Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Upselling in der Betriebsgastronomie: Mehrwert schaffen

Facility Management: Betriebsgastronomie » Strategie » Betriebsgastronomie neu denken » Upselling

Strategien zur Umsatzoptimierung unter Berücksichtigung von Mitbestimmung, Externenpreisen und Angebotsdifferenzierung

Upselling ist in der Betriebsgastronomie ein bewährtes Mittel zur wirtschaftlichen Stärkung, zur Produktdiversifizierung und zur gezielten Gaststeuerung. In zunehmend differenzierten Betriebsmodellen – mit internen Mitarbeitenden, Fremdfirmen, Besuchenden und Externen – stellt sich jedoch die Frage nach einer fairen, sozialverträglichen und rechtlich zulässigen Preisgestaltung, besonders bei hochwertigeren Angeboten wie Barista-Kaffees, Premium-Menüs oder nachhaltigen Zusatzoptionen. Preisunterschiede zwischen internen Beschäftigten und externen Gästen, Zuschläge für Spezialitäten sowie Upselling-Elemente müssen nicht nur betriebswirtschaftlich sinnvoll, sondern auch mitbestimmt, kommuniziert und dokumentiert sein. Betriebsräte und Mitarbeitendenvertretungen haben hier Mitspracherechte, insbesondere wenn Sozialstandards, Zuschussregelungen oder Preisstabilität betroffen sind.

Upselling und differenzierte Preise sind in der Betriebsgastronomie möglich und sinnvoll – wenn sie transparent, mitbestimmt und sozial gerecht gestaltet werden. Die Kombination aus wirtschaftlicher Optimierung und partizipativer Einbindung schafft Akzeptanz und Qualität.

Was ist Upselling – und wo beginnt differenzierte Preisgestaltung?

  • Optionale Aufwertung eines Produkts (z. B. Extra Beilage, hochwertigere Zutat)

  • Kombination mehrerer Artikel zu einem Menü mit höherem Durchschnittsbon

  • Zusatzangebote (z. B. Dessert, Getränk, Upgrade)

Differenzierte Preisgestaltung:

  • Preisunterschiede je Nutzergruppe: intern / extern / Fremdfirma

  • Kategoriebasierte Preisstaffelung: Standardmenü / Premiumgericht / Biooption

  • Zuschläge für Spezialitäten: z. B. Siebträger-Barista-Kaffee statt Filterkaffee

Die Kombination beider Ansätze erfordert klare Rahmenbedingungen.

Preisunterschiede zwischen Mitarbeitenden, Fremdfirmen und Gästen - Praxisübliche Differenzierung

  • Mitarbeitende erhalten subventionierte Preise, da Teil der betrieblichen Sozialleistung

  • Fremdfirmen (z. B. Reinigung, Sicherheit, Handwerker) zahlen Kostendeckungspreise

  • Externe Besuchende (z. B. Gäste, Kunden) zahlen marktübliche Preise oder Aufschläge

Rechtliche Voraussetzungen

  • § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG – Mitbestimmung bei Sozialeinrichtungen (z. B. Kantine)

  • Betriebsrat muss bei Preisstruktur, Bezuschussung und Differenzierung einbezogen werden

  • Kein versteckter Preisauftrieb für Mitarbeitende durch Aufwertungspflicht

  • Preistransparenz auch für externe Nutzergruppen

Umsetzung in der Praxis

  • Kassensysteme mit Nutzerkennung: automatischer Preis nach Status

  • Besucherregistrierung koppelt Preis automatisch an Buchungsstatus

  • Ausgabe von QR-Codes, temporären Ausweisen oder Gästekarten mit Preisgruppe

Angebotsdifferenzierung und Upselling durch Spezialprodukte - Barista-Stationen und Spezialgetränke

  • Separater Kaffeeverkauf mit Siebträger- oder Vollautomatenqualität

  • Höherer Wareneinsatz, Arbeitsaufwand, Energieverbrauch → gerechtfertigter Preisaufschlag

  • Optionale Integration in Subventionsmodell oder Eigenzahlung

Premium- und Nachhaltigkeitsgerichte

  • Bioqualität, Regionalität, Klimamenüs, besondere Herkunftsprodukte

  • Sichtbare Kennzeichnung und Preisdifferenzierung möglich

  • Integration in ESG-Strategie oder Umweltprogramm

Upselling-fähige Ergänzungen

  • Salattoppings, Extra-Proteine, hochwertige Beilagen

  • Kleine Desserts, Gebäck, Smoothies, Snacks

  • Optionale Preisaufschläge oder Kombipreise im Menü

Mitbestimmung und Betriebsvereinbarung - Verhandlungspunkte mit Betriebsrat

  • Definition der Preisgruppen und Kriterien

  • Festlegung maximaler Aufpreise pro Produktkategorie

  • Sicherstellung eines qualitativ und quantitativ sozialverträglichen Basisangebots

  • Behandlung von Sonderfällen (z. B. Schwerbehinderte, Azubis, Teilzeit)

  • Protokollierung der Preisstruktur in einer Betriebsvereinbarung

Inhalte typischer Betriebsvereinbarungen:

  • Zuschussregelung und Aufteilung (Arbeitgeber / Gast)

  • Umgang mit Preiserhöhungen und Inflationsanpassungen

  • Einführung neuer Angebotsgruppen (z. B. Spezialitätenstation, Markenartikel)

  • Informationspflichten und Evaluation (z. B. einmal jährlich)

Digitale Umsetzung und Kontrolle:

  • Systemseitige Verknüpfung von Personalnummer, Status und Preis

  • Dokumentation in Kassensystem, Zeiterfassung oder Kantinen-App

  • Monitoring für Audit, Compliance und Umweltbericht

Erfolgsfaktoren für Akzeptanz und Wirtschaftlichkeit

  • Frühzeitige Einbindung des Betriebsrats und ggf. Schwerbehindertenvertretung

  • Transparente Kommunikation über Preise, Zuschüsse, Zusatznutzen

  • Klare Menüstruktur mit sichtbar unterschiedlicher Produktqualität

  • Erprobung von Sonderaktionen (z. B. Aktionswochen, Gastfreundschaftstage)

  • Zugänglichkeit für alle Gästegruppen bei gleichzeitiger Wirtschaftlichkeit

Differenzierte Preisgestaltung und Upselling werden sich in der Betriebsgastronomie weiterentwickeln – gesteuert durch digitale Kassensysteme, personalisierte Apps, automatische Zuschussberechnungen und Nachhaltigkeitsmodule. Die Betriebsvereinbarung wird dabei zum strategischen Rahmen, der Wirtschaftlichkeit und soziale Verantwortung ausbalanciert. Für Facility Manager und Gastronomieverantwortliche bedeutet dies: Upselling ja – aber nur mit Betriebsrat, Systemintegration und Fingerspitzengefühl.