toilette etc., sonst nützt die schönste Ausstattung nichts. Mit barrierefreien Sanitäranlagen wird ein großes Stück Autonomie ermöglicht – niemand sollte wegen fehlender Toilette gezwungen sein, vorzeitig heimzugehen oder unsichere Lösungen zu nutzen. Schließlich fördert das Wissen um eine geeignete Toilette auch die Akzeptanz von Kollegen mit Behinderung im Unternehmen: Es zeigt, dass an alles gedacht wurde.
Zahlungssysteme und Kassenzonen
Nach dem Essen kommt meist der Bezahlvorgang – in Betriebsgastronomien oft an der Kasse oder via elektronischem System. Auch dieser Schritt muss barrierefrei gestaltet sein, damit alle Nutzer ohne Hindernis bezahlen können. Hier treffen bauliche Aspekte (z.B. Kassentresen), technische Aspekte (Kassenterminals, Automaten) und organisatorische Aspekte (z.B. bargeldlose Systeme) zusammen.
In vielen modernen Kantinen gibt es Chipkartensysteme oder digitale Zahlung (Mitarbeiterausweis als Geldbörse, Self-Service-Kassen etc.). Diese Systeme bieten Chancen für Barrierefreiheit (z.B. vereinfachtes Bezahlen ohne Kleingeldhantieren), können aber auch neue Barrieren schaffen (Touchscreens, kleine Displays).
Nachfolgend werden zentrale Anforderungen an die Kassenzone und das Zahlungssystem dargestellt, wieder orientiert an verschiedenen Nutzerbedürfnissen:
Mobilitätseingeschränkte Personen: Hier ist vor allem die bauliche Gestaltung der Kasse wichtig. Ein Rollstuhlfahrer oder kleinwüchsiger Mensch muss in der Lage sein, an der Kasse zu bezahlen, d.h. Kassentresen dürfen nicht zu hoch sein. Ideal ist ein abgesenkter Kassentisch (ähnlich wie bei der Essensausgabe schon beschrieben) auf ca. 80–85 cm Höhe, wo man seine Karte, Bargeld oder Tablett bequem ablegen kann. Mindestens eine Kassenlinie – in Kantinen meist gibt es 1–2 Kassen – sollte so ausgeführt sein. Falls Drehkreuze oder elektronische Gates nach der Kasse vorhanden sind (zur Zugangskontrolle oder Zählung), muss es eine breite Variante geben (z.B. ein Schwenktor für Rollstühle) oder eine seitliche Tür, die vom Personal geöffnet werden kann. Gangbreiten an der Kasse: ausreichend dimensionieren, damit auch ein Rollstuhl oder jemand mit Krücken in der Schlange stehen kann ohne zu blockieren. Oft machen sich hier separate Behindertenkassen unnötig – besser alle Gänge breit genug entwerfen (≥ 90 cm). Wenn Raum begrenzt, zumindest einen breiten Kassengang ausweisen (mit Rollstuhlpiktogramm), aber integrativ ist es schöner, alle gleich. Bezahlsystem: Viele mobilitätsbeeinträchtigte Personen haben Schwierigkeiten mit feinmotorischen Abläufen – z.B. Münzen aus dem Portemonnaie fischen, Karte einfädeln. Ein bargeldloses System (Chipkarte, die nur aufgelegt wird, oder Abbuchung über Mitarbeiterausweis) kann hier Hürden nehmen. Besonders wenn es kontaktloses Bezahlen (NFC) gibt: Dann muss man nur die Karte oder das Handy an ein Terminal halten, ohne kleine Tasten zu drücken oder Scheine zu kramen. Das ist z.B. für jemanden, der einen Arm verwendet, viel einfacher. Wichtig: Das Terminal, wo man die Karte auflegt oder den PIN eingibt, sollte flexibel positioniert sein – z.B. an einem schwenkbaren Halter, den man herunter und näher heran bewegen kann für Rollstuhlfahrer. Die Kabellänge und Montage müssen das ermöglichen. Bedienhöhe für EC-Geräte: etwa 90–110 cm über Boden wird empfohlen, nicht höher. Untere Ablage: An vielen Kassen gibt es eine Ablagefläche für Tabletts. Diese sollte auf Rollstuhl-Höhe sein (ca. 70–75 cm), damit der Gast sein Tablett dort parken kann, während er bezahlt. Ist die Ablage zu hoch, kann er das Tablett nicht heben. Eventuell eine zweite, tiefere Ablage vorsehen. Automaten: Manche Kantinen arbeiten mit Automaten (z.B. zum Aufladen der Zahlungskarte oder für Verkaufsware). Auch hier: Zugänglichkeit prüfen – Automatendisplays in Augenhöhe auch für Rollifahrer (also 120–130 cm max.), Knöpfe erreichbar, Kartenschlitz nicht zu hoch. Falls es Selbstbedienungs-Checkout-Kassen geben sollte (wie im Supermarkt), dann mindestens eine in unterfahrbarer Höhe mit genügend Bewegungsraum davor. Wartebereich: Gehbehinderte, die nicht lange stehen können, könnte man eine Sitzgelegenheit in der Nähe anbieten (z.B. einen Klappstuhl neben der Kasse). Oder ein System, dass man sich nicht anstellen muss – etwa dass man das Tablett mit einem Chip versieht und später abgerechnet bekommt – aber das ist high-end. Grundsätzlich aber: Niemand sollte gezwungen sein, sich irgendwo hochzustrecken oder über eine Theke zu lehnen, um zu bezahlen. Rutschfeste Bodenbeläge an der Kasse sind auch relevant, weil hier oft Flüssigkeiten verschüttet werden. Und genug Platz, um ggf. mit Rollstuhl zu wenden nach dem Bezahlen.
Sehbehinderte/Blinde: Für sie ist das Auffinden der Kasse und die Informationsvermittlung beim Bezahlen wichtig. Zunächst die Orientierung: Klare Beschilderung „ZU KASSE“ mit Pfeilen kann helfen (optimal in Schwarz-Weiß oder als großes Piktogramm wie €-Symbol). Taktile Bodenmarkierungen könnten in der Schlange helfen (z.B. ein Taststreifen, der zur Kassentheke führt), aber in Kantinen selten umgesetzt. Eine andere Option: eine seitliche Bande oder Geländer, an dem man sich orientieren kann, bis man vorne anstößt (wie ein Leitsystem im Wartegang). Preisanzeige: Sehbehinderte können die oft kleinen Displays von Kassenterminals nicht gut lesen. Besser sind große Preisdisplays (z.B. ein Monitor, der für alle die Summe zeigt) oder zumindest die mündliche Nennung. Kassierer*innen sollten immer deutlich den Gesamtbetrag ansagen. Für Blinde muss die Kassenkraft ggf. auch sagen „20 Euro und 30 Cent“. Wenn ein Kartensystem verwendet wird, sollte es akustisches Feedback geben – z.B. ein Signalton, wenn die Zahlung erfolgreich war, damit auch ein Blinder weiß, es hat geklappt. Bargeld: Falls bar bezahlt wird, haben Blinde potentielle Schwierigkeiten mit Wechselgeld – man könnte hier Abhilfe schaffen, indem man Wechselgeldbrettchen benutzt (früher üblich im Einzelhandel), wo die Münzen draufgelegt werden, und der Kunde kann sie ertasten. Oder der Kassierer zählt laut vor „Hier 5 Euro Schein, hier 2 Euro Münze etc.“. Solche Sensibilitäten gehören zum Personaltraining (siehe Schulung). Wenn auf Bargeld verzichtet wird (viele Kantinen sind inzwischen cashless), entfällt das Problem, allerdings muss dann die digitale Kasse barrierefrei sein. Ein Kartenterminal für Blinde sollte zumindest eine taktile Markierung auf der „5“-Taste haben (Standard bei Ziffernblock) und ideal ein akustisches Interface anbieten (manche Bankterminals erlauben Kopfhöreranschluss, der dem Blinden die Beträge vorliest). Das in der Kantine zu implementieren ist anspruchsvoll, aber sofern man Standard-EC-Geräte nutzt, könnten diese Funktion haben. Unterschriften (falls nötig bei Kreditkarte) kann ein Blinder natürlich nicht lesen, was er unterschreibt – besser PIN nutzen. Noch besser: Systeme mit Biometrie oder personalisierter Karte: z.B. fix zugeordnete Mitarbeiterkarte, kein PIN nötig (kleine Beträge) – das ist sehr barrierearm, weil man nur die Karte hinhalten muss. Wichtig: Die Kassenzone gut beleuchten, damit Sehbehinderte die Gesichter und Produkte dort erkennen (z.B. falls am Ausgang noch Schokoriegel etc. liegen). Kontraste: Der Kassentisch sollte sich vom Boden abheben (nicht alles in gleicher Farbe Grau, sonst sieht man die Kante nicht). Evtl. Kanten mit einem farbigen Band markieren. Auch der Zahlungsautomat (wenn es einen Aufwerter für Guthaben gibt) sollte kontrastierte Tastatur haben und ausreichend große Schrift aufweisen. Zur Not kann man hier per App aufladen lassen (digital barrierefrei), um den physischen Automaten zu umgehen.
Hörbehinderte/Gehörlose: In der Kassensituation ist der Informationsaustausch oft knapp, aber wichtig. Für Schwerhörige ist der Umgebungslärm an Kassen problematisch (Kassenpiepser, Leute reden, Geschirrklappern). Hier hilft erstens wieder Lärmreduktion (Absorber in der Umgebung) und zweitens visuelle Kommunikation: z.B. muss der zu zahlende Betrag unbedingt auf einer gut sichtbaren Anzeige stehen. Optimal ist ein großes LED-Display neben der Kasse, das Betrag und ggf. Artikel zeigt – wie man es von Supermärkten kennt (Kundendisplay). Wenn nicht vorhanden, sollte der Kassierer deutlich den Betrag zeigen (z.B. mit Fingern, falls kein Display) oder auf einen Zettel schreiben. Gehörlose können nicht auf mündliche Fragen reagieren („Sammeln Sie Treuepunkte?“ würde verloren gehen) – das Personal muss also trainiert sein, mit einfachen Handzeichen oder geschrieben zu kommunizieren. Induktionsschleifen: An einer festen Kassenposition kann man eine induktive Höranlage einbauen, die über ein Mikrofon das Kassengespräch direkt ins Hörgerät überträgt. Das ist in manchen öffentlichen Einrichtungen Standard (z.B. Bibliothekstheken). In einer betrieblichen Kantine machbar, wenn es fest eingebaute Kassen gibt. Das Symbol „Hörschleife verfügbar“ könnte darauf hinweisen. Für Gehörlose (Gebärdensprachler) hilft es, wenn z.B. feststehende Kommunikationskarten da sind – bspw. Piktogramme oder Karten „Betrag: ___ Euro“ die man hinhalten kann. Es mag unnötig erscheinen, da Gehörlose lesen können – aber in Stressmomenten oder bei Fremdsprachigen kann es erleichtern. Kassiervorgang vereinfachen: Wenn möglich, sollte man unnötige verbale Interaktion weglassen – z.B. die klassische Frage „War’s das?“ kann man durch einen freundlichen Nicken/visuelles Signal ersetzen. Technische Signale (Piepton bei Kartenterminal) sollten durch Lichter ergänzt werden (viele Terminals haben LED oder Bildschirm, der „Approved“ anzeigt). Ein vibrierendes Pager wäre auch denkbar, aber over-the-top nur fürs Zahlen. Schlange stehen: Gehörlose merken evtl. nicht, wenn sie an der Reihe sind, falls keine visuelle Ordnung besteht – hier ist aber im Normalfall klar, man geht vor, wenn der Platz frei wird. Personal kann trotzdem visuell signalisieren „Bitte kommen“. Wenn es mehrere Kassen gibt und man ausruft „Die Kasse 2 ist frei“, sollte man lieber ein Schild hochhalten oder Ampel (grün/rot-Licht) verwenden, denn Gehörlose überhören den Ruf. Solche Systeme (Ampeln an Kassen) sind in großen Betrieben mit vielen Kassen sinnvoll. In kleinen Kantinen überschaubar.
Kognitive Beeinträchtigungen: Beim Bezahlen können komplexe Anforderungen auftreten (Geld zählen, Gerät bedienen, verstehen was zu tun ist). Hilfreich ist Simplizität: Ein pauschales Bezahlsystem (z.B. Mittagessen kostet immer 1 € symbolisch, Rest übernimmt Firma) wäre natürlich extrem einfach – aber das ist organisationsabhängig. Realistischer: Ein einheitliches bargeldloses System, wo der Nutzer nur seinen Ausweis scannt und fertig. Dann entfällt das Rechnen und Hantieren. Wenn das nicht geht, sollte das Kassensystem selbsterklärend sein: z.B. eine gut lesbare Rechnung, Summen, vielleicht Piktogramme („€“). Leichte Sprache: Kassierer sollten, falls Kommunikation nötig, einfache Worte nutzen („3 Euro, bitte“ statt „macht dann 3 Euro und 20 Cent, möchten Sie bar zahlen?“). Falls die Person Probleme mit Zahlen hat, könnte man mit farbigen Marken arbeiten (im Vorfeld Essensmarke kaufen, dann an Kasse nur abgeben). Oder Begleitung durch einen Kollegen beim Bezahlen, falls es gar nicht anders geht. Aber Ziel ist Selbstständigkeit: also vielleicht das System so gestalten, dass gar kein direkter Abgleich nötig ist (z.B. Abbuchung automatisch, und man bekommt am Monatsende eine Abrechnung – das entlastet vor Ort, kann aber andere Probleme schaffen). Für die spontane Situation: Geduld in der Schlange – die anderen sollten wissen, dass es mal länger dauern kann, und die Person nicht drängen. Hier ist Sensibilisierung wichtig. Visuelle Hilfen: z.B. können Bilder beim Terminal zeigen „Karte hier auflegen“ etc., um die Schritte klar zu machen. Oder ein Ampelsystem am Terminal: rot = zahle, grün = fertig. Manche neueren Geräte haben soetwas. Wechselgeld: falls doch bar, könnte schwierig sein für jemanden mit Rechenschwäche. Der Kassierer sollte dann extra unterstützen („Du hast 5 Euro gegeben, kriegst 2 zurück“) und es evtl. schriftlich notieren oder in die Hand zählen. Gegebenenfalls kann man auch Rundungsregeln einführen (nur glatte Beträge, um Kopfrechnen zu minimieren).
Es gibt es viele kleine Stellschrauben, um den Zahlvorgang barrierefrei zu machen. Aus FM-Sicht und Betriebsorganisations-Sicht kann man durchaus prüfen, ob innovative Payment-Lösungen hier Vorteile bringen. Beispielsweise automatische Kantinenerfassung (Kamera scannt Tablett und bucht ab) oder Vorbestellsysteme mit Abrechnung über Gehaltskonto – das sind Optionen, die vor allem großen Kantinen zur Verfügung stehen. Wichtig ist dabei immer: Accessibility by design – also von Anfang an die Systeme so gestalten, dass alle sie nutzen können. Die Hardware an der Kasse sollte universell sein (schwenkbares Terminal, großer Display, akustische/optische Feedbacks) und die Software (z.B. Benutzeroberflächen, falls Self-Service) in einfachen, kontrastreichen Layouts mit Unterstützungstechnologien (Screenreader-Kompatibilität, einfache Sprache etc.).
Letztlich zeigt sich: Die Kassenzone ist der letzte Schritt, der aber nicht vernachlässigt werden darf – hier entscheidet sich, ob ein ansonsten autonomer Kantinenbesuch „mit Würde“ beendet wird oder ob jemand peinlich berührt Hilfe braucht, weil er z.B. den Pin nicht eintippen kann. Durch vorausschauende Gestaltung lässt sich das vermeiden.
Akustik, Beleuchtung und Raumklima
Neben den baulichen und technischen Einrichtungen spielen Akustik, Licht und Raumklima – also das Ambiente – eine wichtige Rolle für die Inklusivität. Eine Kantine sollte eine angenehme, stressarme Umgebung bieten, in der Kommunikation möglich ist und sich alle wohlfühlen. Menschen mit Behinderungen können auf diese Umweltfaktoren besonders empfindlich reagieren: z.B. beeinträchtigt Lärm schwerhörige Menschen massiv beim Verstehen, flackerndes Licht kann für Epileptiker gefährlich sein, und schlechte Luft oder unangenehme Temperaturen treffen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oft zuerst. Daher muss das Facility Management auch diese Faktoren steuern, um Barrierefreiheit im umfassenden Sinne zu gewährleisten. Im Einzelnen:
Im Einzelnen:
Akustik (Geräuschpegel und Nachhall): Kantinen gehören akustisch zu den kritischsten Räumen, da viele Menschen gleichzeitig sprechen, Geschirr klappert und oft harte Oberflächen (Fliesen, Glas, Beton) vorherrschen. Für Menschen mit Hörbehinderung – und eigentlich für alle – ist ein hoher Lärmpegel äußerst störend. Ziel muss sein, den Geräuschpegel zu reduzieren und eine gute Sprachverständlichkeit zu ermöglichen. Nach DIN 18041 gelten für Speiseräume bestimmte Anforderungen: Für Räume >50 m² schreibt sie vor, dass z.B. 40 % der Raumgrundfläche mit hochabsorbierendem Material (Schallabsorptionsgrad α ≥ 0,8) ausgestattet sein sollen – alternativ 80 % mit mittlerer Absorption (α ≥ 0,4). Konkret bedeutet das meist: eine ausreichend große Fläche mit Schallschlucker-Deckenplatten oder Wandabsorbern. Typischerweise wird eine Akustikdecke eingebaut – z.B. Mineralfaserplatten mit α≈0,6 oder höher. Moderne Absorberdecken können α bis nahe 1,0 erreichen, d.h. sie schlucken fast den gesamten Schall. Nach DIN 18041 würde man anstreben, die Nachhallzeit in dem Kantinenraum deutlich zu senken (Faustregel: je nach Raumvolumen, aber oft < 1,0 Sekunde Nachhall bei 500 Hz, für hörbehinderte Nutzung nochmal 20 % kürzer). Für die Praxis: Das Facility Management sollte bei Neubau unbedingt eine raumakustische Beratung einholen und z.B. Deckensegel oder Wandabsorber einplanen. Auch im Bestand kann nachgerüstet werden: z.B. durch absorbierende Bilder (schallabsorbierender Schaum hinter Leinwand), Akustik-Deckensegel, Vorhänge oder spezielle Schaumstoffelemente an der Decke. Ebenfalls helfen weiche Materialien im Raum: Polstermöbel, Kork oder Linoleum statt reinem Steinboden (sofern hygienisch vertretbar). Selbst Pflanzen oder Raumteiler mit Stoff können etwas dämpfen. Die Maßnahmen müssen den Spagat schaffen zwischen Hygiene (glatte, reinigungsfreundliche Flächen) und Akustik (raue, weiche Flächen). Hier muss man oft Kompromisse finden – z.B. abwaschbare Akustikpaneele. Der Effekt guter Akustik ist enorm: Schwerhörige können mit ihren Geräten viel besser filtern, Gespräche fallen leichter, auch für neurodiverse Personen (Autisten) ist weniger Lärm sehr wichtig. Im Ergebnis schafft man eine Wohlfühlatmosphäre ohne störende Geräusche, in der man sich gut unterhalten kann. Normwerte aside, man kann pragmatisch messen: Ein Kantinenpegel sollte idealerweise unter ~70 dB(A) bleiben (bei voll besetzt). In lauten Kantinen werden teils 80–85 dB erreicht (unangenehm, entspricht LKW-Verkehr). Also Ziel: Reduktion um jede 5–10 dB – das empfindet das Ohr schon als Halbierung der Lautstärke. Übrigens profitieren davon alle, nicht nur Menschen mit Hörgerät. Auch Stresslevel sinkt. Was man vermeiden sollte: ständige Hintergrundmusik oder Durchsagen. Hintergrundmusik kann ein angenehmes Ambiente geben, aber für Hörbehinderte wird sie zum störenden Grundrauschen. Wenn Musik, dann leise und Frequenzbereich, der Sprache nicht überlagert. Manche Betriebe verzichten ganz darauf in Kantinen.
Beleuchtung: Gutes Licht ist ebenfalls universell wichtig, aber für Sehbehinderte, ältere Menschen, kognitiv Beeinträchtigte (mit sensorischen Themen) und Hörbehinderte (die Mimik ablesen) besonders.
Aspekte:
Helligkeit: Ausreichende Beleuchtungsstärken an den relevanten Flächen. Empfehlung: auf Tischen zum Essen mindestens 200–300 Lux, an Ausgabebereichen und Schildern eher 500 Lux, auf Wegen 100–150 Lux. Tageslicht möglichst nutzen, aber kontrolliert (Blendung vermeiden).
Blendfreiheit: Leuchten sollten so angebracht sein, dass niemand direkt in die Lichtquelle schauen muss. Indirekte Beleuchtung oder Pendelleuchten mit Diffusor über Tischen sind sinnvoll.
Keine Flicker/Flimmer: Leuchtstoffröhren älterer Art flackern mit 50 Hz – das kann für Epileptiker oder Migräne-Patienten problematisch sein, auch stören im Augenwinkel. Moderne LED mit flimmerfreiem Vorschaltgerät sind besser.
Kontraste durch Licht: Man kann Licht nutzen, um bestimmte Zonen hervorzuheben (z.B. die Ausgabetheke hell erleuchten, Sitzbereich etwas gemütlicher dimmen). Wichtig aber: keine Zonen so dunkel, dass Sehbehinderte Probleme bekommen. Eher durch Farben und Spot auf Schwerpunkte.
Adaptive Beleuchtung: Im Idealfall lässt sich die Beleuchtung an Tageszeit anpassen – morgens kälteres, helles Licht zum Wachwerden, abends wärmeres für Entspannung. Für Personen mit z.B. Autismus kann zu grelles, kaltes Licht stressig sein; warmtoniges Licht empfinden viele als angenehmer.
Not-/Sicherheitsbeleuchtung: Muss vorhanden sein nach Vorschrift (Notausgangsschilder, Piktogramme beleuchtet). Diese sollten auch für Sehbehinderte erkennbar sein (genügend Leuchtdichte, keine Farbblendung).
Fenster: Große Fenster spenden Licht, aber Achtung auf Sonnenschutz – direkte Sonne auf Tischen kann blenden, außerdem Hitze erzeugen (Klimaschutz). Jalousien oder Folien können helfen. Für Hörgeschädigte ist gut beleuchtete Gesichtssicht wichtig, also besser keine dramatischen Schlagschatten.
Raumklima: Hierunter fallen Temperatur, Luftqualität (CO₂, Gerüche) und andere physische Bedingungen (Zugluft):
Temperatur: Sollte im Komfortbereich bleiben, ca. 20–24 °C je nach Saison. Extreme Temperaturen sind für manche Behinderte problematisch: z.B. MS-Patienten vertragen keine Hitze gut, Rollstuhlfahrer bewegen sich wenig und frieren ggf. schneller (daher Raum nicht zu kalt). Also im Winter ruhig eher 22°C statt 19°, im Sommer mit Kühlung 26°C nicht überschreiten.
Zugluft: Klimaanlagen oder Fenster können Zug erzeugen, was z.B. Halswirbelgeschädigte oder Hörgeräteträger (Mikrofon nimmt Windgeräusch auf) stört. Daher Lüftung so auslegen, dass keine starken Strömungen im Sitzbereich ankommen. Besser Quelllüftung oder indirekte Belüftung.
Luftqualität: In Kantinen entstehen Gerüche (Speisen) und CO₂ (viele Leute). Eine gute Lüftungsanlage oder regelmäßiges Lüften sind nötig, sonst wird Luft stickig – was vor allem Asthmatiker oder Herz-Kreislauf-Kranke belasten kann. Filter in Lüftungen müssen gewartet werden (auch wegen evtl. Allergenen).
Geruchsneutralität: Starke Reinigungsmittel oder Parfümduftspender sollten vermieden werden – Menschen mit Chemikaliensensitivität oder Atemwegsproblemen könnten darauf reagieren. Besser neutrale Reinigung. Essensgeruch lässt sich nicht völlig entfernen, aber Abluft direkt aus Küche filtern mindert es.
Luftfeuchte: Zu trockene Luft (Heizung) kann Schleimhäute reizen – moderate Luftfeuchte (~40–50%) ist gut, hier können bepflanzte Wände oder Verdunster helfen.
Lärm und Klima hängen auch zusammen – oft denkt man, Fenster öffnen löst Luftproblem, aber dann Straßenlärm drin, was für Hörgeschädigte doof ist. Daher ideal: mechanische Belüftung mit Schallschutz.
Akustische Signale: Unter Raumklima als Thema fiele noch, dass z.B. akustische Störungen wie laute Maschinen (Getränkekühler summt, Lüftung dröhnt) minimiert werden sollen. Mechanische Anlagen gut dämmen, damit sie nicht dauernd tieffrequentes Brummen abgeben (Hörgeräte picken sowas auf, Autisten auch sehr empfindlich auf monotones Brummen).
Ein gutes Ambiente mit niedriger Lärmkulisse, gutem Licht und frischer Luft erhöht die Teilhabe aller. Es verhindert zudem Ermüdung (man denke an die Post-Lunch Leistungsfähigkeit, die in stickigen, dunklen Räumen deutlich sinkt). Für das Facility Management bedeutet das kontinuierliche Aufgaben: Schallpegelüberwachung, ggf. akustische Nachbesserungen, regelmäßige Wartung der Lüftung/Klima, Einstellung der Temperaturen, Anpassung von Beleuchtungsstärken über den Tagesverlauf. Hier kann Technik wie Building Management Systeme helfen (die z.B. automatisch Lüftung auf CO₂ regeln, oder per Tageslichtsensor Lampen dimmen). Von den hier diskutierten Faktoren ist Akustik vermutlich der kritischste in Kantinen. Noch einmal aus Inklusionssicht: Für einen schwerhörigen Kollegen kann der Unterschied zwischen einer halligen Kantine (wo er nichts versteht) und einer gedämpften Kantine (wo er problemlos einer Unterhaltung folgen kann) über die Entscheidung bestimmen, ob er überhaupt mit den Kollegen essen geht oder allein bleibt. Barrierefreiheit erfordert hier also bauliche Investition, aber mit hohem Nutzen. Ebenso können flackernde Neonröhren für jemanden mit Epilepsie gefährlich sein (Stroboskop-Effekt), was durch LED leicht vermieden wird.
Schließlich sei erwähnt, dass Notfallsysteme (Alarme) Teil der Raum-Umgebung sind und für alle Sinne ausgestattet sein sollten: Alarmtöne plus Blitzlichter plus ggf. Sprachinformationen (für Blinde), siehe auch Orientierung/Sanitär-Abschnitte. Die Raumgestaltung muss diese zwei-Sinne-Informationen zulassen (z.B. Platz für optische Signalgeber, keine Schattenecken, akustisch verständliche Durchsagen dank guter Akustik).
Alles in allem runden optimale Akustik, Beleuchtung und Klima das inklusive Konzept ab: Die Kantine wird damit zu einem Ort, der nicht nur zugänglich ist, sondern in dem man sich gern aufhält, ohne Barrieren durch Umgebungseinflüsse.
Kommunikation, Menügestaltung und digitale Systeme
In einer Betriebsgastronomie beschränkt sich „Barrierefreiheit“ nicht allein auf das Physische. Auch Informationen und Kommunikation rund ums Kantinenangebot müssen zugänglich sein. Das umfasst z.B. die Speisekarte/Menüpläne, Hinweise zu Allergenen, allgemeine Kommunikation (Aushänge, digitale Infos auf Intranet oder Apps) sowie ggf. Bestellsysteme oder Feedbacksysteme. Zudem ist die Schulung des Personals (nächster Abschnitt) ein Teil der Kommunikationsbarrierefreiheit. Hier betrachten wir, wie Informationen gestaltet sein sollten und welche digitalen Hilfsmittel eingesetzt werden können, um Inklusion zu fördern.
Informationen und Menügestaltung in verständlicher Form:
Sprache und Schrift: Alle schriftlichen Informationen – etwa der ausgehängte Wochenspeiseplan, Hinweiszettel („Heute geschlossen“) oder sonstige Mitteilungen – sollten möglichst in klarer, einfacher Sprache formuliert sein. Insbesondere für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geringeren Deutschkenntnissen ist Leichte Sprache von Vorteil. Das heißt z.B. kurze Sätze, gebräuchliche Wörter, wo möglich Piktogramme oder Fotos dazu. Wenn z.B. besondere Aktionen laufen („kulinarische Themenwoche“), diese erklären statt nur fancy Titel.
Braille und Großdruck: Für blinde Mitarbeitende kann man anbieten, den Speiseplan in Brailleschrift zur Verfügung zu stellen – entweder als kleines wöchentliches Braille-Heftchen oder per Nachfrage (es gibt Geräte, die Braille drucken, aber diese sind rar in Betrieben). Praktischer heutzutage: digitale Verteilung (siehe unten), da Braille-Displays von Blinden genutzt werden. Sehbehinderte schätzen Großdruck: ein ausgehängter Plan sollte mind. Arial 18 pt sein, damit er aus 1–2 m noch lesbar ist. Kontraste auch hier – schwarze Schrift auf weißem Papier, laminiert (damit keine Lichtreflex blendet).
Piktogramme und Icons: Menüpläne können durch Symbole ergänzt werden, z.B. ein Schweinefleisch-Symbol, ein Vegan-Symbol, Allergene durch standardisierte Icons. Diese helfen vielen – auch Menschen, die nicht gut lesen (Fremdsprachler etc.). Für kognitiv Beeinträchtigte könnte man sogar Bilder der Gerichte abdrucken (falls es feste Gerichte gibt, aber in Kantine wechselt es ja). Manche Betriebe arbeiten mit Ampelfarben (für gesunde Wahl etc.), was auch intuitiv verstanden wird, aber man muss auf Farbenblindheit achten (Rot-Grün-Schwäche → besser kombiniert mit Symbol).
Allergen- und Inhaltskennzeichnung: Rechtlich vorgeschrieben für Gemeinschaftsverpflegung sind Informationen zu Allergenen. Diese werden oft als Codes oder Fußnoten dargestellt – das kann verwirrend sein. Besser: klar ausgeschriebene Allergene (z.B. „enthält Gluten, Milch“). Für Sehbehinderte und Lernbehinderte sollte das System einfach sein (nicht 20 Nummern, die man woanders nachschauen muss). Evtl. könnte hier digital durch Scannen eines QR-Codes detailinfo abgerufen werden (so kann jeder in seiner Barrierefreiheit am Smartphone lesen, falls am Aushang zu klein).
Gebärdensprache: Für Gehörlose wären Informationen in Gebärdensprache optimal. Beispielsweise könnte man kurze Videos auf dem Intranet veröffentlichen, wo ein/e Mitarbeiter*in die Menüangebote in Gebärdensprache vorstellt (das ist aber ambitioniert und realistisch nur wenn man einige Gehörlose beschäftigt). Alternativ könnten wichtige Infos (Preisanpassungen, Schließzeiten) in einem Video mit Untertiteln und schriftl. Info bereitgestellt werden – Untertitel helfen Gehörlosen, obwohl viele lesen können, aber es veranschaulicht.
Feedback und Hinweise: Oft gibt es in Kantinen Rückmelde-Karten oder ein Terminal („Wie schmeckt’s?“). Auch diese müssen barrierefrei sein. Eine analoge Karte sollte einfach formulierte Fragen haben und v.a. auch elektronisch per Screenreader ausfüllbar sein (vielleicht via Intranet Umfrage, anstatt nur Papier vor Ort).
Digitale Systeme (Intranet, Apps, Kiosk-Terminals):
Viele Betriebe haben heutzutage ihr Intranet oder eine Mitarbeiter-App, wo z.B. Speisepläne veröffentlicht werden. Diese digitalen Inhalte müssen barrierefrei im Sinne der IT sein. Das heißt, sie sollten den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) entsprechen: z.B. Screenreader-lesbar (alle Bilder, also auch ein Foto des Speiseplans, muss durch Text begleitet werden), gut strukturierte HTML oder PDF, nicht bloß als Grafik verpackt. Die BITV 2.0 (die Bundesverordnung für digitale Barrierefreiheit) gilt streng nur für öffentliche Stellen, aber als Best Practice sollte man sie auch intern befolgen. Das bedeutet u.a.: Kontrastverhältnis mind. 4,5:1, skalierbare Schrift, Navigation per Tastatur möglich (falls jemand keine Maus nutzt), und verständliche Sprache.
Mobile App: Falls es eine Kantinen-App gibt (für Bestellung oder Anzeige), muss auch diese barrierefrei gestaltet sein. D.h. kompatibel mit VoiceOver/TalkBack (den gängigen Screenreadern auf iOS/Android), ausreichend große Buttons, klare Bezeichnungen. Und Test mit behinderten Mitarbeitern wäre ideal, um Usability zu prüfen.
Online-Bestellsystem: Manche Betriebe erlauben Vorbestellung von Essen über Web. Hier gilt das Gleiche: Das Bestellformular sollte simpel und barrierefrei sein. Für z.B. Autisten kann Vorbestellung hilfreich sein, weil man dann vor Ort weniger Stress hat. Aber nur, wenn sie die Technik bedienen können – ergo muss diese inklusiv sein.
Selbstbedienungs-Kioske: Sollte die Kantine Selbstbedienungsterminals haben (z.B. zur Bestellung, oder interaktive Nährwertabfrage, oder zum Kartenaufladen), sind diese potentielle Barrieren. Um sie barrierefrei zu machen, gelten ähnliche Grundsätze wie bei Geldautomaten: Montieren auf passender Höhe, Tastbedienung als Alternative zur Touch-Bedienung (oder wenigstens ein Anschlussterminal für eine Tastatur, die man anstecken könnte), Sprachausgabe Option (z.B. Klinkenstecker, wo Blinde Kopfhörer anschließen und Menü wird vorgelesen – viele Fahrkartenautomaten haben sowas). Auch hier: Zwei-Sinne-Prinzip – alles, was optisch passiert, auch akustisch anbieten und umgekehrt. So ein hohes Niveau haben die wenigsten SB-Terminals, aber wenn neu angeschafft, könnte man darauf achten. Notfalls muss immer Personalhilfe erreichbar sein: Also ein Schild „Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich an ...“.
Digitale Displays vor Ort: Z.B. elektronische Türschilder oder Bildschirme, die das Tagesmenü anzeigen. Diese sind oft schwer lesbar (kleine Lauftexte etc.). Besser statisch große Schrift oder Slideshow mit ausreichender Verweildauer. Für Sehbehinderte evtl. kontrastreich invertieren (dunkler Hintergrund, helle Schrift). Für Epilepsie keine schnellen blinkenden Effekte. Für Gehörlose können Bildschirme auch genutzt werden, z.B. um bekanntzugeben „Nächste Woche Grillfest“ als Text/Video statt akustischer Durchsage.
Notfall-Apps: Evtl. relevant: manche Firmen haben Notfall-Apps, die im Alarmfall (Feuer etc.) push-Nachrichten senden – diese sollten insbesondere auf Vibrationsalarm für Gehörlose und Screenreader-Lesbarkeit (für Blinde) getestet sein.
Staff interaction and service: A separate chapter on training will follow, but here it is in the context of communication: The staff (chef, serving staff, cashier) are part of the "system" and should be able to communicate appropriately with people with disabilities. This includes, for example, proactively asking a blind colleague whether they need the location of the dishes explained to them, or possibly serving a deaf customer at the checkout using gestures.
Telephone communication (e.g., if meal preferences or dietary requirements are announced in advance by phone) is also inaccessible to deaf people – alternative channels could be offered here (email ordering or chat):
Meetings and events: Sometimes cafeterias have event information and bulletin boards. Everything communicated there must also be accessible—for example, a written summary of any information events in case someone couldn't follow them acoustically.
Sensibilisierung über Ernährung: Ein Nebenaspekt – wenn die Kantine Aktionen macht z.B. zu gesunder Ernährung, sollte sie inklusives Didaktikmaterial nutzen (leicht verständlich, ggf. in leichter Sprache, mit Piktogrammen).
Digitale Barrierefreiheit rechtlich: Wie erwähnt ist BITV 2.0 direkt nur für öffentliche Websites, aber im Sinne des AGG könnte ein behinderter Mitarbeiter auch interne digitale Barrieren rügen. Besser man beugt dem vor.
Support: Für alle digitalen Angebote sollte es bei Problemen alternative Unterstützung geben – z.B. Hotline, persönlicher Ansprechpartner. Z.B. wenn ein Schwerbehinderter die App partout nicht bedienen kann, muss es offline Alternativen (Papier-Bestellzettel oder einfach anrufen) geben.
Angesichts des fortschreitenden Digitalisierungstrends auch in Kantinen (Apps zur Reservierung von Tischen, digitale Rabattmarken etc.) ist es wichtig, dass Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht wird. So hat etwa die EU in der European Accessibility Act (EAA) Produktvorschriften erlassen, die bis 2025 Selbstbedienungsterminals und Zahlungssysteme zugänglich machen sollen – dies dürfte auch Kantinensysteme betreffen, falls sie in Verkehr gebracht werden. Unternehmen können sich also darauf einstellen, dass Barrierefreiheit in der IT kein Nischenthema mehr ist, sondern Standardanforderung.
Information und Kommunikation rund ums Kantinenwesen sollte nach dem Prinzip „zugänglich für alle“ gestaltet sein. Das reicht vom gut lesbaren Speiseplan an der Wand über die inklusiv gestaltete Intranetseite bis zur Nutzbarkeit moderner Self-Service-Angebote für Kunden mit Sinnes- oder kognitiven Einschränkungen. Oft sind es kleine Anpassungen (größere Schrift, Piktogramme, klare Sprache), die große Wirkung haben. Und die digitalen Möglichkeiten können sogar zusätzliche Hilfe bieten – z.B. eine App, die einem Blinden per Sprachausgabe die Menükarte vorliest, oder die einem Autisten das Essen vorab bestellen lässt, damit er Warteschlangen meidet. Hier sollte Facility Management Hand in Hand mit IT-Abteilung und Diversity Management arbeiten, um innovative, aber auch barrierefreie Lösungen einzuführen.
Schulung des Personals
Technische und bauliche Maßnahmen allein gewährleisten noch keine vollständige Inklusion. Ein entscheidender Erfolgsfaktor ist das Verhalten und die Kompetenz des Kantinenpersonals – von der Küchenleitung über die Ausgabe- und Kassenkräfte bis zum Reinigungspersonal. Diese Menschen stehen im täglichen Kontakt mit den Gästen und können durch ihr Handeln Barrieren abbauen oder leider auch aufrechterhalten. Daher ist eine gezielte Schulung und Sensibilisierung des Personals unabdingbar, damit die infrastrukturellen Anpassungen optimal wirksam werden und ein wirklich inklusives Miteinander entsteht.
Wichtigste Schulungsinhalte und -maßnahmen:
Sensibilisierung für Behinderungsarten und Bedürfnisse: Das Personal sollte zunächst grundlegende Kenntnisse über verschiedene Behinderungen erhalten. Beispielsweise was es bedeutet, blind zu sein (und dass nicht jeder Sehbehinderte völlig blind ist – Thema Sehrest, Unterschiede blinde vs. sehbehinderte Person). Oder was Schwerhörigkeit ausmacht – dass Lauterreden allein oft nicht hilft, sondern deutlicher sprechen, Hintergrundlärm reduzieren etc. Auch die Spannweite von Mobilitätseinschränkungen erklären: Rollstuhlfahrer, Leute mit Prothese, jemand mit temporärem Gips – und dass alle ähnliche Barrieren haben. Es geht darum, Empathie zu wecken und Verständnis zu schaffen, dass bestimmte Verhaltensweisen nicht Unhöflichkeit sind, sondern aus der Behinderung resultieren (z.B. der gehörlose Kollege reagiert nicht auf Zuruf – ist kein Ignorieren, er hört es schlicht nicht).
Kommunikationstraining: Konkret sollten Mitarbeiter üben, wie man kommuniziert:
Mit gehörlosen Menschen: Blickkontakt suchen, ggf. leichte Gebärden (es lohnt, ein paar grundlegende Gebärden zu lernen, z.B. „Guten Appetit“, „Danke“ in DGS – das zeigt Wertschätzung). Aber vor allem schriftliche Kommunikation oder visuelle Hilfen bereithalten. Nicht schreien oder überdeutlich verzerren – normal sprechen, deutlich artikulieren, eventuell aufschreiben.
Mit blinden Menschen: Hier lernen, wie man sich bemerkbar macht (ansprechen mit Namen, sich als Kantinenmitarbeiter vorstellen), beschreibende Sprache („Ihr Getränk steht 2 Uhr Position vom Teller“ – das Uhrzeit-Prinzip auf dem Teller ist nützlich). Fragen „Kann ich Ihnen behilflich sein?“ und akzeptieren, wenn der Betreffende sagt, er schafft alleine. Geleitet werden – die Basics: Blinden nie ungefragt am Arm packen, sondern Arm zum Führen anbieten etc. Das geht zwar etwas über den Kantinenrahmen hinaus, aber da durchaus mal ein blinder Gast Hilfe zum Platz brauchen könnte, ist es relevant.
Mit Rollstuhlfahrern: Augenkontakt auf Augenhöhe – heißt evtl. etwas runterbeugen oder hinter dem Tresen hervorkommen. Nicht unaufgefordert schieben oder anpacken. Hilfsangebot formulieren, aber auch Selbstständigkeit respektieren (viele wollen z.B. Tablett alleine balancieren – wenn es riskant aussieht, lieber vorsichtig fragen).
Mit Personen mit kognitiven Einschränkungen: Geduldig sein, nicht genervt reagieren, wenn etwas länger dauert. Einfache Wörter verwenden, kein Fachjargon. Mimik und Gestik einsetzen (lächeln, nicken, zeigen). Nie herablassend im Tonfall („Baby Talk“ vermeiden), sondern erwachsen und freundlich, aber einfach.
Allgemein: Zwei-Sinne-Prinzip auch in Kommunikation. Also z.B. zeigen + sprechen, schreiben + sprechen, etc., um Verständnis zu sichern.
Assistenzbereitschaft: Das Personal sollte wissen, welche typischen Hilfestellungen erwartet werden können:
Z.B. Tragehilfe: Es sollte völlig normal sein, dass ein Kantinenmitarbeiter anbietet, einem gehbehinderten Kollegen das Essen zum Tisch zu tragen, oder einem blinden Gast hilft, das Tablett zu balancieren. Dazu muss aber auch personell Puffer sein (darf nicht so knapp besetzt sein, dass dafür keine Zeit bleibt).
Vorlesen: Wenn ein sehbehinderter Kollege beim Eingang zögert, weil er den Speiseplan nicht lesen kann, sollte ein Mitarbeiter das sehen und anbieten „Kann ich Ihnen sagen, was es gibt heute?“.
Menüwünsche: Falls es Sonderwünsche oder Diätanforderungen gibt (z.B. jemand mit geistiger Behinderung mag nur bestimmte Dinge nicht mischen, oder Autist will jeden Tag das Gleiche) – wenn möglich kulant sein und eingehen, statt auf starren Regeln zu beharren. (Im Rahmen des Machbaren natürlich.)
Flexibilität: z.B. Kassierer sollte auch mal aus dem Kassenhäuschen rauskommen, um einer Rollstuhlfahrerin die Karte aus dem Geldbeutel zu nehmen, wenn diese das mit steifen Händen selbst nicht kann. Solche Handgriffe mit Umsicht erledigen, aber ohne großes Aufsehen.
Notfallsituationen: Das Personal muss geschult sein, wie es im Brand- oder Evakuierungsfall Menschen mit Behinderungen hilft:
Zum Beispiel: Kennen der Evakuierungsstühle für Rollifahrer (falls vorhanden), Treffpunkt für Evakuierungshilfe etc.
Wer kümmert sich um den blinden Besucher im Alarmfall, wer prüft die Behindertentoilette auf Menschen?
Auch Erste Hilfe an behinderten Personen (z.B. andere Grifftechniken bei Transfer) könnte ein Thema sein.
Und wie reagiert man, wenn der Notruf im Behinderten-WC ausgelöst wurde? (Schnell hingehen, Tür öffnen – Privatsphäre vs. schnelle Hilfe – das muss geregelt und geübt sein.)
Kenntnis der Hilfsmittel: Wenn bestimmte Tools vorhanden sind – z.B. Induktionsschleife an Kasse, oder höhenverstellbarer Tresen, oder ein taktiler Leitsatz im Boden – das Personal sollte wissen, wozu das dient und wie es zu benutzen ist (nicht z.B.
Wenn Tablets zum Bestellen existieren: dem unwissenden Nutzer helfen, ggf. Alternativmethode anbieten.
Wenn es Euro-Key für WC gibt: Mitarbeiter am Counter sollte z.B. einen Schlüssel bereithalten oder wissen, wer den hat.
Simulationen: In manchen Schulungen werden Rollenspiele oder Simulation gemacht (Mitarbeiter setzt sich mal in Rollstuhl oder simuliert mit Brille eine Sehbehinderung). Das kann Aha-Effekte bringen. Organisation könnte so was als Sensibilisierungsworkshop anbieten in Zusammenarbeit mit Behindertenverbänden.
Servicekultur: Generell vermitteln, dass Menschen mit Behinderung Kunden wie alle anderen sind und gleich behandelt werden wollen, aber wo nötig eben spezifische Unterstützung brauchen.
Also weder überbehüten noch ignorieren, sondern zugewandt und pragmatisch helfen:
Auch wichtig: Das Umfeld (andere Gäste) sensibilisieren. Eventuell mal in internen Newslettern darüber informieren, dass die Kantine barrierefrei ist und was das heißt – z.B. bitten, auf freigehaltene Behindertenplätze keine Kisten abzustellen etc., oder Geduld in der Schlange zu haben.
Ansprechpersonen benennen: Es ist sinnvoll, im Team jemanden als „Barrierefreiheitsbeauftragten“ zu haben, zumindest informell. Jemand, der selbst vielleicht sehr engagiert oder gar selbst Betroffener ist, und an den sich Kollegen wenden können bei Unsicherheiten. Ebenso sollte das Personal wissen, an wen im Unternehmen leiten sie Rückmeldungen weiter (z.B. die Schwerbehindertenvertretung oder Inklusionsbeauftragten, falls es Anpassungsbedarf gibt).
Regelmäßige Auffrischung: Schulung ist kein einmal und fertig. Im Laufe der Zeit wechseln Mitarbeiter, außerdem schleichen sich Fehlverhalten wieder ein. Daher z.B. jährlich oder bei neuen Aktionen refresher-Kurse, evtl. Workshops gemeinsam mit behinderten Mitarbeitern, die Feedback geben („Was lief gut, wo seht ihr noch Barrieren?“).
Motivation und Haltung: Wichtig ist, dass Schulung nicht als Pflicht abgetan wird, sondern man die Mitarbeiter motiviert, Inklusion als Bereicherung zu sehen. Oft hilft es, Erfolge vorzustellen („Herr X konnte dank unserer Hilfe wieder hier Mittag essen und fühlt sich voll integriert“). Auch kann man z.B. Zielvereinbarungen in die Teamziele nehmen („100% zufriedene Bewertungen auch von Kollegen mit Behinderung“ etc.). Und Erfolge feiern („Barrierefrei-Zertifikat“ wenn erreicht).
In der Praxis zeigt sich, dass selbst mit perfekter Ausstattung viel stehen und fallen kann mit dem Personal. Beispiel: Eine Automatiktür ist kaputt und bleibt zwei Wochen unrepariert – ein engagierter Mitarbeiter würde interim Lösungen suchen (manuell öffnen helfen), ein uninteressiertes Team ignoriert die Not. Schulung weckt auch das Bewusstsein, solche Defekte sofort zu melden, weil sie echte Barrieren sind.
Gerade in der Gastronomie sind viele Arbeitskräfte vielleicht nicht akademisch geschult, zum Teil auch wechselndes Personal. Es ist Aufgabe des Facility bzw. Kantinenmanagements, Schulungsinhalte leicht verständlich und praxisnah zu vermitteln. Evtl. kann man kleine Leitfäden aushängen im Backoffice („Tipps Umgang mit Gästen mit Behinderung“). Und Feedback einholen: nach einer Weile behinderten Kollegen fragen, ob sie sich gut betreut fühlen.
Diskretion und Respekt sind Teil der Schulung. Nicht aus Mitleid übermäßig betüddeln, keinen Gast anstarren oder unaufgefordert über Behinderung sprechen. Normal höflich, aber aufmerksam sein – das richtige Maß finden.
Gut geschultes Personal ist das „weiche Rückgrat“ der Barrierefreiheit. Wo bauliche Lösungen an Grenzen kommen, kann ein mitdenkender Mitarbeiter ausgleichen. Wo eine Normvorgabe übersehen wurde, kann menschliche Flexibilität improvisieren. Inklusion gelingt nur, wenn die Menschen vor Ort sie tragen. Für Managementverantwortliche heißt das: in Schulung investieren, Vorbild sein (auch Führungskräfte sollten die Schulung durchlaufen, um Sensibilität zu zeigen) und eine Kultur fördern, in der Hilfsbereitschaft und Gleichbehandlung selbstverständlich sind.
Herausforderungen bei Neubau, Umbau und laufendem Betrieb
Bei der Umsetzung von Barrierefreiheit und Inklusion in der Betriebsgastronomie stellen sich je nach Projektphase unterschiedliche Herausforderungen. Ob man eine neue Kantine plant, eine bestehende Kantine umbaut oder einfach den laufenden Betrieb optimiert – jeweils gibt es spezielle Chancen und Einschränkungen. Im Folgenden werden diese drei Szenarien beleuchtet:
Neubau
Im Neubau hat man die große Chance, Barrierefreiheit von Grund auf mitzudenken und einzubauen. Die Herausforderungen liegen vor allem darin, alle Anforderungen frühzeitig zu erkennen und in die Planung einfließen zu lassen, ohne dass es am Ende zu teuren Änderunge oder Versäumnissen kommt.
Herausforderungen und Lösungen im Neubau:
Planungssicherheit und Normenkonformität: Man muss sich zu Beginn durch eine Vielzahl von Normen und Vorschriften arbeiten (siehe oben Rechtliches). Vorteil: Im Neubau kann man meist alle DIN-Vorgaben realisieren, da keine alten baulichen Zwänge. Herausforderung: Kompromiss zwischen idealer Normerfüllung und Budget/Platz. Lösung: Schon in der Planungsphase Barrierefreiheits-Expert*in hinzuziehen. Oft werden im öffentlichen Bereich sog. „Schutzziel“-Methoden genutzt (DIN 18040 beginnt Kapitel mit Schutzzielen), d.h. statt jede Zahl blind umzusetzen, überlegt man, wie man das Ziel erreicht. Im Zweifel lieber etwas großzügiger planen – z.B. Flure 10 cm breiter, Reserven für zukünftige Technik (Höranlagen).
Integration ins architektonische Konzept: Barrierefreie Elemente sollen im Idealfall unsichtbar bzw. selbstverständlich sein, nicht wie Fremdkörper. Im Neubau kann man z.B. Rampen elegant in die Landschaftsgestaltung integrieren, Aufzüge an zentralen Orten vorsehen (anstatt als „Behindertenaufzug“ hintenrum). Herausforderung: Architekten müssen bereit sein, Inklusion als Gestaltungsimpuls zu nehmen, nicht als Hemmschuh. Lösungsansatz: Konzepte von „Universellem Design“ befolgen – also Form und Funktion inklusiv vereinen. Beispiel: Eine großzügige Treppenanlage kann gleichzeitig Rampenschlangen beinhalten, oder man entwirft eine kombinierte Sitzstufen/Rampen-Konstruktion, die ästhetisch ansprechend ist (gibt es z.B. in modernen Uni-Mensen).
Kosten: Barrierefreiheit im Neubau verursacht natürlich Kosten, aber in Relation meist gering, wenn von vornherein berücksichtigt (Schätzungen: 1–5% der Bausumme für umfassende Barrierefreiheit in öffentlichen Bauten). Herausforderung: Entscheider vom langfristigen Nutzen überzeugen. Kostenargument entkräften: Im Gegensatz zum Umbau (wo es teuer ist, was zu ändern), kosten im Neubau breitere Türen, Aufzug, etwas mehr Fläche – relativ moderat, und man vermeidet Folgekosten (Ausgleichsabgabe, spätere Umbauten, etc.).
Zukunftssicherheit: Ein Neubau, der 2025 entsteht, wird vielleicht 30+ Jahre genutzt. Die demografische Entwicklung geht zu älteren Belegschaften – Barrierefreiheit wird also noch relevanter. Herausforderung: Vorausdenken künftiger Bedürfnisse (z.B. immer mehr Rollatoren-Nutzer in 10–20 Jahren). Lösung: vorausschauend über die Mindestnorm planen, Reserven einbauen (z.B. Fläche für eine Pflegeliege, auch wenn heute keiner sie braucht; Leerrohre für später mögliche akustische Anlagen; Aufzug etwas größer dimensionieren, falls mal Krankentragen transportiert werden müssen; usw.).
Koordination vieler Gewerke: Im Bauprozess müssen Architekt, TGA-Ingenieur (für Licht/Klima/Akustik), Innenarchitekt (für Möblierung) und andere zusammenarbeiten, um ein konsistentes barrierefreies Ergebnis zu erreichen. Herausforderung: Abstimmungsaufwand, jeder muss die Anforderungen kennen. Z.B. nützt es nichts, wenn Architekt die Toilette groß genug macht, aber der Sanitärplaner dann einen ungeeigneten Waschtisch wählt. Lösung: Erstellung eines Barrierefrei-Konzepts als Teil der Planung, wo alle Anforderungen dokumentiert sind und an alle Gewerke kommuniziert. In öffentlichen Bauten teils Pflicht, im Unternehmen sollte man es freiwillig ähnlich machen. Eventuell einen „Inklusionsplaner“ im Team haben.
Ästhetik vs. Funktion: Manchmal befürchten Architekten, Barrierefreiheit ruiniere das Design (z.B. „da müssen ja überall Handläufe und Schilder hin“). Herausforderung: Lösungen finden, die beides bedienen. Heutige Designprodukte zeigen, dass bspw. elegante Handläufe, schöne kontrastreiche Materialkonzepte etc. möglich sind.
Zeitdruck: Neubauprojekte haben Deadlines, Barrierefreiheitsdetails dürfen da nicht untergehen. Hier hilft, wenn früh alles festgelegt ist – Nachträge sind riskant. Also lieber Puffer für Materialbeschaffung spezieller Elemente (z.B. es dauert, taktile Beschilderung in Auftrag zu geben) einplanen.
Es ist der Neubau die beste Gelegenheit, Inklusion ohne Kompromisse zu realisieren. Erfolgsfaktoren: frühzeitige Planung, Experteneinbindung, Bewusstsein aller Beteiligten. Dann können im fertigen Gebäude alle erforderlichen Einrichtungen optimal positioniert und dimensioniert sein – und Barrierefreiheit wird als Selbstverständlichkeit „mitgebaut“.
Umbau (Bestand)
Im Bestand eine Kantine barrierefrei umzubauen ist herausfordernder, weil man es mit bestehenden baulichen Strukturen, eventuell Platzknappheit und Altlasten (Asbest, Denkmalschutz?) zu tun hat. Dennoch ist es oft nötig: sei es, weil die Belegschaft sich verändert hat, neue gesetzliche Vorgaben gelten, oder weil schlicht Modernisierung ansteht und man dabei Barrieren beseitigen will.
Herausforderungen und Ansätze beim Umbau:
Bauliche Einschränkungen: Im Bestand kann es sein, dass z.B. tragende Wände nicht einfach versetzt werden können, oder dass kein Platz für eine Rampe im engen Eingang ist. Herausforderung: Kreative Lösungen finden, um trotzdem Zugänglichkeit herzustellen (z.B. bei steiler Treppe -> Plattformlift statt Rampe). Möglicherweise muss man Prioritäten setzen: Welche Barrieren sind wichtigsten zu beseitigen und wo kann man mit zweitbesten Lösungen leben? (Beispiel: Wenn ein Durchgang nur 80 cm ist und nicht erweiterbar, könnte man einen zweiten alternativen Weg erschließen, statt den ganzen Wanddurchbruch zu ändern.)
Nachträglicher Einbau von Anlagen: Aufzüge, Hebebühnen, Türantriebe – alles machbar, aber mit baulichem Aufwand. Herausforderung: Kosten und Integration. Oft sind Umbauten teuer, weil z.B. ein Aufzugsschacht durchs Gebäude muss. Lösung: prüfen, ob vielleicht externe Aufzüge (außen am Gebäude) leichter wären, oder ob ein kleinformatiger Hebelift reicht. Für Türen: kann man evtl. statt Durchbruch zumindest einen elektrischen Türöffner montieren, um schwere Türen gangbar zu machen. Für Sanitär: vielleicht vorhandene WCs zusammenlegen zu einem großen.
Betriebsunterbrechung: Umbau in laufendem Betrieb erfordert entweder temporäre Schließung der Kantine oder Baustellenkoordination in Teilbereichen. Herausforderung: den Essensbetrieb und Mitarbeiterzufriedenheit nicht zu sehr beeinträchtigen. Lösung: Phasenweiser Umbau (z.B. erst Sanitär während Sommerpause, dann Möblierung etc.), Ausweichmöglichkeiten (Essenslieferung extern in der Umbauzeit), klare Kommunikation an Belegschaft.
Denkmalschutz/Gebäudestruktur: Wenn das Gebäude alt ist oder denkmalgeschützt, gibt es zusätzliche Hürden (man darf Fassaden nicht ändern, etc.). Da muss man Kompromisse mit Behörden finden – z.B. moderner Lift in historischer Halle? Oft gibt es Wege: unsichtbare Rampen, portable Lösungen. Der Denkmalschutz kann Ausnahmegenehmigungen erteilen, aber man muss gut argumentieren (hier greift oft: Barrierefreiheit ist im öffentlichen Interesse).
Budgetbeschränkung: Umbauten werden aus Instandhaltungs- oder Investitionsbudget finanziert; barrierefreie Anpassungen konkurrieren mit anderen Modernisierungswünschen. Herausforderung: beides unter einen Hut bekommen. Vielleicht lässt sich Barrierefreiheit „mitverkaufen“ als Teil einer allgemeinen Renovierung (z.B. „wenn wir schon neuen Boden legen, dann rutschfest und mit Leitstreifen“).
Technische Infrastruktur: Im Altbau fehlen evtl. Leerrohre, ausreichende Stromversorgung für Automatiktüren etc. Müsste nachgerüstet werden. Hier im Umbau clever sein: funkgesteuerte Systeme nutzen wo Verkabelung schwer ist (z.B. Funktaster für Türantrieb).
Akzeptanz: Die Belegschaft ist an die alte Kantine gewöhnt; jede Änderung ruft Meinungen hervor. Wenn Umbau einige Bereiche anders strukturiert (z.B. weniger Sitzplätze um Platz für Rollstuhlflächen zu schaffen), könnte Unmut kommen. Daher Changemanagement: früh kommunizieren, warum Umbau, welche Verbesserungen für alle. Evtl. Musterflächen zeigen („Schaut, neuer Stuhl ist bequemer für alle“). Meist werden Verbesserungen letztlich geschätzt, aber initiale Zurückhaltung muss adressiert werden.
Interimslösungen: Während Umbau oder falls baulich nicht perfekt lösbar, Interimslösungen vorsehen. Beispiel: Wenn behindertengerechtes WC erst in 1 Jahr gebaut werden kann, bis dahin zumindest eine Notfallregelung (z.B. dass ein nahegelegenes barrierefreies WC im Nachbargebäude mit Schlüssel zugänglich ist). Oder provisorische Rampen (es gibt modulare Rampensysteme, die aufgestellt werden können).
Priorisierung: Falls Budget nicht reicht, alles auf einmal zu machen, priorisieren: z.B. erst Zugänglichkeit (Rampe/Aufzug), dann Sanitär, dann Feinschliff (Beschilderung, Akustik). Jeder Schritt bringt schon Verbesserung.
Fördermittel: Prüfen, ob es öffentliche Förderungen gibt. Für Barrierefreiheit im Bestand gibt’s teils Zuschüsse (KfW-Förderprogramme, Integrationsamt wenn konkreter Mitarbeiter betroffen, etc.). Das kann helfen, Umbauten zu finanzieren.
Usability-Tests: Nach dem Umbau sollte man mit den betroffenen Mitarbeitern/Gästen begehen: Sind die Änderungen gelungen, fehlen noch Kleinigkeiten? Oft fallen real erst im Betrieb manche Dinge auf (z.B. Tür schließt zu schnell für Rollatornutzer). Man muss bereit sein, nachzusteuern (Türschließer langsamer stellen etc.). Kontinuierliches Feedback einholen.
In Summe ist Umbau zwar schwieriger als Neubau, aber lohnend: Ein altmodischer, unzugänglicher Kantinenraum kann in einen modernen, inklusiven Treffpunkt verwandelt werden. Man sollte deutlich machen, dass Umbau eine Investition in Zukunftsfähigkeit ist – die Firma zeigt sich innovativ und menschenorientiert. Trotz technischer und finanzieller Hürden sind die gesellschaftlichen Trends so, dass man am Umbau kaum vorbei kommt, will man nicht dauerhaft Leute ausschließen.
Laufender Betrieb
Selbst wenn baulich und technisch alles eingerichtet ist, muss Barrierefreiheit im täglichen Betrieb erhalten und gelebt werden. Hier gibt es Herausforderungen in puncto Instandhaltung, kontinuierliche Anpassung und organisatorische Maßnahmen.
Worauf im laufenden Betrieb zu achten ist:
Wartung der Einrichtungen: Alle Hilfsmittel nützen nichts, wenn sie außer Funktion sind. Z.B. automatische Türöffner – bei Defekt sofort reparieren, nicht monate lang manuell offenkeilen (unsicher). Notrufe in WCs – regelmäßig testen, ob Signal ankommt. Beleuchtung – ausgefallene Lampen sofort ersetzen, gerade die, die Kontraste erzeugen. Induktionsschleife – prüfen, ob sie aktiv ist, Mitarbeiter vielleicht monatlich mit Testhörer checken. Es empfiehlt sich ein Wartungsplan speziell für barrierefreie Einrichtungen. Facility Management kann z.B. Checklisten integrieren: „Taktile Markierungen noch fest? Leitstreifen nicht abgenutzt?“ usw.
Reinigung und Ordnung: Putzkräfte und Mitarbeitende müssen sensibilisiert sein, z.B. Leitsysteme dürfen nicht zugestellt werden (kein Wischmopp-Eimer auf dem Leitstreifen stehen lassen). Boden trocken halten – nach dem Wischen Schilder „Achtung Rutschgefahr“ aufstellen, aber dann wiederum, diese Schilder können selbst Hindernis für Blinde sein. Besser: Rand absperren statt mitten im Weg Schild. Oder schnell trocknende Verfahren verwenden. Möbelrückstellung: Nach Stoßzeiten Stühle wieder an Tisch rücken (wie erwähnt für Sehbehinderte wichtig).
Kontinuierliche Schulung: Personalwechsel erfordert nachschulen. Auch neue Azubis etc. gleich mit dem Barrierefreiheitsgedanken vertraut machen. Evtl. jährliche kurze Refresh-Meetings.
Feedbackkultur: Einen Mechanismus schaffen, dass behinderte Kollegen (oder generell alle) Barrieren melden können. Z.B. ein einfaches Meldeformular: „Mir ist aufgefallen, der Seifenspender ist zu hoch“ – sowas sollte willkommen sein. Dann im FM-Team beraten und wenn berechtigt, ändern. Dazu gehört auch, offene Ohren haben: Wenn ein Mitarbeiter neu erkrankt/behindert wird, fragen was er braucht. Manchmal ändert sich Bedarf – z.B. plötzlicher Rollstuhlfahrer in Abteilung, aber Thekenhöhe fix – vielleicht spontan höhenverstellbaren Tisch nachrüsten als Sonderlösung.
Flexibilität bei Veranstaltungen: Wenn in der Kantine Veranstaltungen (Feiern, Versammlungen) stattfinden und man kurzfristig umbaut (Bühne, Biertischgarnituren etc.), die Barrierefreiheit temporär sicherstellen: z.B. Podest zugänglich machen (Rampe an Bühne), Bestuhlung für Rollis frei lassen. Das muss im Veranstaltungsmanagement mitbedacht werden.
Kommunikation: Stetig informieren, z.B. neue barrierefreie Angebote (vielleicht hat man später eine App eingeführt – alle darüber informieren, in leichter Sprache damit die Info auch alle erreicht).
Evaluation: Regelmäßig evaluieren, ob die Maßnahmen wirken. Evtl. mal einen „gebannten“ Check durch einen externen Experten oder durch Kollegen mit Behinderung, um zu sehen ob etwas übersehen wurde.
Kultur der Achtsamkeit: Im Betrieb sollte es Normalität sein, dass man sich gegenseitig hilft. Kollegen können ja z.B. auch einem Blinden mit dem Tablett helfen. Diese Kultur kann man fördern (z.B. in Diversity-Schulungen oder Aushängen). So wird Druck vom Personal genommen und die Inklusion wird gemeinschaftlich getragen.
Umgang mit neuen Technologien: Der Betrieb entwickelt sich weiter – neue Kassensysteme, neue Kaffeemaschine mit Touchdisplay usw. – hier müssen ständige Folgeabschätzungen gemacht werden: Ist das neue Ding barrierefrei? Wenn nein, kann man was modifizieren oder Alternative? Z.B. wenn neuer Kaffeevollautomat Touch-only, dann wenigstens einen Standard-Kaffee auf Knopfdruck im Angebot lassen für jemanden, der mit Touch nicht klarkommt.
Notfallszenarien: Die Pläne (Evakuierung etc.) müssen geprobt werden. Im laufenden Betrieb sind Feueralarme immer der Lackmustest: Kommt der Rollifahrer raus, wie? Übung mit Sicherheitsbeauftragten durchführen, inkl. behinderter Mitarbeiter, um Lücken festzustellen.
Evolution der Normen: Es kommen neue Erkenntnisse – z.B. EN 17210 könnte künftig strengere Regeln definieren. Im Betrieb sollte man Neuerungen beobachten und, soweit möglich, adaptieren, auch wenn Bestandsschutz gilt. Quasi freiwillig verbessern, um zeitgemäß zu bleiben.
Ein kleines Beispiel aus dem Alltag: Man hat alles toll geplant, aber im Winter stellt jemand einen Heizlüfter auf, weil es zieht – dieser macht Lärm, stört Hörbehinderte. Lösung im Betrieb: Problem erkennen (Kollege beschwert sich), dann Facility Management dichtet Türe besser ab, so dass Heizlüfter weg kann. Das zeigt: Betrieb erfordert Feinjustierung.
Barrierefreiheit ist ein Prozess, kein Zustand. Ständig muss nachjustiert und umsorgt werden, damit es nicht zurückfällt (eine defekte Rampe ist letztlich wieder eine Barriere). Mit Engagement und einem gelebten Inklusionsgedanken lässt sich aber auch im Alltag viel improvisieren, sollte mal etwas ausfallen – wenn alle an einem Strang ziehen, wird stets eine Lösung gesucht, anstatt Betroffene im Regen stehen zu lassen.