Verkaufsautomaten
Verkaufsautomaten
Verkaufsautomaten (z. B. Snack-, Getränke- oder Kombiautomaten) zählen im Gebäudebetrieb zu den elektrischen Betriebsmitteln gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Vorschrift 3. Sie stellen durch Spannung, Feuchtigkeit (bei Getränkeautomaten) und mechanische Bewegungen potenzielle Gefahrenquellen dar und müssen daher regelmäßig auf Sicherheit geprüft und ordnungsgemäß dokumentiert werden. Facility Manager sind dafür verantwortlich, dass bei Beschaffung, Inbetriebnahme und Betrieb von Verkaufsautomaten alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Dazu gehören insbesondere § 14 BetrSichV und § 5 DGUV V3, nach denen elektrische Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen oder Reparaturen sowie in festgelegten Intervallen erneut geprüft werden müssen. Eine lückenlose Dokumentation dient dem Schutz von Beschäftigten, Nutzern und der Gebäudetechnik sowie der Nachweisführung gegenüber Aufsichtsbehörden und Versicherungen.
Die nachfolgende Übersicht listet die erforderlichen Dokumente für den rechtssicheren Umgang mit Verkaufsautomaten auf – geordnet nach Zweck, relevanten Vorschriften, Verantwortlichkeiten und praktischen Anwendungsfällen (gemäß VDI 6026-1).