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Planungsablauf für Küche und Küchentechnik

DIE PLANUNG UND AUSSTATTUNG EINER KÜCHENANLAGE IST EIN KOMPLEXER PROZESS, DER EINE SORGFÄLTIGE ÜBERLEGUNG ERFORDERT

DIE PLANUNG UND AUSSTATTUNG EINER KÜCHENANLAGE IST EIN KOMPLEXER PROZESS, DER EINE SORGFÄLTIGE ÜBERLEGUNG ERFORDERT

Die erfolgreiche Küchenplanung basiert auf einer gründlichen Analyse der Anforderungen und Bedürfnisse. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachleuten stellt sicher, dass eine Küchenanlage entsteht, die den hohen Anforderungen des modernen Caterings entspricht. Eine gut geplante und ausgestattete Küchenanlage schafft nicht nur eine effiziente Arbeitsumgebung, sondern verbessert auch die Qualität und Sicherheit der Lebensmittel.

Planungsablauf der Betriebsgastronomie in Anlehnung an die HOAI

Konzeption der Betriebsgastronomie

Strategien für effiziente kulinarische Räume

Strategien für effiziente kulinarische Räume

Planungsprozess für Küche und Küchentechnologie

Die Gestaltung der Betriebsgastronomie ermöglicht die Bearbeitung einer Prognosestudie mit dem erforderlichen Detailgrad und fachspezifischen Fokus in den Phasen I und II der HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung). Das Verpflegungssegment erfordert ein umfangreiches Anforderungsportfolio wegen der hohen Schnittstellenintensität. Mitarbeiter aus verschiedenen Fachbereichen wie Geschäftsführung, leitende Küchenmitarbeiter, technische Leitung, Arbeitssicherheitsbeauftragte, Hygienebeauftragte und Controller müssen von Beginn an beteiligt sein, um alle Perspektiven und Restriktionen in Betracht zu ziehen.

In der Strategieentwicklung arbeiten die beteiligten Führungsmitarbeiter gemeinsam an ihrer Vision eines neuen modernen Versorgungsbereiches und dokumentieren sie. Eine frühe, ganzheitliche Betrachtung, die auch abteilungsübergreifende Perspektiven einbezieht, liefert wertvollen Input und verhindert unzureichende Konzepterstellung. Dies fördert auch die Motivation, da die Mitarbeiter so eine Verbindung zu ihrem neuen Verpflegungsbereich aufbauen können.

Diese ganzheitliche Herangehensweise hilft, oft aufwendige und kostspielige Änderungen im späteren Planungsverlauf zu vermeiden, indem unberücksichtigte Faktoren berücksichtigt werden. Es können Anknüpfungspunkte für die Erstellung der Verpflegungskonzeption gefunden werden.

Das Ziel dieser Planungsphasen ist es, die neue Verpflegungskonzeption universell zu verabschieden, weitere Planungsschritte zu konkretisieren und die Freigabe der technischen Anlagenplanung zu ermöglichen. Selbst nach Abschluss der Planungsgrundlage sollten die beteiligten Mitarbeiter weiterhin beteiligt sein, um erforderliche Änderungen in Struktur und Prozessorganisation zu besprechen.

HOAI: Stellenwert der Speisen- und Getränkeversorgung

Unser Planungsprozess stützt sich auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Obwohl die Speisen- und Getränkeversorgung in unseren Projekten wichtig sind, behandelt die HOAI diese Punkte nicht ausreichend. Daher beginnen wir vor der Planung mit einer umfassenden Prognose- oder Machbarkeitsstudie und einer individuellen Verpflegungskonzeption. Diese Schritte sind in Phase 1 nach HOAI integriert und bilden die Basis für alle nachfolgenden Projektphasen.

Die HOAI bestimmt die zeitliche Reihenfolge der Planungsdienste und berücksichtigt die Interessen von Auftraggebern und Auftragnehmern. Die Dienstleistungen sind in neun Phasen unterteilt, wobei die küchentechnische Ausstattung die Basis für die berechenbaren Kosten und das Honorar bildet.

Die HOAI definiert auch die Bedingungen, unter denen die Planungsdienste erbracht werden. Honorare leiten sich aus monetären Mindest- und Höchstsätzen ab. Die für die Planung relevanten Paragrafen beschreiben Qualität und Umfang der Leistungen. Ein besonders bedeutsamer Paragraph ist §73 HOAI, der die Planung der küchentechnischen Ausstattung regelt.

Allerdings gibt es kontroverse Diskussionen darüber, ob das Abrechnungssystem der HOAI sinnvoll und praktikabel ist. Leider weichen Bauherren oder deren Vertreter immer wieder von den HOAI-Vorschriften ab und vergeben freihändig. In solchen Fällen sollte vor Angeboten gewarnt werden, die zunächst "kostenfrei" erscheinen, aber später teuer werden, weil die Planer die Interessen des Bauherrn nicht ausreichend beachten.

Es ist unerlässlich, dass der Fachplaner während des gesamten Projekts eng mit dem Kunden und den ausführenden Unternehmen zusammenarbeitet, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind und dass das Projekt im vorgesehenen Zeitrahmen und Budget abgeschlossen wird.

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung

Leistungsphase 1 beinhaltet die Vorplanung. In dieser Phase werden die Rahmenbedingungen des Bauvorhabens geklärt, der Standort analysiert und eine Machbarkeitsstudie erstellt. Die Vorplanung bildet die Grundlage für die Entscheidung, ob das Projekt fortgesetzt wird oder nicht.

In der Betriebsgastronomie können beispielsweise folgende Aufgaben enthalten sein:

  • Analyse des Standorts und der Marktlage

  • Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen

  • Erstellung einer Konzeptstudie

  • Erarbeitung von Nutzungs- und Funktionskonzepten

  • Schätzung der Kosten und Erstellung einer ersten Kostenschätzung

  • Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen für die weitere Projektentwicklung

Leistungsphase 2: Vorplanung

Die Vorplanung, mit einem Verrechnungssatz von 11%, umfasst die wesentlichen Schritte zur Lösung einer Planungsaufgabe, wobei eine Analyse der Grundlagen das Fundament bildet. Sie schließt die Kalkulation der wichtigsten Systeme und Anlagenteile ein und bezieht sich auf die Auslegung der einzelnen technischen Systeme, wie die Größe einer Spülmaschine oder Lüftungsanlage. Es werden auch alternative Lösungsmöglichkeiten geprüft, wobei alle Anforderungen und ihre Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden. Ein Funktionsschema für die einzelnen Funktionsbereiche gehört zu diesem Projektschritt. Dabei erläutert man die wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen sowie den Waren- und Materialfluss. Nach dem Abschluss der Vorplanung erfolgt eine erste grobe Kostenschätzung, und die Ergebnisse werden den Entscheidern oder der obersten Leitung (dem Bauherrn) präsentiert.

Bei der Vorplanung einer Betriebsgastronomie achtet man auf die geltenden gesetzlichen Vorschriften und Hygieneanforderungen und berücksichtigt auch die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit des Projekts.

Leistungsphase 3: Entwurfsplanung

Die endgültige Lösung der Planungsaufgabe wird nach der Vorplanung erstellt. Alle fachspezifischen Anforderungen und integrierten Fachplanungen fließen in den vollständigen Entwurf ein, der mit einem Verrechnungssatz von 15% berechnet wird. Das Planungskonzept umfasst zeichnerische Darstellungen der Arbeitsbereiche und -abläufe und enthält technische Details zu Elektrotechnik, Heizung, Lüftung, Sanitär und Statik. Zusätzlich wird eine Kostenschätzung angepasst, um das Gesamtbild des Projekts zu vervollständigen.

Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung

Während der Genehmigungsplanung (6%) beschaffen wir die erforderlichen Genehmigungen für den Bauantrag.

Das umfasst die Erstellung von Unterlagen für Ämter und Behörden, einschließlich des Amtes für Verbraucherschutz, des Amtes für Arbeitsschutz, der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaft.

Wir planen auch Termine für Präsentationen und Vorstellungen der Planung, um die notwendigen Genehmigungen zu erhalten.

Leistungsphase 5: Ausführungsplanung

Nach Abschluss der Genehmigungsphase beginnt die Ausführungsplanung, die mit einem Verrechnungssatz von 18 Prozent berechnet wird.

Diese Phase umfasst detaillierte technische Zeichnungen mit allen Einbauteilen, die mit Positionsnummern markiert sind. Sie sind in einer Technik-Legende nachvollziehbar, um Angaben zur Haustechnik zu ermöglichen. Zudem bieten wir 3-D-Ansichten von Funktionsbereichen des Objekts an. Wir erstellen Installations-, Schlitz- und Durchbruchpläne und besprechen sie mit den zuständigen Fachingenieuren. Informationen wie Anschlussarten, Anschlusswerte, Wärmeabgaben und ähnliches stellen wir in einer übersichtlichen Excel-Tabelle dar. Zum Abschluss übergeben wir eine präzisierte Kostenberechnung.

Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe

Ein Fachplaner, der Bauleistungen für eine Betriebsgastronomie vergibt, erstellt zuerst eine gründliche Planung, die die Anforderungen und Bedürfnisse des Kunden berücksichtigt. Zu diesen gehören die Klärung von Faktoren wie Raumgröße, Sitzplatzanzahl, benötigte Küchengeräte und spezifische technische Ausbaubedingungen.

Auf Grundlage dieser Anforderungen formuliert der Fachplaner eine Ausschreibung, in der die technischen Vorgaben und Leistungsbeschreibungen für die verschiedenen Gewerke festgehalten sind. Diese Ausschreibung wird an Bauunternehmen geschickt, die an dem Projekt interessiert sind.

Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe

Ein Fachplaner spielt bei der Vergabe von Bauleistungen für eine Betriebsgastronomie eine zentrale Rolle. Er überwacht den gesamten Planungs- und Ausführungsprozess und ist auch für die Vergabe von Bauleistungen verantwortlich.

Der Fachplaner beginnt mit der Analyse der Anforderungen an die Betriebsgastronomie, um zu gewährleisten, dass alle gewünschten Merkmale und Funktionen des Gebäudes berücksichtigt werden. Anschließend erstellt er die Ausschreibungsunterlagen, die sowohl die Beschreibung der benötigten Leistungen als auch die technischen Bedingungen enthalten.

Während der Bewerbungsphase beurteilt der Fachplaner die eingereichten Angebote und legt dem Auftraggeber seine Empfehlungen für die besten Optionen vor. Nach der Vergabe der Bauleistungen überwacht er den Arbeitsfortschritt und sorgt dafür, dass alles den technischen Spezifikationen und dem Zeitplan entspricht.

Zum Abschluss überprüft der Fachplaner die Rechnungen des ausführenden Unternehmens, um sicherzustellen, dass alle erbrachten Leistungen korrekt abgerechnet sind.

In seiner Gesamtfunktion trägt der Fachplaner wesentlich dazu bei, dass das Projekt erfolgreich umgesetzt wird und die Erwartungen des Auftraggebers erfüllt sind.

Leistungsphase 8: Objekltüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation

Erfolgreiche Rechnungsprüfung - Aufgaben im Rahmen der Abnahmebegehung. Die Erstellung der Anträge für behördliche Abnahmen und die Teilnahme an der Abnahmebegehung sind verpflichtend. Der Auftragnehmer stellt die Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle nach erbrachter Leistung zusammen, und der Fachplaner prüft sie, bevor sie dem Auftraggeber zugestellt werden.

Der Fachplaner überwacht die Beseitigung von Mängeln.

Die Kostenfeststellung spielt auch eine wichtige Rolle beim Abgleich zur Kostenberechnung sowie die Kontrolle durch Überprüfung der Leistungsabrechnung des Bauausführenden Unternehmens im Vergleich zu den Vertragspreisen.

Leistungsphase 9: Objektbetreuung

Beratung bei Gewährleistungsansprüchen. Als Fachplaner bieten wir unserem Auftraggeber eine umfassende Beratung bei Gewährleistungsansprüchen gegenüber der ausführenden Firma. Wir dokumentieren das Gesamtergebnis (Verrechnungssatz 3%) und achten auf die Terminierung der Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen. Wir überwachen die Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen auftreten, und wirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen mit. Diese Aufgaben sind wichtige Faktoren unserer Arbeit.