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Getränkeausgabesysteme

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Getränkeausgabesysteme und Wasserspender, Gasversorgung, LPG-Raucherbereich

In modernen Industriegebäuden sind diverse Getränke- und Wasserbereitstellungssysteme etabliert, um Mitarbeitern Erfrischungen und Trinkwasser bereitzustellen. Dazu gehören fest installierte Getränkeschankanlagen (z. B. Bier- oder Limonadentanks), hygienegeregelte Wasserspender (leitungsgebunden oder mit Wasserkanistern), sowie CO₂- oder Stickstoff-Versorgungen (Druckgasflaschen oder stationäre Tanks) für kohlensäurehaltige Getränke. Hinzu kommen LPG-betriebene Rauch- und Grillanlagen (z. B. in Kantinen oder Werkstätten). Der Betreiber dieser Systeme trägt die umfassende Verantwortung für den sicheren und hygienischen Betrieb. Dies umfasst sowohl den ordnungsgemäßen, bestimmungsgemäßen Gebrauch als auch die regelmäßige Wartung und Reinigung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Ein verantwortungsvoller Anlagenbetrieb erfordert die konsequente Umsetzung gesetzlicher Vorgaben (BetrSichV, DGUV-Regeln, DIN-Normen) sowie systematische Überwachung. Regelmäßige Prüfungen, Schulungen und Dokumentation sorgen dafür, dass Gefahren früh erkannt und Hygiene gewährleistet werden. Nur durch kontinuierliche Überwachung und Verbesserung der Abläufe lassen sich Unfälle, Kontaminationen und Störfälle vermeiden. Ein gut etabliertes Sicherheits- und Hygienemanagement stellt langfristig die Funktionstüchtigkeit und Verlässlichkeit der Anlagen sicher.

Regulatorischer und normativer Rahmen

Für Getränke- und Wasseranlagen in Deutschland gelten insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die DGUV Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“). Spezifisch für Schankanlagen sind die DGUV Regel 110‑007 „Verwendung von Getränkeschankanlagen“ sowie frühere GUV-Richtlinien (bisher BGR/GUV-R 228). Hygienische Anforderungen ergeben sich außerdem aus der Trinkwasserverordnung und lebensmittelrechtlichen Vorschriften. Wichtige technische Normen sind die DIN 6650er-Serie (Teile 6, 8, 9, 11) für Reinigung, Desinfektion und Anforderungen an Wasserspender, DIN 18866 für Kaltwasserschankanlagen sowie EN 1717 für Rückflussschutz. Auch allgemeine Regelwerke wie TRGS 510 (Lagerung von Druckgasflaschen) und ggf. TRF für Flüssiggasinstallationen sind zu beachten. Diese Rechtsgrundlagen und Normen definieren den Stand der Technik und bilden die Grundlage für Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenplanung.

Verantwortlichkeiten, Rollen und Kompetenzen

Der Betreiber (in der Regel der Gebäudeeigentümer oder -nutzer als Arbeitgeber) ist für die Sicherheit verantwortlich. Er benennt fachkundige oder befähigte Personen (z. B. Techniker, Meister oder externe Sachverständige) zur Prüfung und Wartung der Anlagen. Kritische Tätigkeiten (z. B. Arbeiten an Druckgasflaschen oder elektrischen Komponenten) dürfen nur von entsprechend qualifiziertem Personal ausgeführt werden. Sicherheitsfachkräfte und gegebenenfalls der Betriebsarzt sind in den Abstimmungsprozess einzubinden. Alle Mitarbeiter, die mit den Systemen umgehen (Betreiber- oder Reinigungspersonal), müssen mit schriftlichen Betriebsanweisungen ausgestattet und in sicherem Umgang geschult werden (Unterweisungen). Werden Fremdfirmen (Installateure, Sanitär- oder Hygiene-Dienstleister) eingesetzt, hat der Betreiber deren Qualifikation zu prüfen und sie über projektspezifische Sicherheitsvorgaben zu informieren.

Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung

Gemäß ArbSchG und BetrSichV muss der Betreiber alle relevanten Gefährdungen ermitteln und bewerten. Typische Risiken sind das Austreten von CO₂ (Erstickungs- und Kältegrenze), Sauerstoffverdrängung, Druckabfall in Leitungen, elektrische Gefahren, heiße Oberflächen (Grill, Heißwasser) sowie mikrobiologische Kontamination (Legionellen, Schimmel). Die Gefährdungsbeurteilung legt erforderliche Schutzmaßnahmen fest (z. B. CO₂-Detektoren, Rückschlagventile, Absperrkleinheiten). Basierend darauf werden Betriebsanweisungen erstellt und Unterweisungen durchgeführt. Schulungsinhalte umfassen z. B. den sachgerechten Flaschenwechsel (Ventiltechnik, Prüfschritte), Verhalten bei Gasalarm oder Leckage, ordnungsgemäße Reinigungsabläufe und Hygienemaßnahmen. Alle Anweisungen und durchgeführten Unterweisungen sind zu dokumentieren und bedarfsgerecht zu wiederholen.

Sichere Nutzung und Betriebsanforderungen

Anlagen dürfen nur entsprechend der Herstelleranleitungen genutzt werden. Komponenten wie Ventile, Druckminderer, Schläuche und Dichtungen sind vor jedem Einsatz auf Unversehrtheit zu prüfen. Beim Flaschenwechsel von Druckgasflaschen (CO₂, N₂) ist das Ventil kurz zu öffnen, um evtl. Restdruck abzulassen, bevor die Flasche vollständig entnommen wird. Elektrische Teile (Pumpen, Kühlschränke, Heizelemente) müssen den geltenden Normen entsprechen und sind gegen Berühren zu sichern. Offen laufende Laufräder oder Heizstäbe sind mit Schutzgittern zu versehen. Nach Stillstandzeiten sind die Anlagen vor erneuter Inbetriebnahme auf Dichtheit und Funktion zu überprüfen. Notfallabsperren (Gas-Hauptventile, Trenntransformatoren) müssen gekennzeichnet und erreichbar sein, damit bei Störungen schnell reagiert werden kann.

Räume, CO₂-Sicherheit und Gaswarnung

Aufstell- und Lageräume für Druckgasflaschen oder Kompressoren müssen gut belüftet sein. Da CO₂ schwerer als Luft ist, kann es sich in bodennahen Bereichen ansammeln. Daher sind in geschlossenen bzw. teilweise geschlossenen Räumen Gaswarnsysteme nach DIN 6653-2 zu installieren. Üblicherweise wird ein Voralarm bei ~1,5 Vol.% CO₂ und ein Hauptalarm bei 3 Vol.% ausgelöst. Sensoren werden ca. 30 cm über dem Boden angebracht. Bei Alarmen muss automatisch eine Lüftung einsetzbar sein oder die Gaszufuhr abgeschaltet werden. Gaswarnanzeigen und -schilder (z. B. „Gefahr Kohlendioxid“) müssen gut sichtbar sein. Elektrische Installationen in diesen Räumen sollten möglichst explosionsgeschützt sein. Mitarbeiter sind über Alarmmaßnahmen zu informieren (Raum verlassen, Fenster öffnen, Notdienst rufen).

Hygiene, Reinigung und Desinfektion – Allgemein

Ein hygienisch einwandfreier Betrieb aller Anlagen ist zwingend. Alle Getränkekontaktflächen (Leitungen, Ventile, Zapf-, Brüh- und Wasserelemente) müssen planmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Reinigungsintervalle richten sich nach DIN 6650-11 und Herstellerangaben: Beispielsweise sind Bierleitungen mindestens wöchentlich zu reinigen und Spenderhähne täglich zu säubern. Zugelassene Reinigungs- und Desinfektionsmittel (lebensmittel- bzw. trinkwassergeeignet) sind nach Gebrauchsanweisung einzusetzen. Bei der Anwendung sind geeignete Schutzausrüstungen (Handschuhe, Schutzbrille) zu tragen. Alle Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten sowie die Ergebnisse (z. B. Sichtkontrollen, Spülzeiten) sind zu protokollieren. Nach längeren Stillständen sollte ein Hygienecheck (z. B. mikrobiologische Wasserprobe) erfolgen, bevor die Anlage wieder genutzt wird.

Leitungsgebundene Wasserspender (471.83)

An Wasser- oder Trinkwasserspender, der an die Trinkwasserversorgung angeschlossen ist, sind die Vorschriften der Trinkwasserverordnung zu erfüllen. Ein Rückflussverhinderer nach DIN EN 1717 muss installiert sein, um Verunreinigungen aus dem Spendernetz abzuhalten. Die Installation erfolgt durch zertifizierte Fachkräfte. Um eine hohe Wasserqualität sicherzustellen, sind Maßnahmen wie tägliches Spülen bei Nichtnutzung, Temperaturüberwachung (Kaltwasser ≤25 °C) und regelmäßige Desinfektion der Leitungen zu beachten. Periodische Wasserproben (mikrobiologisch) dienen der Kontrolle. Alle relevanten Bauteile müssen lebensmitteltauglich sein. Eine farbliche Kennzeichnung (blau für kalt, rot für warm) und Hinweise am Gerät erhöhen die Übersichtlichkeit.

Freistehende Wasserspender (471.84)

Nicht-leitungsgebundene Wasserspender mit austauschbaren Wasserbehältern erfordern besondere Hygiene. Verwendet werden dürfen nur zugelassene Trinkwasserbehälter und nur mit einwandfreiem Trinkwasser. Beim Flaschenwechsel ist auf Sauberkeit zu achten: Die Flaschenöffnung darf nicht verunreinigt werden. Externe Berührungspunkte (Spendergehäuse, Auslaufhähne) sollten täglich gereinigt werden. Eine wöchentliche Desinfektion der internen Leitungen ist empfehlenswert. Stehendes Wasser ist zu vermeiden – also nachts oder am Wochenende gründlich spülen. Die Qualität des Nachschubwassers ist sicherzustellen (z. B. sichere Lagerung von Ersatzflaschen, Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung).

Getränkesysteme für Nicht-Wasser-Getränke (471.85)

Getränke-Systeme für nicht-wasserbasierte Getränke (z. B. Bier, Wein, Limonaden mit Sirup) unterliegen sowohl Arbeitsschutz- als auch Lebensmittelhygienebestimmungen. Solche Anlagen enthalten oft CO₂- oder Stickstoffdruckanlagen zur Karbonisierung bzw. Schaumbildung. Die Komponenten müssen für den jeweiligen Getränketyp ausgelegt und lebensmittelsicher sein. Kühlsysteme, Zapf-, Brüh- und Mischventile sind nach jedem Einsatz gründlich zu reinigen. Konzentrate, Sirupe und alkoholische Grundstoffe sind entsprechend ihrer eigenen Vorschriften gelagert und vor Verunreinigung geschützt aufzubewahren. Es sollte sichergestellt sein, dass nur hygienisch einwandfreie Zusätze (Sirupe, Aromen) verwendet werden, um Kontamination der Getränke zu verhindern.

Gasflaschen für Getränkesysteme (471.82)

Druckgasflaschen (z. B. CO₂, N₂, Mischgase) für Getränkesysteme sind besonders zu handhaben. Sie müssen stets senkrecht und gesichert aufgestellt werden (z. B. Kettenbefestigung). Druckminderer mit integriertem Sicherheitsventil sind vorgeschrieben. Die Lagerung und der Wechselbereich für Flaschen sind nach TRGS 510 anzuordnen: ausreichend belüftete Räume, keine Hitzequellen in der Nähe, keine Flaschen in Fluchtwegen. Jedes Lagerfach oder jede Ecke mit Flaschenbedarf ist mit dem Warnschild „Achtung: Gasflaschen“ zu versehen. Vor dem Anschließen ist der Prüftermin der Flasche zu prüfen (Kennzeichnung mindestens alle 10 Jahre). Das Anschließen und Wechseln darf nur nach einer Betriebsanweisung erfolgen (z. B. vom Hersteller vorgegebene Checkliste).

Stationäre Druckbehälter (471.80)

Stationäre Druckbehälter (z. B. CO₂-Vorratsbehälter) gelten als überwachungsbedürftige Anlagen nach BetrSichV. Vor der Inbetriebnahme muss eine benannte Überwachungsstelle (z. B. TÜV) den Tank abnehmen und prüfen. Die Druckbehälter sind mit Sicherheitsventilen und Druckmessern auszustatten. Wiederkehrende Prüfungen (z. B. alle 5 Jahre) durch befähigte Personen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen dokumentiert werden. Der Betreiber muss dabei die Prüfbefunde aufbewahren und die Prüfintervalle selbst festlegen (Gesetzliche Mindestfristen und mögliche strengere Herstellervorgaben sind zu beachten). Rohrleitungen zu den Druckbehältern gehören zur Anlage und sind mit zu prüfen.

Prüfungen – Anlassbezogen und Wiederkehrend

Prüfungen sind nach BetrSichV § 14 in folgenden Fällen erforderlich: vor der erstmaligen Inbetriebnahme nach Aufbau oder Änderung (Sicherheitsabnahme), nach außergewöhnlichen Ereignissen (Unfall, Überschwemmung, längere Stilllegung) sowie in regelmäßigen Abständen. Anlagenkomponenten wie Druckgasleitungen, Druckbehälter, elektrische Bauteile und Wasserinstallationen sind je nach Gefährdungsbeurteilung in festgelegten Intervallen zu prüfen (z. B. jährlich, alle 2 Jahre oder 5 Jahre). Die genaue Frist ist aus der Gefährdungsbeurteilung abzuleiten. Prüfungen dürfen nur von befähigten Personen durchgeführt werden. Alle Prüfergebnisse sind zu erfassen: Prüfprotokolle, Prüffristen und Unterschriften sind zu dokumentieren. Vor Inbetriebnahme nach Reparaturen sind Funktions- und Dichtheitsprüfungen durchzuführen.

LPG-betriebene Räucheranlagen (471.91)

LPG-betriebene Räucher- oder Grilleinrichtungen unterliegen zusätzlichen Vorschriften. Die Gasinstallation (Flaschen, Druckregler, Leitungen) darf nur von zertifizierten Fachleuten (Gasinstallateure) errichtet und gewartet werden. Vor jedem Betriebsbeginn ist eine Dichtheitsprüfung der Gasanlage durchzuführen. Es müssen Gasabsperreinrichtungen vorhanden sein (z. B. Hauptventil nahe der Flasche). In Innenräumen sind auf ausreichende Abluft oder CO-Melder zu achten. Brenner und Schläuche müssen regelmäßig auf Sauberkeit überprüft werden (Verschmutzung oder Insekten können Gaszufuhr beeinträchtigen). Brandbekämpfungsausrüstung (Feuerlöscher) muss griffbereit sein, und Personal ist im Umgang damit zu schulen. Entzündungsquellen sind fernzuhalten und vorgeschriebene Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien sind einzuhalten.

LPG-Fired Smoking Installations (471.91)

LPG-powered smoking or grilling units are subject to additional regulations. The gas installation (cylinders, pressure regulators, piping) must be installed and serviced only by certified professionals (gas fitters). Before each season of use, a leak test of the gas system must be conducted. Gas shut-off devices must be present (e.g. a main valve near the cylinder). For indoor use, adequate exhaust ventilation or CO detectors are required. Burners and hoses must be regularly checked for cleanliness (dirt or insects could impair gas flow). Firefighting equipment (fire extinguisher) must be readily available, and staff must be trained in its use. Sources of ignition must be kept away, and mandated safety distances from combustibles must be maintained.

Dokumentation, Aufzeichnungen und Rückverfolgbarkeit

Alle sicherheits- und hygiene-relevanten Vorgänge sind zu dokumentieren. Dies beinhaltet Prüfberichte und -plaketten (für Druckbehälter, Leitungen, elektrische Anlagen), Wartungs- und Reinigungsprotokolle, Schulungsnachweise sowie Herstellerdokumentationen (Betriebsanleitungen, Wartungshandbücher). Empfehlenswert ist ein Betriebsbuch (z. B. nach DIN 6650) für Getränkesysteme. Bauteile und Leitungen sollten gekennzeichnet sein (z. B. CO₂-Leitung, Kaltwasserleitung). Einzelne Geräte (Zylinder, Tanks) tragen Prüfnummern und Herstellerplaketten, um die Rückverfolgbarkeit zu sichern. Für flüssige Grundstoffe (Sirupe, Alkohole) ist eine Chargenverwaltung notwendig. Meldungen über Störfälle oder Abweichungen sind festzuhalten und nachzuverfolgen, um Verbesserungen vornehmen zu können.

Documentation, Recordkeeping & Traceability

All safety and hygiene-related actions must be documented. This includes inspection reports and labels (for pressure vessels, pipelines, electrical systems), maintenance and cleaning logs, training records, and manufacturer documentation (operating manuals, maintenance guides). An equipment logbook (e.g. according to DIN 6650) for beverage systems is recommended. Components and piping should be labeled (e.g. CO₂ line, cold water line). Individual devices (cylinders, tanks) carry inspection numbers and manufacturer plates to ensure traceability. For liquid ingredients (syrups, alcohols), batch tracking is necessary. Reports of malfunctions or deviations must be recorded and followed up to enable corrective improvements.

Fremdfirmensteuerung und Kompetenzmanagement

Bei Beauftragung externer Firmen (Elektro-, Sanitär- oder Reinigungsfachbetriebe) ist ihre Fachkunde zu prüfen. Wartungsverträge sollten Qualifikationsnachweise (z. B. TÜV-Zertifikate, Meisterbriefe) beinhalten. Vor Beginn der Arbeiten sind die Fremdfirmen sicherheitsunterwiesen und die Gefährdungen der Anlage zu erläutern. Schnittstellen und Zuständigkeiten (beim Auftraggeber und Auftragnehmer) sind klar zu regeln. Während der Arbeiten müssen Baustellen- und Hygieneregeln beachtet werden (z. B. saubere Arbeitskleidung im Lebensmittelbereich). Nach Abschluss ist eine Abnahme mit Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen durchzuführen. Regelmäßige Audits der Fremdfirma (oder standardisierte Checklisten) stellen sicher, dass Wartungs- und Reinigungsarbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden.

Contractor Control & Competence Management

When external companies (electrical, plumbing, or cleaning specialists) are engaged, their expertise must be verified. Maintenance contracts should require proof of qualifications (e.g. TÜV certificates, master craftsman qualifications). Before work begins, contractors must receive safety briefings and be informed of the system hazards. Interfaces and responsibilities (between client and contractor) should be clearly defined. During work, site and hygiene rules must be observed (e.g. clean work clothes in food areas). Upon completion, the work performed must be accepted and documented. Regular audits of the contractor (or standardized checklists) ensure that maintenance and cleaning tasks are carried out properly.

Kennzahlen, Überwachung und kontinuierliche Verbesserung

Zur Qualitätssicherung sollten passende Kennzahlen (KPIs) definiert werden. Beispiele sind Anzahl von Störfällen oder Lecks, mikrobiologische Messergebnisse im Wasser, Einhaltungsquoten von Wartungsintervallen sowie durchgeführte Schulungen. Diese Kennzahlen sind regelmäßig auszuwerten (z. B. bei Management-Reviews). Außerdem sollen Inspektionen und Audits (intern oder durch externe Prüforganisationen) durchgeführt werden. Fehleranalysen (z. B. nach Vorfällen) und Nutzer-Feedback (z. B. aus Kantinen) geben Hinweise auf Verbesserungen. Ein systematisches Fehlermanagement (Erfassung von Mängeln und deren Beseitigung) hilft, Sicherheits- und Hygienestandards ständig zu erhöhen. Ziel ist ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess: Erkenntnisse fließen zurück in die Gefährdungsbeurteilung und in die Anpassung von Arbeitsanweisungen.

Beispielhafte Betriebspläne

Beispielhafte Betriebspläne

Aktivität

Häufigkeit

Verantwortlich

Sichtkontrolle auf Undichtigkeiten an CO₂-Anlagen

wöchentlich

Anlagenbetreuer/in

Reinigung von Zapfanlagen, Hähnen und Ausgussbereichen

täglich / wöchentlich

Hygienefachkraft

Prüfung von Druckgasflaschen (Sichtkontrolle, Prüftermin)

bei Lieferung bzw. alle 10 Jahre

Einkauf / externe Prüfstelle

Funktionstest der Gaswarnanlage

monatlich

Techniker/in oder Wartungsdienst

Kontrolle der Reinigungs- und Wartungsprotokolle

jährlich

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Unterweisung neuer Mitarbeiter/innen

bei Einstellung + jährlich

Sicherheitsbeauftragte/r

Kommunikation, Kennzeichnung und Anwenderinformation

Alle relevanten Gefahrenbereiche und Sicherheitshinweise sind deutlich zu kennzeichnen. Gasflaschenlager und CO₂-Anlagen sind mit Warnschildern („Achtung: Gas“, „Gefahr Kohlendioxid“) auszustatten. Leitungen (z. B. für Kaltwasser, Warmwasser, CO₂) sollten farblich codiert und beschriftet sein. An Zapfstellen und Geräten sind Hinweise (z. B. „Nur kohlensäurefreies Wasser entnehmen“) anzubringen. Betriebsanleitungen, Sicherheitsdatenblätter und Checklisten müssen den Anwendern zugänglich gemacht werden. Die Nutzer (z. B. Kantinenpersonal) erhalten Informationsblätter oder Unterweisungen zu Betrieb und Wartung (z. B. Spülprozeduren, Verhaltensregeln bei Gasgeruch oder Alarm). Deutliche Symbol- und Textschilder (z. B. „Kein offenes Feuer“, „Rückflussverhinderer montiert“) unterstützen die sichere Nutzung und Vermeidung von Fehlern.