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Sachbezugswert als Mindest-Ausgabepreis in der Betriebsgastronomie:

Facility Management: Betriebsgastronomie » Strategie » Soziale Leistung » Sachbezugswert

Notwendigkeit der automatischen Preisanpassung

Notwendigkeit der automatischen Preisanpassung

Der Sachbezugswert ist ein gesetzlich festgelegter Betrag, der als Mindest-Ausgabepreis für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten in der Betriebsgastronomie gilt. Da dieser Wert jährlich durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angepasst wird, müssen Unternehmen sicherstellen, dass der Mindestpreis für Mahlzeiten stets dem aktuellen Sachbezugswert entspricht. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Nachteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmende mit sich bringen. Da der Sachbezugswert als Mindest-Ausgabepreis gilt, müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Betriebsgastronomie diesen Betrag mindestens einnimmt. Die beste Möglichkeit, dies rechtssicher und effizient zu gestalten, ist eine Betriebsvereinbarung zur automatischen Preisanpassung. Für Arbeitgeber bedeutet dies weniger Verwaltungsaufwand, steuerliche Sicherheit und eine planbare Kostenstruktur. Für Arbeitnehmende sorgt es für Transparenz und eine faire Preisgestaltung. Unternehmen mit Betriebsgastronomie sollten eine automatische Anpassung zum Sachbezugswert in ihre Betriebsvereinbarung aufnehmen, um die jährliche Anpassung ohne zusätzliche Abstimmungen sicherzustellen.

Gesetzliche Grundlagen des Sachbezugswerts in der Betriebsgastronomie

Sachbezugswerts

Der Sachbezugswert wird in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) geregelt und jährlich auf Basis der Verbraucherpreisentwicklung angepasst.

Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben

  • Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass der Eigenanteil der Arbeitnehmenden mindestens dem jeweils geltenden Sachbezugswert entspricht.

  • Liegt der Preis unterhalb des Sachbezugswerts, gilt die Differenz als geldwerter Vorteil und ist steuer- sowie sozialversicherungspflichtig.

  • Die Werte werden jährlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und treten am 1. Januar des jeweiligen Jahres in Kraft.

Auswirkungen bei Nichteinhaltung des Mindestpreises

  • Arbeitgeber tragen die steuerliche Mehrbelastung, wenn sie den Preis nicht anpassen.

  • Arbeitnehmende müssen höhere Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn der Sachbezugswert nicht korrekt angesetzt wird.

  • Eine rechtzeitige Preisanpassung stellt sicher, dass keine unnötigen Steuer- und Sozialversicherungskosten anfallen.

Automatische Preisanpassung durch eine Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung zur automatischen Preisanpassung der Kantinenpreise stellt sicher, dass der Mindest-Ausgabepreis stets dem aktuellen Sachbezugswert entspricht. Dies vermeidet jährliche Diskussionen und sorgt für eine rechtssichere und effiziente Umsetzung.

Vorteile einer automatischen Anpassung

Vorteil

Auswirkung

Rechtssicherheit

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ohne jährliche Neuberechnung

Planbarkeit

Arbeitgeber und Arbeitnehmende wissen frühzeitig, wie sich die Preise entwickeln

Reduzierung des

Keine jährlichen Verhandlungen oder

Verwaltungsaufwands

Abstimmungen erforderlich

Vermeidung steuerlicher

Kein Risiko einer fehlerhaften Versteuerung

Nachteile

geldwerten Vorteils

Inhalt der Betriebsvereinbarung

  • Mindest-Ausgabepreis: Die Kantinenpreise werden jährlich automatisch an den aktuellen Sachbezugswert angepasst.

  • Zeitpunkt der Anpassung: Die Preisanpassung erfolgt zum 1. Januar jedes Jahres.

  • Informationspflicht: Arbeitnehmende werden rechtzeitig über die neuen Preise informiert.

  • Flexibilität für Unternehmen: Falls der Arbeitgeber zusätzliche Subventionen leisten möchte, kann dies in der Vereinbarung geregelt werden.

Arbeitgeberperspektive: Kostenmanagement und Steuerliche Optimierung

  • Weniger Verwaltungsaufwand durch automatische Anpassung statt jährlicher Diskussionen.

  • Steuerliche Sicherheit, da die Einhaltung der Sachbezugswerte gewährleistet ist.

  • Planbare Kostenstruktur, indem klare Regeln für die Preisgestaltung existieren.

Szenario

Auswirkung auf den Arbeitgeber

Preisanpassung an den neuen Sachbezugswert

Kein steuerlicher Mehraufwand, Planbarkeit für die Betriebsgastronomie

Verzicht auf Anpassung (Mahlzeiten unter dem Sachbezugswert)

Erhöhte Steuer- und Sozialversicherungspflichten für den Arbeitgeber

Höhere Subvention durch das Unternehmen

Mehrkosten für das Unternehmen, aber attraktive Zusatzleistung für Mitarbeitende

Arbeitnehmendenperspektive: Finanzielle Auswirkungen

  • Keine steuerlichen Mehrbelastungen, wenn der Preis genau dem Sachbezugswert entspricht.

  • Planbare Kosten für Mahlzeiten, da Preisanpassungen vorhersehbar sind.

  • Mögliche Mehrkosten, falls der Kantinenpreis durch die Sachbezugswert-Anpassung steigt.

Jahr

Sachbezugswert Mittagessen

Bisheriger Preis

Neuer Mindestpreis

Mehrkosten pro Mahlzeit

2024

3,80 €

3,50 €

3,80 €

+0,30 €

2025

4,00 €

4,00 €

4,00 €

4,00 €

Steuerliche Vorteile für Arbeitnehmende in der Betriebsgastronomie

Arbeitnehmende profitieren steuerlich, wenn der Preis mindestens dem Sachbezugswert entspricht, da dann keine zusätzliche Versteuerung des geldwerten Vorteils erfolgt.

Direkte Preisanpassung

  • Automatische Anpassung an den neuen Sachbezugswert

  • Keine zusätzlichen Steuer- oder Sozialversicherungsbelastungen

  • Höhere Kosten für Arbeitnehmende

Subventionierung durch den Arbeitgeber

  • Keine Mehrkosten für Arbeitnehmende

  • Steuerliche Vorteile durch Pauschalbesteuerung (§ 40 Abs. 2 EStG)

  • Höhere Betriebsausgaben

Alternative: Essenszuschüsse statt Betriebskantine

  • Höhere Flexibilität für Arbeitnehmende (Essen außerhalb der Kantine möglich)

  • Arbeitgeber kann steuerlich optimierte Zuschüsse gewähren

  • Höherer administrativer Aufwand