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Speiseräume in betrieblichen Dokumenten

Facility Management: Betriebsgastronomie » Betrieb » Dokumente » Speiseräume

Speiseräume

Speiseräume

Speisesäle in Deutschland – ob als Kantine, Versammlungsraum oder gemeinschaftlicher Pausenraum – unterliegen einem Netz aus Bau-, Sicherheits- und Hygienevorschriften. Facility Manager müssen sicherstellen, dass jeder Raum der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) entspricht. Diese Gesetze verlangen dokumentierte Sitz-/Fluchtpläne, Brandschutzanweisungen, Hygiene- und Reinigungspläne, Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrstoffkontrollen, technische Wartungsprotokolle und Schädlingsbekämpfungsberichte.

Effektives Facility Management in deutschen Kantinen erfordert ein umfassendes Portfolio an Dokumenten zu Sicherheit, Hygiene, Arbeitsschutz und technischer Instandhaltung. Der Sitz- und Rettungswegeplan bildet die räumliche Grundlage für Belegung und Evakuierung, während die Brandschutzordnung Brandschutzbestimmungen in umsetzbare Anweisungen umsetzt und dokumentierte Schulungen vorschreibt. Ein Hygiene- und Reinigungsplan stellt sicher, dass Reinigungs-, Desinfektions-, Wasserqualitäts- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen systematisch und überprüfbar sind, ergänzt durch Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrstoffkataster und technische Wartungsprotokolle. Aufzeichnungen zu RLT-Systemen belegen die Einhaltung von Hygieneinspektionen und tragen zur Aufrechterhaltung der Luftqualität bei, während die Dokumentation des Schädlingsmonitorings die Normen der DIN 10523 umsetzt. Die Gestaltungsdokumentation für Pausenräume überprüft die Einhaltung der ASR-Anforderungen an Größe und Ausstattung, und Schulungsunterlagen belegen, dass das Personal über Brandschutz- und Hygienepflichten informiert ist. Die Pflege und regelmäßige Aktualisierung dieser Dokumente ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch von zentraler Bedeutung für das Wohlbefinden der Nutzer und einen reibungslosen Betrieb der Einrichtung.

Sitz‑ und Rettungswegeplan

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Inhalt

Dokumentationen

Sitz‑ und Rettungswegeplan (Seating & Escape‑Route Plan)

Zweck & Geltung

Darstellung aller Sitzplätze, Verkehrswege und Fluchtwege in einem Speiseraum; dient als verbindliche Grundlage für Versammlungsräume, Kantinen und Versorgungsbereiche

Relevante Normen/Regeln

VStättVO (§ 32 fordert, dass die genehmigte Sitz‑ und Rettungswegeplanung nicht überschritten werden darf und am Haupteingang aushängt); ASR A2.3 und DIN ISO 23601 für Flucht‑ und Rettungswege; ArbStättV § 4; HBauO (Landesbauordnung)

Schlüsselelemente

Grundriss mit Möblierung, Ein‑ und Ausgängen, Fluchtwegen und Notausgängen; Rettungsweglängen und -breiten; Sammelstellen; maximale Personenanzahl; Nutzung des Raums (z. B. Versammlungsstätte, Pausenraum)

Verantwortlich

Architekt/Fachplaner erstellt; Betreiber/Fachkraft für Arbeitssicherheit hält aktuell; Prüftermine mit Baubehörde und Feuerwehr

Praktische Nutzung

Aushang am Eingang; Vorlage für Behördenabnahmen; Grundlage für Evakuierungsübungen und Belegungsplanung; digitale Verteilung bei großen Versammlungsstätten

Erläuterung

Der Sitz- und Fluchtwegeplan ist das zentrale Dokument für jeden Speisesaal, der als Versammlungsstätte gilt. Die VStättVO schreibt vor, dass der genehmigte Sitz-/Fluchtwegplan in der Nähe des Haupteingangs ausgehängt werden muss und die zulässige Anzahl an Sitzplätzen nicht überschritten werden darf. Die Gebäudebetreiber müssen sicherstellen, dass alle Ausgänge, Fluchtwege, Rettungseinrichtungen und die maximale Belegung korrekt dargestellt sind. Änderungen der Raumaufteilung oder -nutzung erfordern eine Aktualisierung und erneute Genehmigung. Bei großen Veranstaltungsorten können den Veranstaltern digitale Versionen des Plans zur Verfügung gestellt werden. Der Plan wird bei Baugenehmigungen, wiederkehrenden Prüfungen durch die Brandschutzbehörden sowie bei Evakuierungsübungen und der Veranstaltungsplanung verwendet.

Brandschutzordnung nach DIN 14096

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Inhalt

Dokumentationen

Brandschutzordnung (Fire‑Safety Ordinance) – Teile A/B/C

Zweck & Geltung

Regelung des vorbeugenden Brandschutzes, der Brandvermeidung und des Verhaltens im Brandfall; dient allen Nutzer*innen des Gebäudes

Relevante Normen/Regeln

DIN 14096 (Teile A–C); HBauO/Landesbauordnungen; ArbSchG § 12 (Unterweisungspflicht); DGUV Information 205‑001

Schlüsselelemente

Teil A: Aushang mit Verhalten im Brandfall (Alarmierung, Flucht, Löschversuche); Teil B: organisatorische Maßnahmen und Zuständigkeiten für Mitarbeitende ohne besondere Brandschutzaufgaben; Teil C: Anweisungen für Personen mit speziellen Aufgaben (Brandschutzbeauftragter, Evakuierungshelfer); regelmäßige Prüfungen und Aktualisierung

Verantwortlich

Brandschutzbeauftragter oder Sachkundige*r erstellt; Arbeitgeber genehmigt; Facility Manager veranlasst Unterweisungen und Aktualisierung

Praktische Nutzung

Teil A ist an gut sichtbaren Stellen (Eingänge, Flure, Treppenhäuser) auszuhängen; Mitarbeitende müssen jährlich unterwiesen werden und Schulungen dokumentiert; Teil C unterstützt interne Feuerwehrübungen

Erläuterung

Die Brandschutzverordnung setzt gesetzliche Brandschutzanforderungen in standortspezifische Anweisungen um. DIN 14096 gliedert sie in drei Teile. Teil A ist ein übersichtliches Plakat mit Alarmnummern, Fluchtwegen und Sammelplätzen; es ist in der Nähe von Eingängen und Verkehrsflächen auszuhängen. Teil B enthält organisatorische Maßnahmen und Anweisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, während Teil C auf Personen mit besonderen Aufgaben (Brandschutzbeauftragte, Evakuierungsleiter) zugeschnitten ist. Die Verordnung ist verbindlich; alle Mitarbeiter müssen jährlich geschult und die Schulung dokumentiert werden. Facility Manager müssen das Dokument mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person überprüfen lassen, es bei baulichen oder organisatorischen Änderungen aktualisieren und sicherstellen, dass alle Mitarbeiter über den Inhalt informiert sind. Die Nichteinhaltung der Brandschutzverordnung kann zu Bußgeldern oder dem Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Hygiene‑ und Reinigungsplan

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Inhalt

Dokumentationen

Hygiene‑ und Reinigungsplan; Desinfektionsplan; HACCP‑Dokumentation

Zweck & Geltung

Sicherstellung hygienischer Bedingungen in Speiseräumen, Küchen und angrenzenden Bereichen; Vermeidung mikrobieller Kontamination und Lebensmittelinfektionen

Relevante Normen/Regeln

EU‑Verordnung 852/2004 (Lebensmittelhygiene); DIN 10516 (Reinigungs‑ und Desinfektionsplan), DIN 10510 – 10512 (Gaststättenküche); TrinkwV (Trinkwasserverordnung); IfSG (Infektionsschutzgesetz); Lebensmittelhygiene‑Verordnung (LMHV); HACCP‑Leitlinien

Schlüsselelemente

schriftliche Listen mit: Reinigungs‑/Desinfektionsobjekten (Oberflächen, Geräte, Tische, Wasserzapfanlagen), Intervallen und Verfahren; Auswahl zugelassener Reinigungs‑/Desinfektionsmittel und Konzentrationen; Verantwortliche Personen; Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen; Lagerungsvorschriften (getrennte Aufbewahrung chemischer Produkte); HACCP‑Gefahrenanalyse; Maßnahmen bei Abweichungen (z. B. Sperrung von Flächen)

Verantwortlich

Facility Manager/Hygienebeauftragte*r erstellt und überwacht; Reinigungsdienst führt aus; Lebensmittelaufsicht kontrolliert

Praktische Nutzung

Plan wird bei Gesundheitsbehörden vorgelegt; Grundlage für Mitarbeiterunterweisung; Nachweis während internen Audits und Zertifizierungen (IFS, BRC); dient zur Koordination zwischen Reinigungspersonal und Küchenbetrieb

Erläuterung

Hygiene- und Reinigungspläne sind für Speisesäle und Küchen vorgeschrieben. Laut der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene legen solche Pläne fest , was wann, wie, mit welchem Mittel und von wem gereinigt/desinfiziert wird . Oberflächen und Geräte müssen nach Gebrauch desinfiziert werden; Böden werden täglich gereinigt; und die Wirksamkeit der Reinigungsmittel muss nachgewiesen sein. Die Schädlingsbekämpfung ist in den Hygieneplan integriert und muss von zertifizierten Unternehmen durchgeführt werden, mit wöchentlichen Kontrollen und Dokumentation. Wasserspender und Getränkegeräte fallen unter die Trinkwasserverordnung: Sie müssen zweimal jährlich gewartet und überprüft werden, wobei vierteljährliche mikrobiologische Tests empfohlen werden; die Ergebnisse sind zu dokumentieren. Hygienepläne integrieren auch das HACCP-System, identifizieren kritische Kontrollpunkte im Umgang mit Lebensmitteln und legen Korrekturmaßnahmen fest. Eine ordnungsgemäße Dokumentation gewährleistet die Rückverfolgbarkeit und wird regelmäßig von Gesundheitsbehörden oder Auditoren überprüft.

Gefährdungsbeurteilung

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Inhalt

Dokumentationen

Gefährdungsbeurteilung für Speiseräume und Kantinen

Zweck & Geltung

Systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen (arbeits‑, gesundheits‑ und sicherheitsrelevant) sowie Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen

Relevante Normen/Regeln

ArbSchG §§ 5–6 (Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation); BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung); DGUV Regel 110‑001 (Arbeiten in Gaststätten) – verlangt eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten; GefStoffV (Gefahrstoffverordnung); TRGS 500/525

Schlüsselelemente

Erfassung von Gefahren (Brandrisiko, Stolper‑ und Rutschgefahr, ergonomische Belastungen, Lärm/Temperatur, Kontakt mit Reinigungs‑ oder Desinfektionsmitteln, Allergene); Bewertung des Risikos; Ableitung von Schutzmaßnahmen (rutschhemmende Böden, Lüftung, ergonomische Mobiliar, PSA); Festlegung von verantwortlichen Personen; Festlegung von Prüf‑ und Revisionszyklen; Dokumentation der Ergebnisse

Verantwortlich

Arbeitgeber/Fachkraft für Arbeitssicherheit führt durch; Sicherheitsingenieur und Betriebsarzt unterstützen; Beschäftigte werden einbezogen

Praktische Nutzung

Grundlage für Betriebsanweisungen, Unterweisungen und Anschaffung geeigneter Schutzmittel; regelmäßige Aktualisierung (mindestens jährlich oder bei Änderungen); Vorlage für Aufsichtsbehörden

Erläuterung

Nach dem ArbSchG müssen Arbeitgeber für alle Arbeitsplätze Gefährdungsbeurteilungen durchführen und dokumentieren. Die DGUV Regel „ Arbeiten in Gaststätten“ besagt, dass Gefährdungsbeurteilungen unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten von sachkundigen Personen durchgeführt und dokumentiert werden müssen . Die Beurteilung umfasst Gefährdungen wie Feuer, Lärm, Ergonomie, Belastung mit Reinigungsmitteln, Allergene und psychische Belastungen. Auf Grundlage der Ergebnisse legt der Betriebsleiter Schutzmaßnahmen fest, wie z. B. rutschfeste Böden, mechanische Hilfsmittel zum Heben schwerer Lasten, geeignete Belüftung und Schulungen. Die Gefährdungsbeurteilung muss bei der Einführung neuer Geräte, Prozessänderungen oder Unfällen aktualisiert werden und ist Grundlage für Betriebsanweisungen und Mitarbeiterunterweisungen.

Gefahrstoffverzeichnis und Betriebsanweisungen

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Inhalt

Dokumentationen

Gefahrstoffverzeichnis (Register of Hazardous Substances); Betriebsanweisung für Gefahrstoffe

Zweck & Geltung

Übersicht über alle im Speiseraum eingesetzten Gefahrstoffe (Reinigungs‑/Desinfektionsmittel, Gase, Fette) und Anweisungen zu deren sicheren Verwendung; Schutz der Beschäftigten vor chemischen Gefahren

Relevante Normen/Regeln

GefStoffV §§ 6–14; TRGS 555 (Betriebsanweisungen); DGUV Regel 110‑001 (Gefahrstoffregister und Unterweisung); CLP‑Verordnung (EG) 1272/2008; REACH‑Verordnung

Schlüsselelemente

Liste aller Gefahrstoffe mit Handelsnamen, chemischer Bezeichnung, Gefährdungs‑/H‑S‑Sätze, Sicherheitsdatenblättern, Lagermengen und Aufbewahrungsort; Betriebsanweisungen mit Angaben zu Verwendung, Dosierung, Schutzmaßnahmen, PSA, Erste‑Hilfe‑Maßnahmen; Kennzeichnung gemäß GHS; Notfallkontakte; Entsorgungsanweisungen

Verantwortlich

Facility Manager oder Gefahrstoffbeauftragte*r führt Register; Hersteller liefern Sicherheitsdatenblätter; Sicherheitsfachkraft erstellt Betriebsanweisungen; Betriebsarzt bewertet Exposition

Praktische Nutzung

Grundlage für Unterweisung der Mitarbeitenden (mindestens jährlich); Notwendig bei Kontrollen durch Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften; Hilft bei der Gefährdungsbeurteilung, Lagerung und Entsorgung

Erläuterung

Für Betriebe, die Reinigungs- und Desinfektionsmittel verwenden, ist ein lückenloses Gefahrstoffkataster Pflicht. Die DGUV-Regel betont, dass Arbeitgeber ein Gefahrstoffkataster führen, für eine ordnungsgemäße Kennzeichnung und getrennte Lagerung von Lebensmitteln sorgen und nicht verwendete Chemikalien entsorgen müssen. Auf Grundlage des Katasters sind Betriebsanweisungen in deutscher Sprache zu verfassen, die den sicheren Umgang, die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA), Expositionsgrenzwerte, Erste-Hilfe-Maßnahmen und die Entsorgung erläutern. Die Mitarbeiter müssen vor Beginn der Tätigkeit und anschließend mindestens jährlich unterwiesen und dokumentiert werden. Das Kataster stellt die Einhaltung der REACH- und CLP-Verordnung sicher und dient als Informationsquelle für Rettungsdienste.

Wartungs‑ und Prüfprotokolle für technische Anlagen- Raumlufttechnische Anlagen (RLT)

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Inhalt

Dokumentationen

Wartungs‑ und Hygieneprotokoll für RLT‑Anlagen

Zweck & Geltung

Nachweis der ordnungsgemäßen Wartung, Reinigung und Hygieneinspektion der Lüftungs‑/Klimaanlagen; Sicherstellung der Luftqualität und Vorbeugung vor Brandgefahren

Relevante Normen/Regeln

VDI 6022 (Hygieneanforderungen an RLT‑Anlagen); DIN EN 16798‑3 (Planung und Ausführung), VDI 2052 (Lufttechnik in gewerblichen Küchen); ArbStättV § 3a; BImSchG (bei Anlagen > 10 000 m³/h)

Schlüsselelemente

Datum und Umfang der Inspektionen; Reinigungs‑/Filterwechsel; Messung der Luftqualität; Keimzahlbestimmungen (bei Befeuchtern alle 14 Tage); festgestellte Mängel und Maßnahmen; Qualifikation des Wartungspersonals (Sachkundenachweis nach VDI 6022); Hygienegutachten

Verantwortlich

Betreiber (Facility Manager) beauftragt Fachfirma; Sachkundige nach VDI 6022 führen Inspektionen durch; Labor mit Zulassung nach IfSG § 44 für mikrobiologische Tests

Praktische Nutzung

Protokolle dienen als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen; Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen; Planung von Wartungsintervallen; Dokumentation bei Betriebsgenehmigungen

Erläuterung

Betreiber raumlufttechnischer Anlagen müssen die ordnungsgemäße Funktion durch regelmäßige Inspektion und Wartung sicherstellen. Der Artikel auf production.de besagt, dass Lüftungskanäle, Schächte, Filter und Befeuchtungselemente in regelmäßigen Abständen gereinigt werden müssen . Hygieneinspektionen richten sich nach der aktuellen VDI 6022 und gelten für alle Komponenten, die Einfluss auf die Zuluftqualität haben. Seit 2018 erlaubt die Richtlinie variable Intervalle, Änderungen erfordern jedoch eine qualifizierte Hygienebegutachtung und Risikobewertung. Bei Anlagen mit Befeuchtern muss in der Regel alle 14 Tage eine mikrobiologische Untersuchung (Keimzahlbestimmung) durchgeführt werden. Die Auswertung der Proben ist nur durch ein nach Infektionsschutzgesetz akkreditiertes Labor (§ 44 IfSG) aussagekräftig. Das Personal, das die Inspektionen durchführt, muss über die Qualifikation nach VDI 6022 Kategorie A/B verfügen.

Feuerlösch‑ und Brandmeldeanlagen

Feld

Inhalt

Dokumentationen

Prüfprotokoll für Feuerlöschgeräte und Brandmeldeanlagen

Zweck & Geltung

Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Handfeuerlöschern, Sprinkleranlagen, Rauchmeldern und Brandmeldeanlagen

Relevante Normen/Regeln

DIN 14406 (Instandhaltung von Feuerlöschern); DIN 14675 (Brandmeldeanlagen); VdS 2095/2100; HBauO; DGUV Information 205‑001

Schlüsselelemente

Geräteinventar mit Standort; Prüf- und Wartungstermine; Prüfergebnisse; Mängel und ergriffene Maßnahmen; Inbetriebnahme‑/Abnahmeprotokolle; Nachweise über Reparaturen

Verantwortlich

Betreiber beauftragt zertifizierte Fachfirmen; Ergebnisse werden vom Brandschutzbeauftragten kontrolliert

Praktische Nutzung

Nachweis für Behörden, Versicherungen und Brandschutzprüfungen; Grundlage für Budgetplanung (Ersatzbeschaffung)

Elektrische Betriebsmittel & Küchengeräte

Feld

Inhalt

Dokumentationen

Prüf- und Wartungsnachweise gemäß DGUV Vorschrift 3

Zweck & Geltung

Verhinderung elektrischer Gefährdungen durch regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher Geräte (Kaffeemaschinen, Mikrowellen, Warmhaltegeräte)

Relevante Normen/Regeln

DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel); DIN VDE 0701‑0702; BetrSichV

Schlüsselelemente

Geräteliste; Prüfdatum, -umfang und -ergebnis; Kennzeichnung mit Prüfplakette; Prüfintervall (meist jährlich bis zweijährlich); Verantwortlicher Prüfer

Verantwortlich

Elektrofachkraft oder befähigte Person; Facility Manager überwacht Intervalle

Praktische Nutzung

Prüfprotokolle werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und bei Versicherungsfällen verlangt; helfen bei der Entscheidung über Reparatur oder Ersatz

Schädlingsbekämpfungs‑ und Monitoringplan

Feld

Inhalt

Dokumentationen

Schädlingsbekämpfungsplan und Monitoringprotokoll

Zweck & Geltung

Präventive Bekämpfung von Schädlingen (Nagetiere, Insekten, Vögel) sowie Dokumentation der Kontrollen; Sicherstellung hygienischer und gesetzeskonformer Betriebsabläufe

Relevante Normen/Regeln

DIN 10523 (Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich); EU‑Verordnung 852/2004; LMHV; IfSG; DIN EN 16636 (Europäischer Standard für Schädlingsmanagement)

Schlüsselelemente

Lageplan mit Köder‑ und Monitoringstationen; Prüfintervalle und Verantwortliche; Befallsart und -stärke; Maßnahmen (Bekämpfung, Reinigung, Entsorgung); Nachweise der eingesetzten Produkte; Zusammenarbeit mit zertifizierten Schädlingsbekämpfungsbetrieben; Integration in HACCP

Verantwortlich

Facility Manager beauftragt Fachfirma; Schädlingsbekämpfer erstellt und führt Protokolle nach DIN 10523; Lebensmittelüberwachung kontrolliert

Praktische Nutzung

Regelmäßige Dokumentation dient als Nachweis bei Audits und Inspektionen (z. B. IFS/BRC); hilft, Trends zu erkennen und Maßnahmen zu planen; schützt vor Produktkontamination

Erläuterung

Schädlingsbekämpfung ist in lebensmittelverarbeitenden Bereichen gesetzlich vorgeschrieben. Professionelle Schädlingsbekämpfungsunternehmen unterstützen Betriebe bei der Überwachung und Prävention und führen Maßnahmen gemäß DIN 10523 durch und dokumentieren diese . Die Überwachung umfasst das Aufstellen und Überprüfen von Köderstationen und Fallen, regelmäßige Kontrollen sowie die Dokumentation der Befunde. Im Falle eines Befalls muss der Schädling identifiziert und entsprechende Maßnahmen unter Berücksichtigung der Umwelt- und Gesundheitsvorschriften ergriffen werden. Die Dokumentation ist in das HACCP-System des Betriebs integriert und wird bei Audits und behördlichen Kontrollen benötigt.

Pausenraum‑ und Speiseraum‑Gestaltungsdokumentation

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Inhalt

Dokumentationen

Dokumentation der Pausen‑ und Speiseraumgestaltung (Break‑Room Design Documentation)

Zweck & Geltung

Nachweis, dass Pausen‑ und Speiseräume gemäß Arbeitsstättenregeln ausgestattet, dimensioniert und positioniert sind; dient dem Gesundheitsschutz und dem Wohlbefinden der Beschäftigten

Relevante Normen/Regeln

ArbStättV § 6 und Anhang Räume; ASR A4.2 (Pausen‑ und Bereitschaftsräume); ASR A3.4 (Beleuchtung), ASR A3.5 (Raumtemperatur), ASR A3.6 (Lüftung); Mutterschutzgesetz (MSchG)

Schlüsselelemente

Grundrisse mit Lage des Pausenraums im Verhältnis zur Arbeitsstätte; Nachweise über Flächen: mindestens 6 m² Grundfläche, zusätzlich 1 m² pro Person; Erreichbarkeit innerhalb von 5 Minuten; natürliche Belichtung und Lüftung; Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne, Tische und Ablagemöglichkeiten; Ausstattung für Essenszubereitung (Kühlschrank, Mikrowelle) wenn keine Kantine vorhanden; spezielle Einrichtungen für Schwangere und Stillende (Rückzugsmöglichkeit und Liege)

Verantwortlich

Arbeitgeber/Architekt erstellt Plan; Betriebsarzt und Arbeitsschutzbeauftragter prüfen; Umsetzung durch Facility Manager

Praktische Nutzung

Dokumentation wird Bauaufsichtsbehörde und Arbeitsschutzbehörde vorgelegt; Grundlage für Umbauten und Ausstattungsinvestitionen; Basis für Gefährdungsbeurteilung psychosoziale und ergonomische Aspekte

Erläuterung

Pausenräume und Speisebereiche sind Arbeitsstätten und unterliegen daher der ArbStättV und der ASR. Gemäß den zusammengefassten Anforderungen des Leitfadens „Sicheres Krankenhaus“ müssen Pausenräume innerhalb von fünf Minuten erreichbar sein , mindestens 1 m² pro Person und eine Mindestgröße von 6 m² aufweisen , natürliche Belichtung und Belüftung bieten und die Nutzer vor Zugluft schützen. Sie müssen über Sitzgelegenheiten mit Rückenlehnen und Tische verfügen; falls keine Kantine vorhanden ist, muss der Raum mit Geräten zur Essenszubereitung (z. B. Kühlschrank, Mikrowelle) ausgestattet sein. Schwangere oder stillende Mitarbeiterinnen benötigen separate Ruheräume, wie in der ASR A4.2 hervorgehoben. Die Dokumentation weist die Einhaltung nach und unterstützt Facility Manager bei der Planung von Modernisierungen, der Möbelbeschaffung und der Belegungskontrolle.

Schulungs‑ und Unterweisungsnachweise

Feld

Inhalt

Dokumentationen

Schulungsnachweise für Brandschutz, Hygiene, Arbeitsschutz

Zweck & Geltung

Dokumentation, dass Beschäftigte in den relevanten Themen (Brandschutzordnung, Evakuierung, Hygieneregeln, Gefahrstoffumgang, Erste Hilfe) geschult und unterwiesen wurden

Relevante Normen/Regeln

ArbSchG § 12 (Unterweisungspflicht); DIN 14096 (jährliche Brandschutzunterweisung und Dokumentation); DGUV Vorschrift 1; Lebensmittelhygieneverordnung; LMHV; HACCP

Schlüsselelemente

Datum, Thema und Dauer der Unterweisung; Namen der teilnehmenden Personen und des Schulenden; Lerninhalte; Prüfungen oder Erfolgsnachweise; Wiederholungsfrist (in der Regel jährlich); Aufbewahrungsdauer

Verantwortlich

Arbeitgeber und Facility Manager organisieren; Brandschutzbeauftragter, Hygienebeauftragter oder externe Fachdozenten schulen; Personalabteilung führt Nachweisakte

Praktische Nutzung

Nachweise werden bei Behörden und Versicherern vorgelegt; beweisen die Erfüllung der Unterweisungspflicht; Grundlage für Audits und Zertifizierungen; dienen der Qualitätssicherung

Erläuterung

Facility Manager müssen sicherstellen, dass alle in Speisesälen tätigen Mitarbeiter und Fremdfirmen in relevanten Sicherheits- und Hygienethemen geschult sind. Die DIN 14096 schreibt jährliche Schulungen zur Brandschutzverordnung mit Nachweis der Teilnahme vor. Ebenso müssen Mitarbeiter, die mit Lebensmitteln umgehen, nach den LMHV- und HACCP-Richtlinien unterwiesen werden, und Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen arbeiten, müssen vor der ersten Verwendung und mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Die Dokumentation dieser Schulungen (digital oder in Papierform) dient als Nachweis bei Inspektionen und reduziert die Haftung bei Unfällen.