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Gewerbliche Küchen

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Gewerbliche Küchen

Gewerbliche Küchen

Gewerbliche Küchen in Restaurants, Kantinen, Krankenhäusern und der Betriebsgastronomie unterliegen aufgrund ihres direkten Einflusses auf die öffentliche Gesundheit, den Arbeitsschutz und die Hygiene strengsten Vorgaben. Die Nachweisdokumente, die im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene gefordert werden, dienen dem Schutz der Gäste und Mitarbeitenden. Facility‑Manager und Leiter der Betriebsgastronimie tragen die Verantwortung, Gesundheits‑ und Hygienenachweise zu führen, regelmäßig zu aktualisieren und bei Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachung vorzulegen.

Die Dokumentationspflichten für gewerbliche Küchen kombinieren individuelle Gesundheits‑ und Schulungsnachweise mit systematischen Lebensmittelsicherheitskonzepten. Gesundheitszeugnisse, Bescheinigungen über Belehrungen und die zugehörigen Dokumentationen nach dem Infektionsschutzgesetz gewährleisten, dass Mitarbeitende keine Infektionsgefahr darstellen und ihre Pflichten kennen. HACCP‑Aufzeichnungen sowie der Nachweis von Fachkenntnissen und eines funktionierenden HACCP‑Systems erfüllen die europäischen und nationalen Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit und Hygiene. Für Facility Manager und Leiter der Betriebsgastronomie ist die ordnungsgemäße und aktuelle Dokumentation entscheidend, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, das Vertrauen der Gäste zu stärken und den sicheren, nachhaltigen Betrieb der Küchen zu gewährleisten.

Bescheinigung nach § 43 Absatz 1 IfSG (Gesundheitszeugnis)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/Typ

Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 IfSG (früher Gesundheitszeugnis)

Zweck & Umfang

Bestätigung, dass Beschäftigte, die Lebensmittel verarbeiten, keine übertragbaren Krankheiten besitzen.

Rechtsgrundlagen

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Schlüsselelemente

Bestätigung einer ärztlichen Untersuchung
Nachweis der Symptomfreiheit bezüglich meldepflichtiger Infektionen
Ausstellungsdatum und Gültigkeit
Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde

Verantwortliche

Gesundheitsamt oder beauftragte Ärztinnen und Ärzte

Praktische Hinweise

Vor Arbeitsbeginn obligatorisch; bei Kontrollen vorzulegen; das Original ist im Betrieb aufzubewahren.

Bescheinigung der ärztlichen Belehrung

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/Typ

Bescheinigung der ärztlichen Belehrung

Zweck & Umfang

Bestätigt, dass Beschäftigte über Lebensmittelhygiene, Infektionsrisiken und Meldepflichten unterrichtet wurden.

Rechtsgrundlagen

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Schlüsselelemente

Nachweis der Belehrungssitzung

Unterrichtsinhalte (Hygiene, Krankheitssymptome, Mitteilungspflichten)

Unterschriften der Belehrenden und der teilnehmenden Mitarbeitenden

Datum der Schulung

Verantwortliche

Gesundheitsamt oder beauftragte Dozenten

Praktische Hinweise

Bei Neueinstellungen erforderlich und alle zwei Jahre zu wiederholen; Nachweise sind im Betrieb zu archivieren.

Erläuterung: Neben dem Gesundheitszeugnis müssen Mitarbeitende im Umgang mit Lebensmitteln eine Belehrung gemäß IfSG absolvieren. Diese Schulung vermittelt die Pflichten zur Meldung von Krankheitssymptomen, Hygieneregeln und Verhaltensweisen bei Infektionsverdacht. Facility‑Manager haben die Pflicht, die Teilnahme zu überwachen, die Nachweise aufzubewahren und rechtzeitig Folgeschulungen zu veranlassen.

Dokumentation der Belehrung gemäß § 43 IfSG

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/Typ

Dokumentation der Hygienebelehrung (§ 43 IfSG)

Zweck & Umfang

Schriftlicher Nachweis, dass das Personal vom Arbeitgeber gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) über Hygiene- und Meldepflichten belehrt wurde.

Rechtsgrundlagen

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Schlüsselelemente

Datum und Inhalte der Belehrung
Liste der anwesenden Mitarbeitenden mit Unterschrift
Unterschrift des Belehrenden
Bestätigung der Mitarbeitenden über das Verständnis der Belehrungsinhalte

Verantwortliche

Unternehmer / Arbeitgeber

Praktische Hinweise

Muss jährlich aktualisiert, im Betrieb aufbewahrt und der Aufsichtsbehörde bei Kontrollen vorgelegt werden.

Erläuterung: Das IfSG verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigte regelmäßig über Infektionsrisiken und hygienisches Verhalten zu informieren und dies zu dokumentieren. Die Dokumentation dient als Nachweis gegenüber der Behörde und ist Teil des Eigenkontrollsystems. Facility‑Manager müssen sicherstellen, dass Belehrungen mindestens alle zwei Jahre stattfinden, dass neue Mitarbeitende zeitnah belehrt werden und dass das Protokoll jederzeit verfügbar ist.

HACCP‑Aufzeichnungen (Hazard Analysis and Critical Control Points)

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/Typ

HACCP-Dokumentation und Aufzeichnungen

Zweck & Umfang

Nachweis, dass Gefahrenanalysen durchgeführt und kritische Kontrollpunkte entlang der Prozesskette identifiziert und überwacht werden.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

Schlüsselelemente

Gefahrenanalyse für alle Prozessschritte
Festlegung kritischer Kontrollpunkte (z. B. Garen, Abkühlen, Lagerung)
Festlegung von Grenzwerten und Überwachungsmethoden
Dokumentierte Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen
Verifikationsmaßnahmen und interne Audits
Verfahren zur Aufzeichnung und Archivierung aller Mess- und Kontrollwerte

Verantwortliche

Lebensmittelunternehmer (Betreiber der Küche)

Praktische Hinweise

Kernbestandteil von Lebensmittel-Audits; Aufzeichnungen müssen detailliert, aktuell und jederzeit für die Behördenprüfung verfügbar sein.

Erläuterung: Nach Art. 5 der Verordnung (EG) 852/2004 müssen Lebensmittelunternehmer dauerhafte Verfahren auf der Grundlage der HACCP‑Grundsätze einführen, aufrechterhalten und dokumentieren. Dazu gehören die Identifikation potenzieller Gefahren, die Festlegung und Überwachung kritischer Kontrollpunkte, definierte Grenzwerte, Korrektur‑ und Verifikationsmaßnahmen sowie eine angemessene Dokumentation. Facility‑Manager müssen dafür sorgen, dass diese Aufzeichnungen nachvollziehbar geführt werden, regelmäßig überprüft und während der vorgeschriebenen Fristen aufbewahrt werden. Sie dienen als Beweis für die Einhaltung der Lebensmittelsicherheitsvorschriften.

Nachweis der Fachkenntnisse in Lebensmittelhygiene

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/Typ

Nachweis der Fachkenntnisse in Lebensmittelhygiene

Zweck & Umfang

Belegt, dass verantwortliche Mitarbeitende (z. B. Küchenleitung) über eine formale Ausbildung oder Schulung in Lebensmittelhygiene verfügen.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) § 4

Schlüsselelemente

Teilnahmebescheinigungen von Hygiene-Seminaren oder Lehrgängen
Qualifikationsstufe (Grund- oder Fortgeschrittenen-Schulung)
Datum und Institution, die den Lehrgang durchgeführt hat
Gültigkeitsdauer und Auffrischungsintervalle

Verantwortliche

Anerkannte Fortbildungsanbieter (z. B. Industrie- und Handelskammern, Fachschulen)

Praktische Hinweise

Insbesondere für Führungskräfte und Hygienebeauftragte erforderlich; Facility Manager müssen Gültigkeit und Aktualität der Nachweise prüfen und Mitarbeitende rechtzeitig zur Fortbildung anmelden.

Erläuterung: § 4 LMHV verlangt, dass leicht verderbliche Lebensmittel nur von Personen hergestellt oder behandelt werden dürfen, die über entsprechende Fachkenntnisse verfügen. Diese Fachkenntnisse sind auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen. Schulungen vermitteln Themen wie Eigenschaften und Zusammensetzung von Lebensmitteln, betriebliche Eigenkontrollen, Reinigung und Desinfektion sowie Krisenmanagement. Facility‑Manager müssen sicherstellen, dass das Führungspersonal und die Küchenleitung über entsprechende Qualifikationen verfügen und die Unterlagen jederzeit einsehbar sind.

Feld

Inhalt

Dokumenttitel/Typ

Nachweis des HACCP-Systems

Zweck & Umfang

Belegt, dass in der Küche ein umfassendes und wirksam angewandtes HACCP-System existiert und kontinuierlich verbessert wird.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Schlüsselelemente

HACCP-Handbuch mit Prozessbeschreibungen und Zuständigkeiten
Regelmäßige Risikoanalysen und Gefahrenbewertungen
Dokumentation der Umsetzung und Wirksamkeit von Korrekturmaßnahmen
Protokolle aus internen Audits und Management Reviews
Nachweise über Schulungen und kontinuierliche Verbesserung

Verantwortliche

Lebensmittelunternehmer / Facility Manager

Praktische Hinweise

Diese übergeordneten Nachweise ergänzen die täglichen HACCP-Protokolle und zeigen den Behörden, dass das System nicht nur existiert, sondern gelebt wird. Regelmäßige Aktualisierung und Anpassung an Betriebsänderungen sind erforderlich.

Erläuterung: Während HACCP‑Aufzeichnungen den täglichen Betrieb dokumentieren, zeigt der Nachweis des HACCP‑Systems, dass das Unternehmen die Grundsätze strukturell verankert hat. Dies umfasst ein systematisches Handbuch, dokumentierte Managementprozesse, regelmäßige Bewertung der Wirksamkeit und fortlaufende Verbesserung. Facility‑Manager müssen sicherstellen, dass alle Prozesse revisionssicher dokumentiert, regelmäßig überprüft und bei Veränderungen des Betriebs angepasst werden. Diese Nachweise bilden die Grundlage für Zertifizierungen und Behördenaudits.